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Ex-Partner will intime Bilder nicht löschen - Anwalt einschalten?

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Ich bezweifel, dass Bewertungsportale groß was bringen außer als eine kleine Stütze, die man neben Eigenrecherche und Bauchgefühl in die Auswahl einfließen lassen kann.
Ich würde mir auch die Websites der Anwälte ansehen. Die präsentieren sich dort sehr unterschiedlich. Selbst die Fotos von denen können Bände sprechen.

Man kann dank Internet auch noch tiefer recherchieren. Und schon weiß man, ob ein fdp-ler dahinter steckt ...

Natürlich darf man dabei nicht allzuviel Zeit verschwenden. Aber dem Zufall würde ich die Anwaltswahl nicht überlassen. Meinen Lieblingsanwalt hatte ich aufgrund eines Tipps eines Freundes gefunden. Zwei weitere über Internetrecherche. Waren beide OK. Wenn auch der zweite sein Geld etwas zu leicht verdient hat.
 
G

Goast

Gast
Gibt jeden Tag Millionen unzüchtige Bilder im Netz, die nächsten Tag wieder mit neuen ...
Was ist an deinen denn so arg?
Mit den eigenen Waffen schlagen.
Nimm ihm den Wind aus den Segeln, hast du auch Bilder von Ihm, behaupte das jedenfalls.
Die nicht grade seiner Reputation dienlich wären, seine >kurze länge des ... zeigen, sein versagen.
So geht das:
Wahrheit ist vielleicht nur eine Ausprägung eines allgemeineren Phänomens, der Richtigkeit.
Wir sagen, dass eine Wahrnehmung wahrheitsgetreu, ein Gefühl angebracht oder eine Bemerkung treffend sei.
Das wird ihn treffen!
 
G

Gelöscht 5176

Gast
laut einem BGH Urteil hast du das Recht, dass er die Aufnahmen löschen muss.
BGH Urteil VI ZR 271/14,
auch wenn du den Aufnahmen damals zugestimmt haben solltest.
Nur Fotos, die dich bekleidet zeigen darf er behalten.

3000 € Anwaltskosten wäre mir der Spaß nicht wert.

ich würde den Ex anschreiben, ihn auf das BGH Urteil hinweisen, und ihn auffordern sämtliche Daten zu löschen.
so auf die Art...
ich beziehe mich auf das BGH Urteil VIZR271/14 und fordere dich auf, sämtliche Bilder und Daten bezüglich meiner Person zu löschen.
Unterschreibe bitte die beiliegende Bestätigung, dass du alle Daten und Bilder entfernt und gelöscht hast.
Sollte ich keine Bestätigung deinerseits erhalten, wird mein Anwalt eine Unterlassungserklärung von dir einfordern. Die Kosten hierfür wird mein Anwalt bei dir einklagen.

Als Einschreiben mit Rückschein.

Vielleicht genügt dieser Schuss vor dem Bug schon.

3000 € für einen Anwalt wäre mir die Sache nicht wert.

Rechtschutzversicherung: das kann nach hinten losgehen. Denn die Versicherung übernimmt kein Dinge für die Vergangenheit. Zudem besteht hier meines Wissens auch eine Wartefrist.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Gibt jeden Tag Millionen unzüchtige Bilder im Netz, die nächsten Tag wieder mit neuen ...
Was ist an deinen denn so arg?
Mit den eigenen Waffen schlagen.
Nimm ihm den Wind aus den Segeln, hast du auch Bilder von Ihm, behaupte das jedenfalls.
Die nicht grade seiner Reputation dienlich wären, seine >kurze länge des ... zeigen, sein versagen.
So geht das:
Wahrheit ist vielleicht nur eine Ausprägung eines allgemeineren Phänomens, der Richtigkeit.
Wir sagen, dass eine Wahrnehmung wahrheitsgetreu, ein Gefühl angebracht oder eine Bemerkung treffend sei.
Das wird ihn treffen!
Ups, deinen Rat finde ich jetzt nicht zielführend.
So was kann man ganz schnell als Erpressung auslegen - also lieber Finger weg davon. Bringt doch nur unnötig Ärger.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Anzeige wegen Erpressung- kurz und schmerzlos
Aber sie hat doch keine Beweise, er hat, so habe ich es verstanden, die Nachricht sofort gelöscht.

Erst wenn er die Bilder weitergegeben hätte, wäre es ein Fall für den Staatsanwalt (Polizei).Bis dahin kann sie nur mit einer einstweiligen Verfügung mit einem Anwalt gegen ihn vorgehen.
So mein Rechtsverständnis.
Hier sind doch angeblich einige Juristen unterwegs, die fundierte Aussagen dazu treffen können.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Diese Bilder, wo befinden die sich? In Foren, auf einem Account im Internet, Handy, Computer oder ausgedruckt in der Schublade?

Ich denke, die Polizei ist der richtige Ansprechpartner und die erste Anlaufstelle, wenn gar nichts fruchtet.
@tonytomate
und was soll die Polizei machen? Erst wenn er eine strafbare Handlung gemacht hat, ist diese zuständig. Er hat sie aber noch nicht veröffentlicht, sie sind nur in seinem Besitz.
Für die Löschung ist nicht die Polizei zuständig (mein Rechtsverständnis), das ist eine Zivilangelegenheit.
 

nichtabgeholt

Aktives Mitglied
laut einem BGH Urteil hast du das Recht, dass er die Aufnahmen löschen muss.
BGH Urteil VI ZR 271/14,
auch wenn du den Aufnahmen damals zugestimmt haben solltest.
Nur Fotos, die dich bekleidet zeigen darf er behalten.
Wenn der Besitz auf die Dauer der Beziehung beschränkt war, kann ein Löschungsanspruch zustehen.

Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung - konkludent - beschränkt hat.


In dem Fall war es eine außereheliche Affäre.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Lerne daraus für die Zukunft. Wenn du intime Bilder von dir machst und weitergibst dann solche zu denen du stehst, auch wenn es unangenehm ist wenn einige Personen die Fotos sehen würden. Sollte er die Bilder verbreiten dann zeig ihn an. Du kannst zur Not auch behaupten das er mit Fotoshop die Bilder manipuliert hat da du nie solche Bilder machen würdest. Ausserdem ist für die meisten so etwas nur kurz interessant da es heutzutage Bilder und Pornos wie Sand am Meer gibt
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Wenn der Besitz auf die Dauer der Beziehung beschränkt war, kann ein Löschungsanspruch zustehen.

Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung - konkludent - beschränkt hat.


In dem Fall war es eine außereheliche Affäre.
@nichtabgeholt: Das Urteil, das du zitierst, sagt genau das aus, was ich geschrieben habe.
Lies mal dein zitiertes Urteil genau durch.
Löschungsanspruch besteht immer bei unbekleideten Fotos. Ohne wenn und aber.
Also nicht so wie du schreibst ....kann ein Löschungsanspruch bestehen, sondern eindeutig bei unbekleideten besteht ein Löschungsanspruch.
 

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