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Fitnessstudio zieht Gebühren nicht ein

G

Gelöscht 77808

Gast
Wenn du noch ein paar Jahre wartest, bis das Fitnessstudio mal selbst drauf kommt, dann wird dich die Nachzahlung erschlagen.
Nicht zwingend.
Da seitens des Studios keine Forderungen gestellt wurden und kein Datum existiert, bis wann die Zahlungen beglichen werden müssen, besteht kein Verzug.
Forderungen, die nicht innerhalb eines definierten Zeitraumes geltend gemacht werden, verjähren (nach 3 Jahren?).
 

SeelenKnacks

Aktives Mitglied
Na ja, es ist wie mit den Steuern: wenn man sie nicht beiseite legt, wird das Geld eben verwendet und dann kommt der Zahltermin so überraschend, wie Weihnachten. Aber es ist ja auch schön zu lesen, dass nicht alle Menschen immer so gradlinig planen und denken. Als Ausrede ist auch das nicht geeignet.
 

Alopecia

Aktives Mitglied
Ich find es recht witzig gerade.

Es sollte für einen normalen Menschen kein Thema sein, ein solch winziges Problem eigenständig zu lösen. Man kann aber natürlich auch warten, bis das kleine Problem ein riesengroßes wird.

Wenn du noch ein paar Jahre wartest, bis das Fitnessstudio mal selbst drauf kommt, dann wird dich die Nachzahlung erschlagen.

Aber ignoriere das ruhig. Ist ja nicht dein Fehler. ;)
das stimmt natürlich.

aber man kann es auch anders sehen. es gibt menschen, die man manchmal dann auch "pedantisch" nennt, die halt konsequent sowas aussitzen, weil sie der meinung sind, dass der fehler beim anderen liegt. bringen tut das nichts, aber sie fühlen sich so einfach besser (warum auch immer, mich würde das komplett nerven, wenn sowas offen und ungeklärt im raum stünde).


Mensch Großstadtlegende, Du hast hier schon so tolle Beiträge geschrieben, für die ich Dir wirklich Respekt zolle und nun stellst Du Dich echt an. Alopecia hat mit der Erwähnung des BGBs nur ein Beispiel für ein Gesetzbuch genannt, das man aufschlagen kann und ich denke, sie weiß schon, dass Betrug im StGB behandelt wird. Jetzt sei mal nicht so schnöselig, das hast Du doch nicht nötig.

korrekt. ICH weiß wo solche Gesetze nachzuschlagen sind, Großstadtlegende wohl eher nicht, woher sonst käme das weitere Beharren darauf, es wäre Betrug?
BGB war ein beispiel, dass es kein großes problem sein dürfte, generell Gesetze schnell nachschlagen zu können... Dass Großstadtlegende mit nem lustigen Witz reagiert, anstatt meine sachlich korrekte ausführung zu negieren (durch Fakten, was mit dem angeblich vorhandenen Wissen ja easy peasy sein dürfte, scheinbar aber doch nicht so ..), lässt dann auch recht klar durchscheinen, wer hier im Recht ist bezüglich "Betrug". Ob ich nun BGB, StGB oder sonsonst geschrieben habe, spielt da absolut keine Rolle, und soll nur von der sachlichen Diskussion ablenken, bzw mich als Idiot darstehen lassen (der aber leider im Recht ist, und wenn man dies sieht, wechselt man halt auf die "witzige" ebene).

Danke dir fürs klarstellen.


Das war ja auch nicht ganz ernst gemeint. Alles gut.

Nur ich versteh nicht, was dieses Referat jetzt soll. Ok, er hat Ahnung und weiß es besser. Ist, gut. Schön. Leb weiter.
"Was dieses Referat soll" ? Dies ist ein Forum, in welchem man an einer Diskussion teilnimmt. Die Grundlage einer Diskussion ist es, auf das Thema und andere Beiträge zu reagieren. Du hast mehrfach betont, du hättest Ahnung, und das ganze als Betrug dargestellt, und ich habe diesen Blödsinn richtiggestellt. Thats it. Wenn einer schreibt, sein linker Finger würde bluten, und du reagierst darauf mit "Das ist Krebs, geh bitte schnell zum Arzt" würde da wohl auch jeder reagieren und das richtigstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 88259

Gast
Was ich eher witzig finde, ist, dass hier einfach alle Warnungen, Hinweise, mögliche Folgen konsequent abgeschmettert werden.

Wieso hast du diesen Thread überhaupt eröffnet, wenn du das Studio sowieso nicht drauf aufmerksam machen willst?
Mir ist schon klar, dass du das absichtlich nicht tust, weil du kein Bock hast, schlafende Hunde zu wecken.

Wirklich sehr mutig! Vor allem bei einem Fitnessstudio. Die sind ja auch sooo verständnisvoll und zuvorkommend.

Klar, am Ende kann man sich natürlich auf jeden Fall auf das "Ich hab ja alle Daten richtig angegeben" beziehen und das nette Personal wird das selbstverständlich so akzeptieren.

Aber, du hast sicher alles unter Kontrolle :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht

Gast
Nicht zwingend.
Da seitens des Studios keine Forderungen gestellt wurden und kein Datum existiert, bis wann die Zahlungen beglichen werden müssen, besteht kein Verzug.
Forderungen, die nicht innerhalb eines definierten Zeitraumes geltend gemacht werden, verjähren (nach 3 Jahren?).
Ja, reicht doch? Bei einem Fitnessstudio hast du je nach Vertrag nach 2 Jahren so ungefähr 1000€ Beiträge angesammelt. Ich könnt mir das jetzt nicht spontan aus dem Ärmel schütteln.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ja, reicht doch? Bei einem Fitnessstudio hast du je nach Vertrag nach 2 Jahren so ungefähr 1000€ Beiträge angesammelt. Ich könnt mir das jetzt nicht spontan aus dem Ärmel schütteln.
Dass man die "gesparten" Beiträge vorrätig hält und nicht verjubelt, hätte ich allerdings schon voraus gesetzt :)
 

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