Du bist ja noch keine 18, oder?
Dann sollte es doch so sein, dass das Jugendamt noch für Dich zuständig ist.
Zuständig würde bedeuten, dass die Dir die Sachlage erklären, am besten kostenlos
Also rufst Du Montag da an und fragst ob Du dafür einen Termin bekommen kannst. Entweder gibt es ein Ja oder ein Nein; zu verlieren hast Du eigentlich nichts dabei.
Ab 18 hast Du unterhaltsrechtlich einen Anspruch auf Barunterhalt gegen beide Eltern. Das bedeutet, dass die Eltern den gesamten Unterhalt Dir gegenüber leisten müssen. Wie die sich untereinander absprechen kann Dir zunächst egal sein.
Den Unterhaltsanspruch machst Du geltend, indem Du bei beiden Eltern eine Einkommensauskunft erbittest. So ist sicher gestellt, dass sich niemand heraus reden kann, er habe nicht gewusst, dass Du Erwachsenunterhalt beziehen möchtest.
Die Mutter kann ihren teil nicht als Betreuung leisten, weil man ab 18 keine Betreuung mehr brauchst. Sie kann aber von Deinem Unterhalt Geld verlangen, wenn Du bei ihr wohnst und dort verpflegt wirst.
Unterhalt gehört auf Dein Konto und von dort wird das Geld verteilt. Würde Dein Vater weiter auf Mutters Konto zahlen, dann kannst Du das Geld von ihm erneut verlangen. Schlecht wäre es, wenn deine Mutter Deinem Vater dann das Geld nicht zurück geben könnte weil es verbrauchst ist.
Unterhalt bekommst Du bis zum Ende einer Ausbildung, soweit Du nicht dazwischen Leerzeiten hast, wo Du nichts machst. Das Ende einer Ausbildung ist etwas strittig.
Es gibt den Weg Schule - Abi -Studium,fertig. Es gibt aber auch den Weg Schule Lehre Studium. Der Unterhaltszahler wird argumentieren, dass Du mit Abschluss der Lehre ausgebildet bist und das Studium Hobby ist. Also muss man aufpassen, was man sich vornimmt und das ganze vorher planen und auch ankündigen!
In der Ausbildung bekommt man Azubi-Geld, das teilweise als Eigenverdienst auf den Unterhalt anrechnungsfähig ist. Es entlastet die Eltern also. Im Studium kann man nebenbei verdienen, muss das aber nicht. Man muss auc nicht anrechnen lassen.
Wer unter 25 ist und in Not kommt, dem kann man zumuten, wieder nach hause zu ziehen. die falle kann zuschnappen, wenn man nach der lehre keine Arbeit findet.
Soweit erst mal das gröbste.
Wenn Du in eine Wg willst, dann schreib vorher eben, ich hab noch was zu Mietverträgen zu erzählen.