Ach, und wenn Alopecia das so sagt, dann muss man das akzeptieren!
Wusste ich nicht, sorry...
sage oder schreibe ich wo? ich habe dir klar erklärt, warum hier kein betrug vorliegen kann, falls du es mir nicht glaubst, frag deinen prof oder benutze einfach dein BGB. sorry, aber bei solchen antworten kann ich nur müde lächeln.
man muss die thematik weder studiert haben noch jahrzehntelang als beruf ausüben, um (zum beispiel) ein BGB aufschlagen und die entsprechenden paragraphen nachschlagen zu können.
diese besagen im fall des betruges ganz klar, dass BETRUG
vorsatz erfordert, und wo der TE Genau vorsätzlich gehandelt hat oder überhaupt verhindert, dass das studio die kohle abbucht würde ich gerne mal bewiesen haben. er hat seine daten korrekt angegeben, für den rest kann er nichts. von vorsatz (z.b. bewusst falsche nummer aufschreiben) kann gar nicht die rede sein! höchstens von fahrlässigkeit (JETZT nicht zu überprüfen, woran es hakt) - aber die reicht eben nicht, um von betrug zu reden. damit wäre das geklärt.
BETRUG kann hier nicht vorliegen, da vorsatz fehlt. und damit ist nicht das vorsätzliche verschweigen gemeint (es wäre eh unmöglich dem TE zu beweisen, dass er überhaupt wissen muss, dass mit der abbuchung was schief läuft, da ER nicht wissen kann, ob diese verzögerung normal ist, jährlich abgebucht wird oder sonstwas), sondern der vorsatz im moment des vertragsabschlusses (zum beispiel falsche nummer angeben, falsche daten, gefälschen perso und so weiter).
Und ich bin u.a. seit Jahrzehnten Jurist und bilde mir ein, dass ich ein wenig Ahnung und Erfahrung habe.
Vor diesen Hintergründen kann ich die Verhaltensweisen des TE absolut nicht nachvollziehen, denn was er tut ist ein Unterlassen bezüglich seiner vertraglichen Verpflichtungen.
was du @ galaus nun schreibst zum thema "unterlassen von vertraglichen verpflichtungen" ist schon deutlich komplexer als das, was großstadtlegende behauptet (was nachweislich sachlich falsch ist, schade, dass du dich als jurist hierzu nicht geäussert hast, gerade weil die Sachlage so klar ist
)
zu Diesem Punkt folgendes : eine Pflichtverletzung kann sowohl
aktiv als auch
passiv geschehen.
Durch aktives tun (was bedeuten würde, dass der TE aktiv etwas unternimmt, um seinen Pflichten als Vertragspartner nicht nachzukommen, was auch imemr das sein könnte, hier gibt es zig mögliche Beispiele, liegt aber klar nicht vor, sagst du ja auch selbst, indem du von Unterlassen, also passiver Pflichtverletzung sprichst.
Ebenso kann wie erwähnt eine Pflichtverletzung auch passiver Art vorliegen, allerdings müsste das
Unterlassene ZWIGEND
vereinbarte Vertragsleistung sein und ebenso damit eine Pflicht zu einem bestimmten Handeln vorgelegen haben, der der TE nicht nachgekommen sein müsste (damit die Pflichtverletzung vorliegt). Dies muss aber von FALL zu FALL unterschieden und begutachtet werden, da der
vorliegende Vertrag dafür relevant ist. Sprich es gilt die Frage zu klären, ob der TE mit dem angeben seiner Daten schon der
vereinbarten Vertragsleistung bzw der Pflicht zu bestimmtem Handeln vollumfänglich nachgekommen ist oder nicht. Und dies ist mitnichten so klar, wie du es hier darstellst, auch wenn du seit Jahrzehnten als Jurist arbeitest.
In meinen Augen hat der TE seine Pflicht in dem Moment klar erfüllt, wo er dem Studio seine korrekten Daten übermittelt und per Unterschrift seine Zahlungsermächtigung erteilt hat. Du behauptest, er würde seine Pflicht verletzten, weil er der Zahlung nicht nachkommt (so verstehe ich deine Aussage), aber die entscheidende Frage ist, ob er dieser Pflicht nicht in dem Moment nachgekommen ist, wo er die Ermächtigung erteilt hat (und somit die Pflicht zum Zahlungsverkehr, wenn ich das mal so nennen darf, auf das Studio übergegangen ist).
Ich würde nicht komplett ausschließen, dass du Recht haben kannst, aber wie gesagt - dafür müsste man das vorliegende Vertagswerk kennen.
Allgemein würde ich allerdings sagen, dass mit geleisteter Unterschrift der vertraglichen (Zahlungs-) Pflicht nachgekommen wird, und es dann beim Gläubiger (hier : Fitnessstudio) liegt, das Geld auch abzubuchen - die Ermächtigung hat er ja. Genau hier liegt ja der Sinn des Erteilens einer Zahlungsermächtigung - dass der Schuldner sich um NIX mehr zu kümmern hat, diese "Last" liegt nun beim Gläubiger. Übrigens hatte ich mal einen recht ähnlichen Fall, wo ein Stromerzeuger monatelang trotz Ermächtigung nichts abgebucht hat (>1 Jahr). Keiner wäre da auf die Idee gekommen, mir Unterlassen zu unterstellen, das war ALLEINE deren Fehler. Allerdings handelte es sich hierbei um Aussetzen der Abbuchungen, und nicht von vornherein fehlende.
Ich bringe als Vergleich mal das Unterschreiben (und Austellen) eines gedeckten Checks. Sagen wir ich kaufe ein Auto für 10.000 € und bezahle (wie gesagt) per Check. Mit diesem Check habe ich meine Schuldigkeit getan. Wenn der Verkäufer diesen nicht Einlöst, ist das allein sein Problem. Niemals könnte man mich eines passiven Unterlassens bezüglich meiner vertraglichen Verpflichtungen anklagen. Und eine unterschriebene Zahlungsermächtigung ist diesem Sachverhalt zumindest nicht unähnlich. In dem Moment, wo der TE diese unterschrieben hat, hat er IMO seinen Pflichten als Vetragspartner genüge geleistet, und nur derjenige, der nun pennt, verschuldet hier den Zahlungsverzug.
Das heißt nicht, dass ich das Vorgehen des TE wirklich nachvollziehen kann, da das passive Aussitzen einfach keinen Vorteil mit sich bringt, aber etwas verwundert bin ich doch, wie hier entweder komplett
falsche Sachverhalte behauptet (angeblicher Betrug) oder zumindest unklare Sachverhalte mit der Begründung "bin seit jahrzehten jurist" zu Eindeutigem verbogen werden.