Beamtenpensionen
Umsorgt wie auf Wolke Sieben: So gut geht es deutschen Beamten im Ruhestand
Von der Pension eines Beamten können normale Rentner nur träumen. Und die Belastungen für die höheren Bezüge halten sich in Grenzen. Die wichtigsten Unterschiede zur gesetzlichen Rente.
Nach 40 Dienstjahren verabschieden sich Beamte in Deutschland in den Ruhestand: Als Pension erhalten sie maximal 71,75 Prozent des Bruttogehalts, das sie während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben. Der Pensionsanspruch wächst mit jedem Dienstjahr. Da viele Staatsdiener wegen Beurlaubung oder Teilzeit mit weniger Dienstjahren in den Ruhestand gehen, liegt das durchschnittliche Pensionsniveau derzeit bei 68,1 Prozent
Von solchen Summen können normale Rentner nur träumen. Ihr Versorgungsniveau liegt im Vergleich dazu – gemessen am Einkommen – um über 20 Prozentpunkte niedriger. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bekom*men nicht einmal 50 Prozent ihres Lohns als Altersgeld. Haben sie 45 Jahre immer den Durchschnittslohn erhalten – der liegt momentan bei 3.092 Euro –, beträgt ihr *Rentenanspruch derzeit knapp 1.485 Euro oder 48 *Prozent des Durchschnittslohns.
Beamte können mit deutlich höheren Ruhegehältern rechnen. Dazu zwei Beispiele:
Ein Lehrer aus Nordrhein-Westfalen, Besoldungs*gruppe A13, verheiratet, zwei Kinder, bekommt vor *seiner *Pension ein Gehalt von 4.918,49 Euro. Sein Ruhegehalt würde bei etwa 3.300 Euro liegen.
Ein Stabsunteroffizier bei der Bundeswehr, Besoldungsgruppe A7, ledig, bezieht vor seinem *Ruhestand ein *Gehalt von 2.065,29 Euro. Das ergibt *einen Pensions*anspruch von rund 1.400 Euro.