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Gast300805
Gast
Ich denke, die einzige Möglichkeit, den Schaden gering zu halten, liegt in der Flucht nach vorne:
Nehmt mit dem Anbieter Kontakt auf (schriftlich!), erklärt, dass der Vater im fortgeschrittenen Alter ist und angenommen hat, dass er seine Daten eingeben muss, um weitere Informationen zu erhalten - dass er das fragliche Ferienhaus gebucht hat, sei ein Versehen gewesen. Ihr seid auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen - natürlich könnt Ihr Euch auch von einem Rechtsanwalt beraten lassen - letztendlich wird das aber sicher teurer werden, als selbst zu versuchen, sich mit dem Vermieter zu einigen. Verliert Ihr das Verfahren, müsst Ihr die eigenen Rechtsanwaltskosten und - im Falle eines Prozesses vor Gericht - auch noch die Anwaltskosten der Gegenseite sowie die gegenständliche Forderung bezahlen.
Nehmt mit dem Anbieter Kontakt auf (schriftlich!), erklärt, dass der Vater im fortgeschrittenen Alter ist und angenommen hat, dass er seine Daten eingeben muss, um weitere Informationen zu erhalten - dass er das fragliche Ferienhaus gebucht hat, sei ein Versehen gewesen. Ihr seid auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen - natürlich könnt Ihr Euch auch von einem Rechtsanwalt beraten lassen - letztendlich wird das aber sicher teurer werden, als selbst zu versuchen, sich mit dem Vermieter zu einigen. Verliert Ihr das Verfahren, müsst Ihr die eigenen Rechtsanwaltskosten und - im Falle eines Prozesses vor Gericht - auch noch die Anwaltskosten der Gegenseite sowie die gegenständliche Forderung bezahlen.