ja, aber dann solltest du schon die Leute kennen und es so handhaben, das jeder für seine miete selber zuständig ist.
falls nämlich einer auf die idee kommt mal keine miete zu zahlen, musst du die tragen.
daher würde ich schon es so klären, dass jeder quasi ein einzel Vertrag bekommt. und wenn einer auszieht quasi nur den kündigt.
Im Vertragsrecht gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Wohnung anzumieten.
1. Du bist 18 und ziehst in eine eigene Einzelwohnung.
Dann bist Du als Volljährige Vertragspartnerin des Vermieters mit allen Rechten und Pflichten.
Nettomiete plus Nebenkosten plus Rundfunkanmeldung (ggf befreit?) plus Kaution - das volle Programm.
2. Du bist 18 und ziehst in eine WG.
2.1 Dein Vermieter macht mit Dir einen Vertrag, in dem er Dir ein Zimmer plus Restnutzung anbietet.
Dann zahlst Du für Dein Zimmer und den (abzurechnenden oder pauschal vereinbarten ) Nebenkostenbetrag.
Sind die Nebenkosten als Pauschale vereinbart, gibt es keine Endabrechnung.
Sind die Nebenkosten als Abschlag vereinbart, also als monatlich anteilige Vorauszahlung, so gibt es eine jährliche verbrauchsabhängige Nebenkostenabrechnung. Zuviel wird erstattet, zuwenig nachgefordert.
Da Du nur ein Zimmer gemietet hast, bestimmt der Vermieter,mit wem Du zusamen wohnst.
2.2 Dein Vermieter macht mit Dir einen Vertrag, in dem er dir seine komplette Wohnung anbietet und Du einzelne Zimmer vermietest.
Dann bist Du für sämtliche Kosten dem Vermieter gegenüber verantwortlich und siehst zu, dass die Mietbewohner Dir ihren Anteil erstatten.
Da Du die gesamte Wohnung gemietet hast, bestimmst Du, wen Du mit wohnen lässt.
2.3 Dein Vermieter macht mit Dir und den anderen gemeinsam einen Vertrag. Ihr seid alle Hauptmieter.
Dann seid ihr eine GBR. Das bedeutet, dass ihr alle zusammen gegenüber dem Vermieter wie eine mehrköpfige Person da steht. Rein rechtlich kann weder einer von Euch aus dem Vertrag ausscheiden noch kann der Vermieter einen von Euch separat kündigen. Will also jemand ausscheiden, so muss der gesamte Mietvertrag von allen Leuten dem Vermieter gegenüber gekündigt werden und es schließt sich (so der Vermieter will..) ein neuer Vertrag an. Nachteil ist, dass sich die Miete bei einem Neuvertrag neu festlegen lässt. Wer also ausscheiden will ist darauf angewiesen, dass die anderen ebenfalls mit kündigen. Tun sie das nicht, so muss der ausscheidende Mieter so lange die Miete mitzahlen, bis die Zustimmung der anderen durch ein Gerichtsurteil ersetzt wird und dadurch der Gesamtvertrag endet!
Die Variante mit allen als Hauptmietern ist bei Vermietern beliebt, da ein Vermieter so von jedem der Einwohner die Gesamtmiete fordern kann, bis sie bezahlt ist. Also nix mit Anteil und kein Geld oder später.
Das Problem haben übrigens Päärchen immer, die sich trennen, und einer will nicht ausziehen.
2.4 Dein Vermieter ist ein Mitbewohner. Du bist also Untermieter.
Dann zahlst du an deinen Mitbewohner, der das Geld abzuführen hat. mit dem Wohnungsvermieter hast Du keinen Vertrag. Will Dein Mitbewohner gerne mal die Wohnung wechseln, so muss er nicht nur sich selbst sondern Dich auch kündigen und das durchsetzen. Schafft er das nicht, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet der Dir entsteht, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, Du auf der Strasse stehst und in eine Hotel musst.
3 Rundfunkgebühr
In dem Begriff WG steckt das Wort "Wohnung". Die Rundfunkgebühr fällt für jede Wohnung einmal an. Der Betrag wird von jedem Bewohner geschuldet, aber nur , solange bis gezahlt wurde. Wie die Aufteilung innerhalb der WG erfolgt ist der Rundfunkanstalt egal.
Die Zahlung wird auf die älteste Schuld angerechnet. Das heisst: Wenn man für Januar und Februar und März schuldet und Geld bezahlt, so erlischt erst die Januar Forderung, dann die von Februar. Egal was man auf die Überweisung schreibt. Das hat auch seinen Grund! Wenn man nämlich vor 2 Jahren eine Rate ausgelassen hat und nun die Zahlung wieder beginnt, so erlischt dadurch die Rate von früher, verjährt nicht und man steht automatisch wieder einen Monat in der Kreide plus Mahnung etc.
Alle WG-Bewohner müssen sich anmelden, es können aber alle bis auf einen sich befreien lassen, da der eine zahlt. Zahlt der nicht, kommt die Rundfunkanstalt auf die Befreiten zu und fordert es von denen. Auch nachträglich und auch Jahre später!! Bis einer bezahlt.
