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Fitnessstudio zieht Gebühren nicht ein

G

Gelöscht 88259

Gast
Das ist das Privileg eines Laienforums.
Ich studiere Recht.

Ach, egal... es gibt immer welche, die es besser wissen.

Aber das ausgerechnet der TE das so entspannt sieht, einfach nicht zu zahlen, weil er sich nicht "traut"... und später dann zugibt, dass er keine "Zeit" und dann kein "Bock" hat...?

Das finde ich eher komisch.
 
G

Gelöscht

Gast
Und ich bin u.a. seit Jahrzehnten Jurist und bilde mir ein, dass ich ein wenig Ahnung und Erfahrung habe.

Vor diesen Hintergründen kann ich die Verhaltensweisen des TE absolut nicht nachvollziehen, denn was er tut ist ein Unterlassen bezüglich seiner vertraglichen Verpflichtungen.
 

SeelenKnacks

Aktives Mitglied
... kann ich die Verhaltensweisen des TE absolut nicht nachvollziehen, denn was er tut ist ein Unterlassen bezüglich seiner vertraglichen Verpflichtungen.
Hat der TE nicht einen Vertrag unterzeichnet, in dem vereinbart wurde, dass das Studio von ihm eine Einzugsermächtigung bekommt, damit DAS STUDIO das Geld einziehen kann? Insofern ist doch der TE der Vereinbarung nachgekommen. Der TE hat die Zahlung nicht verweigert und auch keine falschen Angaben gemacht. Wäre keine Einzugsermächtigung erteilt worden, sähe das natürlich anders aus. Aber da uns nicht der genaue Wortlaut des Vertrags vorliegt, kann auch ein Jurist nur spekulieren, oder? Oh man! Ich will gerade sowas von Recht haben. Sorry, bin jetzt still und harre der Dinge. Ich wäre ja so neugierig, wie das ausgeht. :D
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Ich habe was über einen Ratenvertrag gekauft,
Finanzierung genehmigt, Ware erhalten.
Händler bzw. dessen Vertreter (siehe unten....) hat mich dann angemailt, auf welches Konto ich überweisen soll...
nachdem von mir keine Reaktion kam, fragte er nach, ob das Konto, was ich angegeben hätte, so richtig gewesen wäre...
als ich immer noch reagiert habe, kamen zwei Mahnungen. Mein Konto ist nie belastet worden, weil ich die Bankverbindung nicht noch einmal per mail bestätigt hatte.
Nachdem ich nach 10 Monaten immer noch bezahlt hatte, bekam ich Post vom Inkasso-Büro mit einer Forderung über die gesamte Summ (vierstellig) mit einer Gebühr von 200.-.

Problem war gewesen:
- der Händler hat seine Forderung an mich weiter gegeben (vom Einzelhändler zu "rakuten")
- Rakuten hat eine mail-Adresse verwendet, die von mir nicht aktiv genutzt ist, d.h., ich habe keine einzige mail bekommen
- mir war nicht aufgefallen, dass die Beträge nicht abgebucht worden sind, da ich so gut wie nie meinen Kontostand checke und der Betrag so mini war, dass es mir nicht aufgefallen ist (deswegen ja Ratenzahlung, wollte nichts davon merken).

habe dann von dem rakuten die Inkasso-Gebühren verlangt,
da Einzugsgenehmigung etc.. ja vorlagen, auch hatte ich ihnen nie diese mail-Adresse genannt.

Keine Reaktion.

Habe den Vorgang an ein Inkasso-Büro gegeben, die haben das aber abgelehnt, weil meine Forderung strittig wäre.
wenn ich nun noch Lust und Zeit habe, lasse
ich einen Anwalt einen Brief schreiben.
Kostet zwar Geld, aber die Pappnasen hätten ja mal versuchen können, mich über die von mir beim Händler hinterlegten Daten zu kontaktieren und es nicht nur über eine ergoogelte Mail-Adresse zu versuchen.
 

Alopecia

Aktives Mitglied
Ach, und wenn Alopecia das so sagt, dann muss man das akzeptieren!

