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Ferienhaus versehentlich gebucht - nun Rechnung

G

Gast300805

Gast
Ich denke, die einzige Möglichkeit, den Schaden gering zu halten, liegt in der Flucht nach vorne:

Nehmt mit dem Anbieter Kontakt auf (schriftlich!), erklärt, dass der Vater im fortgeschrittenen Alter ist und angenommen hat, dass er seine Daten eingeben muss, um weitere Informationen zu erhalten - dass er das fragliche Ferienhaus gebucht hat, sei ein Versehen gewesen. Ihr seid auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen - natürlich könnt Ihr Euch auch von einem Rechtsanwalt beraten lassen - letztendlich wird das aber sicher teurer werden, als selbst zu versuchen, sich mit dem Vermieter zu einigen. Verliert Ihr das Verfahren, müsst Ihr die eigenen Rechtsanwaltskosten und - im Falle eines Prozesses vor Gericht - auch noch die Anwaltskosten der Gegenseite sowie die gegenständliche Forderung bezahlen.
 

mrmister

Mitglied
Und genau aus dem Grund verstehe ich die Handlungsweise deines Vaters nicht.
Entschuldige bitte, aber das ist doch nicht Gegenstand dieses Threads. ICH erwarte ja nicht, dass man das versteht, sondern bat nur Hilfe bzw. Informationen über die rechtl. Seite.
Und warum sollte e mir leid tun, dass Du kein Smartphone besitzt? Das ist doch Deine Sache.

Mein Dad war letzte Woche bei einem Anwalt. Dieser sieht gute Chancen für meinen Dad, nicht, oder aber nur teilweise für den entstanden Schaden aufkommen zu müssen. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

PS: Auch ich besitze weder Smart- noch Mobiletelefon - und bin froh drum.
 

Despina

Mitglied
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch wegen der Rechnung einlegen und möglichst auf eine außergerichtliche Regelung hoffen.
Auch wenn der Anwalt gute Chancen sieht (der bekommt sein Geld ja auf jeden Fall), bedeutet das nicht, dass ihr auch einen Prozess gewinnen werdet und das wird dann richtig teuer.

Wie habt ihr den bislang mit dem Anbieter kommuniziert? Und will der Anwalt prozessieren oder hat er erstmal nur den Anbieter angeschrieben?

Wäre nett, wenn Du da nochmal was zu schreiben könntest.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hallo,
Ich kann mir gar nicht vorstellen das eine Buchung so funktioniert.
Entweder bezahlt man gleich mit Kreditkarte, also Online, oder man muß sich registrieren, oder es läuft wirklich über Email, dann muß diese aber auch existieren.
Da kann ja wirklich jeder einen Namen und eine Adresse eingeben, und eine falsche Email, und schon hat man jemanden einen kostspieligen Streich gespielt.
Kann mir nicht vorstellen das diese
Art von Buchung rechtens ist.
Geh lieber mal zu einem Rechtsanwalt.

Pecky

PS. Upps hab die anderen Antworten nicht gesehen.
Bei einer Flugbuchung muß man auch eine Kreditkartennr. eingeben.
 
Zuletzt bearbeitet:

schüchterner_kerl

Aktives Mitglied
Hallo,
Ich kann mir gar nicht vorstellen das eine Buchung so funktioniert.
Entweder bezahlt man gleich mit Kreditkarte, also Online, oder man muß sich registrieren, oder es läuft wirklich über Email, dann muß diese aber auch existieren.
Da kann ja wirklich jeder einen Namen und eine Adresse eingeben, und eine falsche Email, und schon hat man jemanden einen kostspieligen Streich gespielt.
Kann mir nicht vorstellen das diese
Art von Buchung rechtens ist.
Geh lieber mal zu einem Rechtsanwalt.

Pecky

PS. Upps hab die anderen Antworten nicht gesehen.
Bei einer Flugbuchung muß man auch eine Kreditkartennr. eingeben.

so geht das aber.... zumindest bei Hotels

Hotel und Zimmer auswählen
Daten eingeben
(eventuell Kreditkartennummer, aber nicht zwangsweise, nur als Zahlungsgarantie)
AGB bestätigen
buchen klicken

fertig

nach dem Buchen werden nochmal die gebuchten Daten angezeigt und man wird darauf hingewiesen, dass man eine E-Mail mit der Reservierung erhält.

Man erhält danach eine E-Mail mit der Reservierung.

Die braucht man jedoch meistens nicht, habe sie schon oft ausgedruckt, dann aber an der Rezeption nur gesagt, dass ich reserviert habe und meinen Namen genannt. Ich habe die E-Mails trotzdem ausgedruckt, falls was wegen der Bezahlung nicht klar sein sollte...
 

mrmister

Mitglied
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch wegen der Rechnung einlegen und möglichst auf eine außergerichtliche Regelung hoffen.
Auch wenn der Anwalt gute Chancen sieht (der bekommt sein Geld ja auf jeden Fall), bedeutet das nicht, dass ihr auch einen Prozess gewinnen werdet und das wird dann richtig teuer.

