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Ex-Partner will intime Bilder nicht löschen - Anwalt einschalten?

Hallo liebes Forum,

ich bräuchte kurzen Rat bei folgender Situation:

Mein Ex-Partner hat nach unserer Beziehung immer noch intime Bilder von mir und weigert sich trotz mehrmaliger Bitte diese zu löschen.
In einer Nachricht hat er sogar geschrieben, dass er diese als Druckmittel behält, für den Fall dass ich mich ihm gegenüber mal negativ verhalte.
Er hat auch schon damit gedroht sie zu veröffentlichen, allerdings hat er die Drohung danach wieder gelöscht, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen. Ich habe nun aber erfahren, dass es die Möglichkeit gibt ihn rechtlich dazu zu bewegen, diese Bilder zu löschen. Ich habe also heute eine Anwaltskanzlei angeschrieben und um eine kurze Ersteinschätzung gebeten. Nach kurzer Zeit später bekam ich einen Anruf, in dem mir gesagt wurde sie würden den Fall übernehmen und könnten ihm eine Aufforderung zur Löschung der Bilder senden. Allerdings lag der Kostenvorschlag bei 3000 Euro. Das Geld habe ich zwar, ist mir aber definitiv zu viel. Aber es besteht ja die Möglichkeit, mir eine Rechtsschutzversicherung zu holen, die laut meiner Recherche nicht sehr teuer ist und das im Normalfall übernehmen sollte. Allerdings müsste die Versicherung das dann erst genehmigen und ich müsste (soweit ich das verstanden hab) erst einmal warten bis ich dann auch wirklich versichert bin. Nun ist die Frage, sollte ich das ganze einfach auf sich beruhen lassen und hoffen dass er mit den Bildern nichts dummes anstellt? Oder sollte ich das ganze auf mich nehmen? Mir ist bewusst dass es schwierig ist nachzuweisen dass er sie dann auch wirklich gelöscht hat, aber da er ein Datensicherungsfanatiker ist und ich mir vermutlich sowieso nie zu 100% sicher sein kann dass er sie wirklich löscht, geht es mir auch eher weniger um die Bilder, sondern darum ihm zu zeigen dass ich das ganze nicht einfach auf mir sitzen lasse, und er nicht das Recht zu so einem Verhalten hat.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Vielen Dank im Voraus und Liebe Grüße
 
G

Gelöscht 114641

Gast
Ich würde wohl einen seriösen Anwalt aufsuchen, wenn es dir wichtig ist (3000 Euro sind Abzocke).

Rechtlich gesehen sehe ich aber wenig Chancen ihn dazu zu bewegen die Bilder zu löschen, wenn du sie ihm freiwillig überlassen hast.
 
A

Amandinou

Gast
In einer Nachricht hat er sogar geschrieben, dass er diese als Druckmittel behält, für den Fall dass ich mich ihm gegenüber mal negativ verhalte.

Damit würde ich zur Polizei gehen und die bitten, ihn zur Herausgabe aufzufordern
 
G

Gelöscht 114884

Gast
Aber es besteht ja die Möglichkeit, mir eine Rechtsschutzversicherung zu holen, die laut meiner Recherche nicht sehr teuer ist und das im Normalfall übernehmen sollte.
Da würde ich mich schlau machen, ob die dann auch Fälle aus der Vergangenheit übernehmen. Denn ich denke, dass dies nicht der Normalfall sein wird.

Ich würde ihn einfach wegen der Erpressung diesbezüglich anzeigen, ob du nun Beweise hast oder nicht. Damit die Sachlage überhaupt irgendwo im System dokumentiert ist und es später für ihn allein deswegen schlimmer werden könnte, wenn er überlegt diese Erpressung mal in Tat umzusetzen. Denn dann wird es schwieriger sich raus zu reden. Wenn ich er wäre, würde ich dann nach der Anzeige selbst die Bilder löschen, selbst wenn sie fallen gelassen wird, um nicht doch mal auf doofe Gedanken verleitet zu werden.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Diese Bilder, wo befinden die sich? In Foren, auf einem Account im Internet, Handy, Computer oder ausgedruckt in der Schublade?

Ich denke, die Polizei ist der richtige Ansprechpartner und die erste Anlaufstelle, wenn gar nichts fruchtet.
 

weidebirke

Urgestein
Man kann nie sicher sein, dass er sie tatsächlich löscht und wirklich nirgendwo mehr Kopien existieren. Von daher würde ich gar nichts machen. Wenn er sie veröffentlicht, macht er sich strafbar. Dann kannst Du ihn anzeigen, ganz ohne Kosten und er hat einen Prozess am Hals. Veröffentlicht er die Bilder mit dem nachweislichen Ziel, Deinen Ruf zu schädigen oder Dich zu demütigen, kann die Strafe durchaus auch mal sehr deftig ausfallen. Erpresst er Dich damit, erst recht.

Versuch darüber zu stehen und lass Dich nicht einschüchtern oder von Gedanken "was wäre, wenn ..." beeinflussen.

Wenn er nicht blöd ist, weiß er, dass er das nicht darf.
 

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Diese "Erpressungsnachricht" auf jeden Fall nicht löschen!

3000 Euro erscheinen mir auch als fiese Abzocke.

Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet glaubich 190 Euro. Für minderbemittelte kann man glaubich einen Schein beim Amtsgericht holen. Dann wird die Beratung billiger.

Im Nachhinein (bei Bedarf) eine Rechsschutzversicherung abschließen geht glaubich nicht.

Die Polizei ist sicher auch ein guter Ansprechpartner.

Es gibt auch Bewertungsportale für Anwälte im Netz. Also nicht den erstbesten nehmen.

Also: zuerst zur Polizei würde ich sagen.
 

Wasser2017

Mitglied
Wir haben zwei Probleme:
1) Man weiß nicht, ob sie wirklich gelöscht wurden.
2) Falls er sie veröffentlichen sollte, muss nachgewiesen werden, dass genau er es gewesen war.
Sollte er sein Rechner verschlüsselt haben und zum Publizieren der Bilder z.B. ein Tor-Browser verwenden, dann wird der Nachweis allerdings sehr schwierig bis unmöglich.

Es gibt auch Bewertungsportale für Anwälte im Netz. Also nicht den erstbesten nehmen.
Ich bezweifel, dass Bewertungsportale groß was bringen außer als eine kleine Stütze, die man neben Eigenrecherche und Bauchgefühl in die Auswahl einfließen lassen kann.
Zumindest bei Ärzten und Restaurants hatte ich schon Reinfälle bei gut bewerteten und gute Erfahrung mit welchen, die nicht so gut bewertet wurden.

Eine Zeit lang habe ich selbst Dienstleistungen getestet und Bewertungen geschrieben, und als Bewertungen plötzlich priorisiert wurden, als "irrelevant" eingestuft wurden oder ganz verschwanden, hab ich letztentlich aufgegeben, weil ich merkte, dass das ganze mit dem Bewertungen nur Geldmacherei und Marketing ist.

Bei Anwälten dürfte das noch extremer sein, weil die ihre Rechte naturgemäß gut kennen.
 

nichtabgeholt

Aktives Mitglied
Geschenkt ist geschenkt. Sonst müsste man auch Liebesbriefe wieder zurückfordern oder die Vernichtung einklagen können.

Dagegen vorgehen kannst du nur, falls er sie irgendwo verbreitet.
 

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