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Ferienhaus versehentlich gebucht - nun Rechnung

G

Gast

Gast
M.E. kannst du das vergessen, weil du bzw. dein Vater durch die Angabe einer nicht-existenten E-Mail-Adresse den Zugang der Reisebestätigung verteitelt habt, also das müsste euch (ihm) zuzurechnen sein. Die Frage ist halt, ob das insgesamt vom Aufbau des Angebots klar ist, dass die Bestätigung per E-Mail und nicht etwa per Post, Fax etc. kommen wird. Wenn klar war, dass E-Mail das Kommunikationsmittel sein wird, dann sehe ich schlechte Karten für euch.

Alle Angaben ohne Gewähr.
 

mrmister

Mitglied
M.E. kannst du das vergessen, weil du bzw. dein Vater durch die Angabe einer nicht-existenten E-Mail-Adresse den Zugang der Reisebestätigung verteitelt habt, also das müsste euch (ihm) zuzurechnen sein. Die Frage ist halt, ob das insgesamt vom Aufbau des Angebots klar ist, dass die Bestätigung per E-Mail und nicht etwa per Post, Fax etc. kommen wird. Wenn klar war, dass E-Mail das Kommunikationsmittel sein wird, dann sehe ich schlechte Karten für euch.

Alle Angaben ohne Gewähr.
Was heisst schon eindeutig? Ich stell mich mal ganz blöd und frag, wozu dann die Angabe einer Telefonnummer von nöten ist? Zur Autentifizierung reichen doch Name und Adresse aus. Und wenn man schon die Adresse kennt, warum wird dann die Buchungsbest. nicht postalisch zugesendet, wenn eine Email-Komm. nicht möglich ist? Hmm, alles nicht so trivial - oder vielleicht doch. Aber ich bin ja nicht unvoreingenommen ;).
 

weidebirke

Urgestein
Es ist doch völlig irrelevant, was wir hier schreiben, sowohl die User als auch Du selbst.

Niemand kennt den Aufbau der Webseite zum Zeitpunkt der Buchung. Niemand kann sagen, ob das Zustandekommen des Vertrags ordnungegemäß ablief, also zum Beispiel


  • die Buttons so gestaltet waren, dass eindeutig war, dass jetzt kostenpflichtig gebucht wird
  • die AGBs vor Abschluss eindeutig genannt und explizit auf sie hingewiesen wurden
  • vielleicht sogar -wie meist üblich- per Extra-Klick bestätigt werden mussten

Wenn es sich um einen professionellen Internetauftritt einer seriösen Ferienhaus-Vermietungsagentur oder so handelt, dann wird es diese Buttons gegeben haben. Wie sieht die Internetseite denn heute aus? Hast Du sie Dir mal angesehen?

Es ist üblich, dass alle verfügbaren Informationen abgefragt werden, auch wenn z.B. die Telefonnummer erst einmal gar nicht benötigt wird.

Hier muss man sich nicht rumstreiten. Wenn Ihr die Zahlung umgehen wollt, solltet Ihr Euch an einen Anwalt wenden.
 

mrmister

Mitglied
Ich weiss doch, ist alles nur Spekulation und Interpretation. Die Seite ist professionell und sicher seriös. Ohne es getestet zu haben, gehe ich auch mal davon aus, dass die AGB' s bestätigt wurden.
In den steht aber nun mal auch das bereits zitierte drin:

"Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss händigen wir dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung (weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn) handelt."

Das impliziert FÜR MICH halt, dass der Veranstalter zur Aushändigung verpflichtet ist. Diese ist nicht erfolgt.
Im Übrigen steht da nix von Zusendung per Email.

Wir drehen uns im Kreis und ich denke, es ist alles geschrieben. Mein Dad geht in der kommenden Woche zu einem Anwalt. Wenns interessiert, kann ich ja posten, wie die Geschichte ausging.

PS: Um das nochmal klar zu stellen. Ich versteh auch nicht, was er da gemacht hat! Das hab ich ihm auch schon gesagt. Jetzt will ich ihm nur helfen, nicht anderthalb Monatsrenten für soviel Naivität oder was auch immer zu zahlen. Wenn das Recht aber nicht auf seiner Seite ist, was ich auch nachvollziehen kann, dann zahlt er es auch! Die Vermieterin hatte ja schließlich den finanziellen Schaden.
 

Portion Control

Urgestein
Hier nochmal ain Auschnitt aus den AGB' S:

"Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss händigen wir dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung (weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn) handelt."