Wusste ich nicht, sorry...
sage oder schreibe ich wo? ich habe dir klar erklärt, warum hier kein betrug vorliegen kann, falls du es mir nicht glaubst, frag deinen prof oder benutze einfach dein BGB. sorry, aber bei solchen antworten kann ich nur müde lächeln.

man muss die thematik weder studiert haben noch jahrzehntelang als beruf ausüben, um (zum beispiel) ein BGB aufschlagen und die entsprechenden paragraphen nachschlagen zu können.

diese besagen im fall des betruges ganz klar, dass BETRUG vorsatz erfordert, und wo der TE Genau vorsätzlich gehandelt hat oder überhaupt verhindert, dass das studio die kohle abbucht würde ich gerne mal bewiesen haben. er hat seine daten korrekt angegeben, für den rest kann er nichts. von vorsatz (z.b. bewusst falsche nummer aufschreiben) kann gar nicht die rede sein! höchstens von fahrlässigkeit (JETZT nicht zu überprüfen, woran es hakt) - aber die reicht eben nicht, um von betrug zu reden. damit wäre das geklärt. BETRUG kann hier nicht vorliegen, da vorsatz fehlt. und damit ist nicht das vorsätzliche verschweigen gemeint (es wäre eh unmöglich dem TE zu beweisen, dass er überhaupt wissen muss, dass mit der abbuchung was schief läuft, da ER nicht wissen kann, ob diese verzögerung normal ist, jährlich abgebucht wird oder sonstwas), sondern der vorsatz im moment des vertragsabschlusses (zum beispiel falsche nummer angeben, falsche daten, gefälschen perso und so weiter).

Und ich bin u.a. seit Jahrzehnten Jurist und bilde mir ein, dass ich ein wenig Ahnung und Erfahrung habe.

Vor diesen Hintergründen kann ich die Verhaltensweisen des TE absolut nicht nachvollziehen, denn was er tut ist ein Unterlassen bezüglich seiner vertraglichen Verpflichtungen.

was du @ galaus nun schreibst zum thema "unterlassen von vertraglichen verpflichtungen" ist schon deutlich komplexer als das, was großstadtlegende behauptet (was nachweislich sachlich falsch ist, schade, dass du dich als jurist hierzu nicht geäussert hast, gerade weil die Sachlage so klar ist ;))

zu Diesem Punkt folgendes : eine Pflichtverletzung kann sowohl aktiv als auch passiv geschehen.

Durch aktives tun (was bedeuten würde, dass der TE aktiv etwas unternimmt, um seinen Pflichten als Vertragspartner nicht nachzukommen, was auch imemr das sein könnte, hier gibt es zig mögliche Beispiele, liegt aber klar nicht vor, sagst du ja auch selbst, indem du von Unterlassen, also passiver Pflichtverletzung sprichst.

Ebenso kann wie erwähnt eine Pflichtverletzung auch passiver Art vorliegen, allerdings müsste das Unterlassene ZWIGEND vereinbarte Vertragsleistung sein und ebenso damit eine Pflicht zu einem bestimmten Handeln vorgelegen haben, der der TE nicht nachgekommen sein müsste (damit die Pflichtverletzung vorliegt). Dies muss aber von FALL zu FALL unterschieden und begutachtet werden, da der vorliegende Vertrag dafür relevant ist. Sprich es gilt die Frage zu klären, ob der TE mit dem angeben seiner Daten schon der vereinbarten Vertragsleistung bzw der Pflicht zu bestimmtem Handeln vollumfänglich nachgekommen ist oder nicht. Und dies ist mitnichten so klar, wie du es hier darstellst, auch wenn du seit Jahrzehnten als Jurist arbeitest.

In meinen Augen hat der TE seine Pflicht in dem Moment klar erfüllt, wo er dem Studio seine korrekten Daten übermittelt und per Unterschrift seine Zahlungsermächtigung erteilt hat. Du behauptest, er würde seine Pflicht verletzten, weil er der Zahlung nicht nachkommt (so verstehe ich deine Aussage), aber die entscheidende Frage ist, ob er dieser Pflicht nicht in dem Moment nachgekommen ist, wo er die Ermächtigung erteilt hat (und somit die Pflicht zum Zahlungsverkehr, wenn ich das mal so nennen darf, auf das Studio übergegangen ist).

