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Fotos vom Verstorbenen

  • Starter*in Starter*in DüsseldorferMädchen
  • Datum Start Datum Start
Dann lass es. Vielleicht sieht es in ein paar Wochen anders aus und du willst doch gern mit ihr sprechen. Helfen könntest du ihr ja sowieso nicht, mit Trauer muss jeder selber klar kommen.
 
Nun ist unsere Gesellschaft offenbar so individualistisch geworden, dass es eine höchstpersönliche Entscheidung geworden ist, ob man es seinen Nerven zumuten kann, jemanden tot zu sehen?

JA.

Sonst schickt man dir auch irgendwann Bilder von deinem toten Freund, der im Autounfall zerquetscht wurde. Und sagt dann, früher hat man Leichenwache gehalten, stell dich ma nicht so an! What?

Ihr könnt euch gemeinschaftlich zusammentun und die Mutter verklagen.
Und das solltet ihr auch!!

Sie hat seine Menschenwürde posthum verletzt, und euch traumatisiert.

Paragraph 22 des Kunsturhebergesetzes regelt, dass der Tote bis 10 Jahre nach seinem Tod das Recht hat, dass keine Fotos von ihm gemacht werden und auch nicht veröffentlicht werden.

Auf was genau ihr die alte Irre verklagen könnt, kann euch dann sicher ein Rechtsanwalt sagen.
 
Hallo,

Mir ist noch was dazu eingefallen! Kann es sein, dass der Typ zum Zeitpunkt des Fotos noch überhaupt nicht tot war, sondern nur kurz davor oder so?

Ansonsten: Ich hätte vermutlich mit einem kurzen und knappen "WTF?!" geantwortet. Das wäre hier eventuell zutreffend.

Aber jetzt würde ich es aber dabei belassen und einfach nichts mehr schreiben.

LG,
SFX
 
JA.

Sonst schickt man dir auch irgendwann Bilder von deinem toten Freund, der im Autounfall zerquetscht wurde. Und sagt dann, früher hat man Leichenwache gehalten, stell dich ma nicht so an! What?

Ihr könnt euch gemeinschaftlich zusammentun und die Mutter verklagen.
Und das solltet ihr auch!!

Sie hat seine Menschenwürde posthum verletzt, und euch traumatisiert.

Paragraph 22 des Kunsturhebergesetzes regelt, dass der Tote bis 10 Jahre nach seinem Tod das Recht hat, dass keine Fotos von ihm gemacht werden und auch nicht veröffentlicht werden.

Auf was genau ihr die alte Irre verklagen könnt, kann euch dann sicher ein Rechtsanwalt sagen.

§22 Kunsturhebergesetz regelt:

"
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."
 
Schön zitiert.
Ich hoffe, dir ist klar, dass es bei dieser Regelung ausschließlich um die Veröffentlichung vor dem Tod gemachter Fotos geht?

Die Olle hier hat ihren toten Sohn fotografiert und das Bild an andere Leute geschickt, die das nicht wollten. Das bringt mindestens eine Anzeige wegen Belästigung.

Das ist mir in der Tat klar. Dir auch?

Denn du hattest dich doch auf diesen Paragraphen bezogen.

Anzeigen kann man prinzipiell alles, aber nicht alles ist auch rechtswidrig.

Gegen welche (rechtliche) Norm hat die Mutter hier deiner Meinung nach verstoßen?
 
Hallo,

Mir ist noch was dazu eingefallen! Kann es sein, dass der Typ zum Zeitpunkt des Fotos noch überhaupt nicht tot war, sondern nur kurz davor oder so?

Ansonsten: Ich hätte vermutlich mit einem kurzen und knappen "WTF?!" geantwortet. Das wäre hier eventuell zutreffend.

Aber jetzt würde ich es aber dabei belassen und einfach nichts mehr schreiben.

LG,
SFX
Er lag in einem Holzsarg.
 
Immer. Wer so pietätlos mit Verstorbenen umgeht, hat keinerlei Respekt verdient.

Ist das so? Meiner Meinung nach hat jede/r Respekt verdient.

Im übrigen habe ich den Eindruck, so, wie du schreibst, dass das für dich entscheidende nicht die 'Pietätlosigkeit gegenüber dem Toten' ist, sondern ein Handeln, das du als respektlos gegenüber den anderen Trauernden empfindest.

Meinem Empfinden nach lag die 'Respektlosigkeit' (wenn du es so nennen willst) eben nicht nur auf Seiten der Mutter.

Die anderen Trauernden, die nicht zu diesem Abschied gekommen sind, haben den Wunsch der Mutter nicht erfüllt,; die Mutter hat den Wunsch der anderen Trauernden, von dem Anblick des Toten verschont zu bleiben, nicht erfüllt.

Aus welcher Motivation heraus sie sich über die hier geltende gesellschaftliche Konvention hinweggesetzt hat, bleibt unklar.

Wie gesagt, ich würde es am ehesten als (vielleicht unbewussten) Hilferuf werten.

Wer es genauer wissen wollte, müsste sie vermutlich fragen.
 

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