das dürfte ziemlicher quatsch sein. ein betrugstatbestand dürfte vorsatz erfordern. wo siehst du den hier beim TE gegeben? dürfte schwer sein, ihm dort irgendwas nachzuweisen. wie denn auch? er hat alles ausgefüllt und keine fehler gemacht, wenn dann hat die andere vertragspartei welche gemacht. deshalb wirds auch keine mahngebühren geben.
dass noch nix abgebucht wurde MUSS er auch nicht bemerken, es gibt leute, die gucken monatelang nicht auf ihr konto. oder checken nur wieviel ungefähr drauf ist, ohne jede einzelne buchung zu überprüfen. hier würden wir dann vielleicht über fahrlässigkeit sprechen, aber vorsatz zum betrug? never.
warum du @ TE aber nicht einfach hingehst ist mir dennoch ein rätsel. kannst du doch direkt punkte gutmachen, bei den leuten da. kommt immer gut, wenn man sowas selbst "aufdeckt", evtl hat das mädel da mist gebaut und könnte ärger bekommen. du hast KEINEN Vorteil, denn zahlen wirst du irgendwann eh müssen. also hin, sache klären, fertig.
Was redest du denn da bitte?
Natürlich ist das Betrug. Um die Dienstleistung für's Fitnessstudio in Anspruch nehmen zu können, musst du einen Beitrag leisten. Den haben die nicht von dir bekommen, du nimmst aber weiterhin deren Dienstleistung in Anspruch.
Dadurch entsteht bei denen ein Vermögensschaden. Täuschung durch Nichtssagen, Irrtum beim Fitnessstudio, weil du nichts gesagt hast, Vermögensverfügung beim Studio, Vermögensschaden beim Studio. Und das ist dem TE alles vollkommen bewusst.
Wenn du von der Rentenanstalt eine viel zu hohe Rente bekommst und das nicht meldest, bist du auch im Betrugstatbestand. Kam ja neulich im Radio.
Und Fahrlässigkeit haben wir auch lange überschritten, weil dem TE ja aufgefallen ist, dass das Geld nicht abgehoben wurde. Seit Monaten. Er weiß also, dass das Geld noch da ist und dass das so NICHT richtig ist. Fahrlässigkeit ist, wenn man es übersieht oder zu unaufmerksam war. Das liegt hier nicht vor.
Der TE weigert sich sogar, sich um dieses Problem zu kümmern. Hier kann man den Betrugsvorsatz sogar ziemlich gut nachweisen. Ein "Ja ich schaue halt nicht so oft auf meine Kontoauszüge" kann man ja vortragen, ob das dir jemand abkauft ist dann die andere Frage.
Zumal es nicht möglich ist, mehrere Monate nicht auf sein Konto zu schauen. Die Bank würde dich dann drauf aufmerksam machen, in dem sie dir persönlich per Post die Kontoauszüge schickt. Das gilt rechtlich als "gelesen".
Der TE will nur auf "Ich hab's nicht gesehen" machen... ja, kann er gerne. Aber das wird irgendwann rauskommen. Und dann wird's richtig ungemütlich.