Man darf also nie wirklich darauf vertrauen, dass man einem Mitbewohner seinen Geldanteil gibt und der den abführt. Tut er es nicht weil er gerade pleite ist, so steht man da und hat nichts in der Hand, kriegt aber auch nichts wieder, da pleite.
Man kann sich sozial schwach bedingt befreien lassen.
An den Befreiten kann sich aber nicht ein anderer Vielverdiener anhängen und sagen, der sozial schwache wäre ja der "Zahler", und er wäre DADURCH befreit. Das Verhältnis dreht sich dann, der Vielverdiener muss bezahlen und der sozial schwache beantragt Befreiung weil er sozial schwach ist PLUS weil der andere zahlt. Also zwei Befreiungsgründe parallel.
4Bedarfsgemeinschaft
Nach er Ausbildung kann es sein, dass man nicht übernommen wird und in Hartz 4 rutscht. Abzuklären ist dann, wie der WG-Platz dem Amt gegenüber gewertet wird. Ich kenn mich da nicht aus, man sollte es aber erwähnen.
In manchen Fällen wird vom Amt kein Harzt4 übernommen. Begründung: Kinder müssen bis 25 wieder zu hause einziehen.dann müssen die Platzverhältnisse etc geprüft werden.
5Bezahlung
du kannst zusehen, dass Du bei einer Bank oder Sparkasse ein Konto bekommst.
Sinnigerweise siehst Du zu, dass die Kasse Bankautomaten bereit stellt! Wenn Du nämlich ein super günstiges Konto bei der National Finance Incorporated
abschließt, hast Du die Pappnase auf, wenn Du Geld abheben willst.Die Dorfsparkasse berechnet Abhebegebühren an ihrem Automaten, weil Du bei einer Fremdbank bist.
Lass das mit dem Dispo, dass Du also mehr abheben kannst als drauf ist. Die Zinsen bei Schulden sind der Anfang vom Ende.
Wenn Du jemandem ein sogenanntes SEPA Mandat erteilst, so darf er damit (monatlich?) das ihm zustehende Geld von Deinem Konto abbuchen. Das ist bequem, hat aber Folgen. Wenn auf Deinem Konto kein Geld ist, geht der Auftrag unerledigt zurück, und automatisch erlischt die Berechtigung. Man sieht das schön an unserer Dienststelle, wenn Leute einen Wagen zulassen wollen aber nicht können, weil sie Steuerschulden genau deswegen haben und an der Zulassungsstelle nach hause geschickt werden.
Wenn Du einen Dauerauftrag erteilst, so überweist die Sparkasse in Deinem Namen monatlich Geld. Ist nichts da, so wird in dem Monat nichts gezahlt. Das gibt Stress mit dem Geldempfänger, nicht aber mit der Sparkasse, denn die zahlt im nächsten Monat wieder so als wäre nichts gewesen( wenn Geld drauf ist).
6 Unterhalt
Die Eltern sind, wie ich bereits begründet habe, ab 18 zu bar Unterhalt dann verpflichtet, wenn Du was machst. Schule, Ausbildung. Machst Du nichts, so können sie sich wehren. Gehst Du arbeiten und verdienst, brauchst Du keinen Unterhalt.
Unterhalt muss aber verlangt werden.
Du kannst nicht auf die Idee kommen und in 5 Jahren 10.000 Euro einklagen. Das wird nichts, weil Du den ersten Schritt nicht getan hast,nämlich von beiden Elternteilen separat und unabhängig die Auskunft über einkommen und Vermögen anzufordern. Ab dann läuft erst die Forderung - auch nachträglich, wenn Du Geld geliehen hast, weil die Sache geklärt werden musste.
Vermögen dann, wenn jemand zwar seelenruhig in seiner Eigentumswohnung wohnt und vom ersparten lebt aber angibt, er verdient nichts.
Der Schritt bedeutet aber auch, dass der Hausfrieden dann schief hängen kann.
7 Wohnung finden
Das geht im Internet. Manche Vermieter inserieren direkt, andere lassen Inserieren. Die Vermittler nennen sich Makler. Gerät man an einen Makler, so muss man mit dem Makler einen Vertrag abschließen.
Aufpassen: es kann sein, dass der Makler für die Weiterleitung deiner mail an den Vermieter mal eben 3 Monatkaltmieten kassiert.
Aufpassen: der vermieter kann nicht gleichzeitig Makler sein und für seine eigene Vermittlung an sich selbst kassieren. Man nennt das ein verbotenes In Sich Geschäft.
Aufpassen: Manche Vermieter verlangen in einem Formular alleine dafür, dass sie sich bequemen, Dir die Wohnung zu zeigen oder fürs Klingelschild , 80 oder 100 Euro bei Vertragsabschluss. Formularmäßige derartige Kosten sind angreifbar, sinnigerweise aber erst, wenn man den Vertrag hat.
Handelt es sich um eine individuelle Vereinbarung, so kann es rechtmäßig sein.
So - ich hoffe, Du bist nicht drüber eingeschlafen.
Echt viel Stoff - ich weiss. Hättst ja auch im Internet so ein T shirt bestellen können:
Wissen ist Macht. Ich weiss nichts -macht nichts