Wie habt ihr den bislang mit dem Anbieter kommuniziert? Und will der Anwalt prozessieren oder hat er erstmal nur den Anbieter angeschrieben?

Wäre nett, wenn Du da nochmal was zu schreiben könntest.
Ja, das ist schon klar. Sieht man ja auch an den Beiträgen hier, dass es 2 Meinungen gibt.

Ich möchte, unabhängig vom Ausgang der Geschichte nur noch mal betonen: Was mich eigentlich stört ist, dass das Portal mit Sicherheit einen Bescheid über die falsche Mail bekommen hat (ich hab die Mailadresse getestet und 3x Bescheid bekommen und der Vermieter des Hauses hat mir ebenfalls eine Mail weitergeleitet aus der hervorging, dass die Mail nicht existiert) und es nicht für notwendig erachtet hat, einfach mal anzurufen. Dann wäre das in 1 Minute geklärt gewesen.
 

Despina

Mitglied
Ja, das ist schon klar. Sieht man ja auch an den Beiträgen hier, dass es 2 Meinungen gibt.

Ich möchte, unabhängig vom Ausgang der Geschichte nur noch mal betonen: Was mich eigentlich stört ist, dass das Portal mit Sicherheit einen Bescheid über die falsche Mail bekommen hat (ich hab die Mailadresse getestet und 3x Bescheid bekommen und der Vermieter des Hauses hat mir ebenfalls eine Mail weitergeleitet aus der hervorging, dass die Mail nicht existiert) und es nicht für notwendig erachtet hat, einfach mal anzurufen. Dann wäre das in 1 Minute geklärt gewesen.
Ahh, ok. Entweder hatte ich das überlesen oder es stand noch nicht so explizit in den Antworten.
Ihr habt also einen Beweis, dass der Vermieter wirklich eine Mail bekommen hat, dass die E-Mail-Adresse unbekannt ist.
Dann ist das doch etwas anders gelagert. Vorher hätte der Vermieter nämlich noch behaupten können, dass er keine E-Mail als unbekannt bekommen hat (sei es, dass sie im Spam gelandet ist oder anderweitig gefiltert wurde).
So war dem Vermieter ja wissentlich bekannt, dass Dein Vater gar keine E-Mail bekommen haben kann und ich denke schon, dass er infolgedessen Kontakt mit euch hätte aufnehmen müssen, um die Buchung mit euch abzuklären.
 

mrmister

Mitglied
Ahh, ok. Entweder hatte ich das überlesen oder es stand noch nicht so explizit in den Antworten.
Ihr habt also einen Beweis, dass der Vermieter wirklich eine Mail bekommen hat, dass die E-Mail-Adresse unbekannt ist.
Dann ist das doch etwas anders gelagert. Vorher hätte der Vermieter nämlich noch behaupten können, dass er keine E-Mail als unbekannt bekommen hat (sei es, dass sie im Spam gelandet ist oder anderweitig gefiltert wurde).
So war dem Vermieter ja wissentlich bekannt, dass Dein Vater gar keine E-Mail bekommen haben kann und ich denke schon, dass er infolgedessen Kontakt mit euch hätte aufnehmen müssen, um die Buchung mit euch abzuklären.
Ich verweise nochmals darauf, dass die Buchung über ein Portal lief. Der Vermieter wollte erst bei Nichterscheinen Kontakt aufnehmen. Diese Emails kamen allerdings zurück, da Adresse falsch.
Nur, wenn ER den Hinweis der Unzustellbarkeit erhält, sollte das auch beim Portal der Fall sein. Ich bezweifel, dass diese Mails im Spam landen. ABER: Ich weiß es nicht. Und ich weiß auch nicht, ob das relevant ist. Mal schauen, was der gegnerische Anwalt meint. Sicher etwas anderes als der Anwalt meines Dads.

Schönen Abend noch...
 

mrmister

Mitglied
Wie habt ihr den bislang mit dem Anbieter kommuniziert? Und will der Anwalt prozessieren oder hat er erstmal nur den Anbieter angeschrieben?

Wäre nett, wenn Du da nochmal was zu schreiben könntest.
Also ich habe mit dem Vermieter telefoniert und ihm die Situation erklärt. Er war sehr verständnisvoll, trotzdem er natürlich ertmal auf dem Schaden sitzen bleibt. Er war aber so freundlich, mir die Email, welche nicht ankam, weiterzuleiten. Auf Grund dessen bin ich überhaupt erst auf die falsche Emailadresse gekommen.

Wenn ich meinen Dad richtig verstanden habe, ist der Brief vom Anwalt des Portals. Im Moment kommt er allerdings nicht an die Unterlagen, so dass ichs nicht definitiv weiss.
 

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