Ich würde nicht komplett ausschließen, dass du Recht haben kannst, aber wie gesagt - dafür müsste man das vorliegende Vertagswerk kennen. Allgemein würde ich allerdings sagen, dass mit geleisteter Unterschrift der vertraglichen (Zahlungs-) Pflicht nachgekommen wird, und es dann beim Gläubiger (hier : Fitnessstudio) liegt, das Geld auch abzubuchen - die Ermächtigung hat er ja. Genau hier liegt ja der Sinn des Erteilens einer Zahlungsermächtigung - dass der Schuldner sich um NIX mehr zu kümmern hat, diese "Last" liegt nun beim Gläubiger. Übrigens hatte ich mal einen recht ähnlichen Fall, wo ein Stromerzeuger monatelang trotz Ermächtigung nichts abgebucht hat (>1 Jahr). Keiner wäre da auf die Idee gekommen, mir Unterlassen zu unterstellen, das war ALLEINE deren Fehler. Allerdings handelte es sich hierbei um Aussetzen der Abbuchungen, und nicht von vornherein fehlende.

Ich bringe als Vergleich mal das Unterschreiben (und Austellen) eines gedeckten Checks. Sagen wir ich kaufe ein Auto für 10.000 € und bezahle (wie gesagt) per Check. Mit diesem Check habe ich meine Schuldigkeit getan. Wenn der Verkäufer diesen nicht Einlöst, ist das allein sein Problem. Niemals könnte man mich eines passiven Unterlassens bezüglich meiner vertraglichen Verpflichtungen anklagen. Und eine unterschriebene Zahlungsermächtigung ist diesem Sachverhalt zumindest nicht unähnlich. In dem Moment, wo der TE diese unterschrieben hat, hat er IMO seinen Pflichten als Vetragspartner genüge geleistet, und nur derjenige, der nun pennt, verschuldet hier den Zahlungsverzug.

Das heißt nicht, dass ich das Vorgehen des TE wirklich nachvollziehen kann, da das passive Aussitzen einfach keinen Vorteil mit sich bringt, aber etwas verwundert bin ich doch, wie hier entweder komplett falsche Sachverhalte behauptet (angeblicher Betrug) oder zumindest unklare Sachverhalte mit der Begründung "bin seit jahrzehten jurist" zu Eindeutigem verbogen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 88259

Gast
sage oder schreibe ich wo? ich habe dir klar erklärt, warum hier kein betrug vorliegen kann, falls du es mir nicht glaubst, frag deinen prof oder benutze einfach dein BGB. sorry, aber bei solchen antworten kann ich nur müde lächeln.

man muss die thematik weder studiert haben noch jahrzehntelang als beruf ausüben, um (zum beispiel) ein BGB aufschlagen und die entsprechenden paragraphen nachschlagen zu können.
Bei einem Straftatbestand ins Bürgerliche Gesetzbuch schauen wollen... oh je oh je oh je... :eek:
 

SeelenKnacks

Aktives Mitglied
Bei einem Straftatbestand ins Bürgerliche Gesetzbuch schauen wollen... oh je oh je oh je... :eek:
Mensch Großstadtlegende, Du hast hier schon so tolle Beiträge geschrieben, für die ich Dir wirklich Respekt zolle und nun stellst Du Dich echt an. Alopecia hat mit der Erwähnung des BGBs nur ein Beispiel für ein Gesetzbuch genannt, das man aufschlagen kann und ich denke, sie weiß schon, dass Betrug im StGB behandelt wird. Jetzt sei mal nicht so schnöselig, das hast Du doch nicht nötig.
 
G

Gelöscht 88259

Gast
Mensch Großstadtlegende, Du hast hier schon so tolle Beiträge geschrieben, für die ich Dir wirklich Respekt zolle und nun stellst Du Dich echt an. Alopecia hat mit der Erwähnung des BGBs nur ein Beispiel für ein Gesetzbuch genannt, das man aufschlagen kann und ich denke, sie weiß schon, dass Betrug im StGB behandelt wird. Jetzt sei mal nicht so schnöselig, das hast Du doch nicht nötig.
Das war ja auch nicht ganz ernst gemeint. :rolleyes::D Alles gut.

Nur ich versteh nicht, was dieses Referat jetzt soll. Ok, er hat Ahnung und weiß es besser. Ist, gut. Schön. Leb weiter.

:D

:kuss:
 
G

Gelöscht

Gast
Ich find es recht witzig gerade.

Es sollte für einen normalen Menschen kein Thema sein, ein solch winziges Problem eigenständig zu lösen. Man kann aber natürlich auch warten, bis das kleine Problem ein riesengroßes wird.

Wenn du noch ein paar Jahre wartest, bis das Fitnessstudio mal selbst drauf kommt, dann wird dich die Nachzahlung erschlagen.

Aber ignoriere das ruhig. Ist ja nicht dein Fehler. ;)
 

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