Ich weiss doch, ist alles nur Spekulation und Interpretation. Die Seite ist professionell und sicher seriös. Ohne es getestet zu haben, gehe ich auch mal davon aus, dass die AGB' s bestätigt wurden.
In den steht aber nun mal auch das bereits zitierte drin:
"Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss händigen wir dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung (weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn) handelt."
Das impliziert FÜR MICH halt, dass der Veranstalter zur Aushändigung verpflichtet ist. Diese ist nicht erfolgt.
Im Übrigen steht da nix von Zusendung per Email.
Wir drehen uns im Kreis und ich denke, es ist alles geschrieben. Mein Dad geht in der kommenden Woche zu einem Anwalt. Wenns interessiert, kann ich ja posten, wie die Geschichte ausging.
PS: Um das nochmal klar zu stellen. Ich versteh auch nicht, was er da gemacht hat! Das hab ich ihm auch schon gesagt. Jetzt will ich ihm nur helfen, nicht anderthalb Monatsrenten für soviel Naivität oder was auch immer zu zahlen. Wenn das Recht aber nicht auf seiner Seite ist, was ich auch nachvollziehen kann, dann zahlt er es auch! Die Vermieterin hatte ja schließlich den finanziellen Schaden.