mikenull
Urgestein
Ja, der Anbieter muß nichts zuschicken - er muß lediglich dafür sorgen das der Kunde vor Vertragsabschluß die AGB lesen kann.
Dazu genügt z.B. ein Button "AGB" auf seiner Seite. Anklicken, lesen. Das ist wie bei der Bank. Die hängen ihre AGBs hinter irgendeinen Pfosten, das genügt. Der Kunde hat die Möglichkeit zu lesen.
Dazu genügt z.B. ein Button "AGB" auf seiner Seite. Anklicken, lesen. Das ist wie bei der Bank. Die hängen ihre AGBs hinter irgendeinen Pfosten, das genügt. Der Kunde hat die Möglichkeit zu lesen.