Das ist halt so nicht passiert.
Doch! Die Bestätigung wurde versendet. Passiert ist nur nicht, dass dein Vater diese erhalten hat. Aufgrund seiner eigenen Unzulänglichkeit.
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Ich denke auch das eine Bestätigung verschickt worden ist, nur dein Vater diese nicht erhalten konnte, weil er ja die falsche E-Mail. angegeben hat.

Was mich aber dennoch wundert, das er bis jetzt also vorher noch keine Zahlungsaufforderung bekommen hat.
 

bertil

Aktives Mitglied
Kann mich an keine Online Buchung ohne weitere Rückbestätigung erinnern. Wenn keine
Anzahlung verlangt wurde, dann zumindest eine weitere Antwort auf ein eMail, Anruf etc.

Wird gut ausgehen. Wenn der Anbieter auf jegliche Rückversicherung verzichtet ist das auch
iwie sehr schlampig bis fahrlässig.

Übrigens habe ich auch schon oft den Bestellprozess sehr weit durchziehen müssen, um endlich
eine Aufstellung mit dem Gesamtpreis zu sehen. Von da ists dann wirklich nicht mehr weit
bis zur Buchung.

Auch da könnte man böse Absicht unterstellen, wenn ich beinahe schon buchen muss nur um
den Preis zu erfahren...
 

mrmister

Mitglied
Kann mich an keine Online Buchung ohne weitere Rückbestätigung erinnern. Wenn keine
Anzahlung verlangt wurde, dann zumindest eine weitere Antwort auf ein eMail, Anruf etc.

Wird gut ausgehen. Wenn der Anbieter auf jegliche Rückversicherung verzichtet ist das auch
iwie sehr schlampig bis fahrlässig.

Übrigens habe ich auch schon oft den Bestellprozess sehr weit durchziehen müssen, um endlich
eine Aufstellung mit dem Gesamtpreis zu sehen. Von da ists dann wirklich nicht mehr weit
bis zur Buchung.

Auch da könnte man böse Absicht unterstellen, wenn ich beinahe schon buchen muss nur um
den Preis zu erfahren...
Naja, ich denke mal, die Frage lautet, ob das Portal dafür Soge zu tragen hat, dass die Buchungsbestätigung auch beim Kunden ankommt. Der Anwalt meines Vater ist jedenfalls dieser Meinung. Ich kann mir aber vorstellen, dass ein andere Anwalt das anders sieht.

Ich persönlich finde es einfach schwach, dass man nicht darauf reagiert, dass eine Email nicht ankommt. Es geht ja doch um ein bisschen Geld. Aber ich wiederhole mich und außerdem geht's ja auch nicht darum, was ich finde
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Wenn das ein seriöses, erfahrenes Portal ist (also eines, das nicht erst seit gestern am Markt ist...), dann kannst du sicher sein, dass dein Vater nicht der erste mit diesem Problem ist. Und wenn er nicht der erste ist und sie haben die AGBs trotzdem nicht angepasst, obwohl sie es leicht könnten, dann liegt es wahrscheinlich daran, dass die AGBs in Ordnung sind.

Naja, könnt ja mal prozessieren und schauen was rauskommt.
 

KosmischerKerl

Aktives Mitglied
Naja, ich denke mal, die Frage lautet, ob das Portal dafür Soge zu tragen hat, dass die Buchungsbestätigung auch beim Kunden ankommt. Der Anwalt meines Vater ist jedenfalls dieser Meinung. Ich kann mir aber vorstellen, dass ein andere Anwalt das anders sieht.

Ich persönlich finde es einfach schwach, dass man nicht darauf reagiert, dass eine Email nicht ankommt. Es geht ja doch um ein bisschen Geld. Aber ich wiederhole mich und außerdem geht's ja auch nicht darum, was ich finde
Wie soll man den dafür sorge tragen? Einen Brief schicken mit der Ungewissheit, dass er ankommt und man Geld für nix ausgegeben hat?

In der Regel läuft das bei den Portalen im übrigens so ab:
Vermieter stellt im Portal kontingent online.
Mieter Bucht im Portal.
Vermieter bekommt Daten vom Mieter zugeschickt und macht nix weiteres mehr als warten bis der Mieter kommt.

Bei uns hier ist bei einer Buchung übrigens eine Kreditkarten Nummer für eine Buchung nötig.
Bei nichtanreise ohne storno oder Umbuchung belasten wir die Kreditkarte und schicken ne Rechnung.
 

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