Zum aktuellen Stand: Der Anwalt meines Dads geht, laut des Briefwechseln mit der gegnerischen Partei, davon aus, dass die Beweislast für das Vorliegen der Buchungsbestätigung beim Vermieter liegt. Es wurde ein Vergleich in Höhe von 10% der entgangenen Miete angeboten. Dies wurde akzeptiert. Somit ist die Sache erledigt.
Wie ich finde, ist mein Dad da noch richtig gut rausgekommen. Ich denke, ihm ist nun auch klar, dass man auch im Inet nicht "irgendwo" seine pers. Daten angibt. Das Ganze ist natürlich seiner Unerfahrenheit im Umgang mit diesem Medium geschuldet.
Erstaunlich ist aber, dass es immer und überall Leute gibt, die meinen, immer schon alles gewusst zu haben und denen die Fähigkeit fehlt, zu verstehen, dass Dinge, die für den einen selbstverständlich, für einen andere, in der Sache Unerfahreren, schwierig sind. Es soll sogar Lehrer geben, die dieses Problem haben (z.B der Physiklehrer meiner Tochter :mad
Ich möchte mich für die rege, meistens sachliche Beteiligung bedanken und wünsche allen einen schönen Sommer.
Bleibt gesund!