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Ex-Partner will intime Bilder nicht löschen - Anwalt einschalten?

G

Gelöscht 5176

Gast
Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen. Wer sich vom Partner hüllenlos fotografieren lässt, ist selbst schuld. Es ist doch bekannt, dass Nacktfotos nach einer Trennung als Druckmittel verwendet werden können.
Hinterher ist jeder schlauer, sonst würden wir Menschen uns oft anders verhalten. Nur unserer TE hilft dies momentan nicht. Für die Zukunft wird sie sich sicher anders verhalten.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Mal ehrlich, das Internet ist voll von solchen Bildern, wen sollen die eigentlich noch schocken? Guckt euch mal die Frauen bei Instagram an, die rennen doch alle halbnackt rum.
 

nichtabgeholt

Aktives Mitglied
Löschungsanspruch besteht immer bei unbekleideten Fotos. Ohne wenn und aber.
Wo steht das? Es geht hier um einen konkreten Fall.

Ich zitiere noch mal aus dem Artikel:

Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung - konkludent - beschränkt hat.

So ist das Urteil zu lesen.

Ich gehe davon aus, dass der Fall der Threaderöffnerin ähnlich gelagert ist. Aber es kann auch ganz anders aussehen, wenn z.B. Aktfotos mit Widmung verschenkt werden. Oder wenn für Fotos Gegenleistungen geflossen sind.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
@nichtabgeholt: unter Tatbestand, du musst das ganze Urteil lesen.

Tatbestand


Die Klägerin nimmt den Beklagten - soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse - auf Löschung von Fotos und Filmaufnahmen in Anspruch, die sie zeigen und sich auf elektronischen Speichermedien des Beklagten befinden.

Die Parteien hatten eine - für die Klägerin außereheliche - intime Liebesbeziehung. Der Beklagte, der von Beruf Fotograf ist, erstellte während dieser Zeit zahlreiche Bild- und Filmaufnahmen von der Klägerin, auf denen diese unbekleidet und teilweise bekleidet sowie vor, während und nach dem Geschlechtsverkehr mit dem Beklagten zu sehen ist. Teilweise hat die Klägerin intime Fotos von sich selbst erstellt und dem Beklagten in digitalisierter Form überlassen. Ferner besitzt der Beklagte Aufnahmen von der Klägerin, die sie bei alltäglichen Handlungen ohne intimen Bezug zeigen. Die Beziehung ist mittlerweile beendet, die Parteien sind zerstritten.

Der Beklagte ist - auf sein Anerkenntnis hin - rechtskräftig verurteilt, es zu unterlassen, die Klägerin zeigende Lichtbilder und/oder Filmaufnahmen ohne deren Einwilligung Dritten und/oder öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen.

Dem weiteren Antrag der Klägerin, den Beklagten zur Löschung aller in seinem Besitz befindlichen elektronischen Vervielfältigungsstücke von die Klägerin zeigenden Lichtbildern und Filmaufnahmen zu verurteilen, hat das Landgericht teilweise stattgegeben. Es hat den Beklagten verurteilt, die in seinem unmittelbaren oder mittelbaren Besitz befindlichen elektronischen Vervielfältigungsstücke von die Klägerin zeigenden Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, auf denen die Klägerin

- in unbekleidetem Zustand,

- in teilweise unbekleidetem Zustand, soweit der Intimbereich der Klägerin (Brust und/oder Geschlechtsteil) zu sehen ist,

- lediglich ganz oder teilweise nur mit Unterwäsche bekleidet,

- vor, während oder im Anschluss an den Geschlechtsverkehr,

abgebildet ist, vollständig zu löschen;
die weitergehende Klage hat es abgewiesen. Die hiergegen gerichteten Berufungen beider Parteien hat das Berufungsgericht zurückgewiesen. Die Revision hat es zur Fortbildung des Rechts zugelassen, um die Frage zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen außerhalb des Anwendungsbereichs des § 37 KUG und des § 98 Abs. 1 UrhG ein Anspruch auf Löschung von Vervielfältigungsstücken besteht. Mit seiner Revision verfolgt der Beklagte weiterhin das Ziel der Klageabweisung.

Anmerkung von mir: alle "bekleideten Fotos" braucht er nicht löschen.....
 

Alopecia

Aktives Mitglied
Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen. Wer sich vom Partner hüllenlos fotografieren lässt, ist selbst schuld. Es ist doch bekannt, dass Nacktfotos nach einer Trennung als Druckmittel verwendet werden können.
ich verstehe die begrifflichkeit "selbst schuld" nicht so richtig, in diesem zusammenhang.

und das aus mehreren gründen

1) ist es doch völlig ok, wenn partner sich gegenseitig schöne "erotische" bilder schenken. damit ist nicht irgendwelcher plumpe mist gemeint, sondern eben schöne bilder. wer sieht nicht gerne seinen freund/freundin an, auch wenn man nicht zusammen ist?!

2) sollte man sich eben nen vernünftigen partner suchen, der im trennungsfall gar nicht auf die idee kommen könnte, damit mist zu machen. IST locker möglich, nur machen soviele leute die augen nicht auf, beim partnersuchen

3) sollte man dem partner auch keinen grund geben, mit solchen bildern dann plötzlich ärger zu machen. betrüge ich meinen freund/freundin, darf ich mich nicht wundern, wenn er sauer ist. ergo : sich vernünftig verhalten, dann gibts auch nach beziehungsende in keiner hinsicht probleme (extremer art)

4) im worst case, was ist bitte dran an solchen bildern? wir wurden alle nackt geboren und nacktheit ist was völlig normales. ich finde, die menschen sollten generell lernen, viel entspannter mit sowas umzugehen, und nicht zu tun, als wären bilder im nackten zustand sonstwas dramatisches. sind es nicht. dafür macht keiner irgendeine welle, denn wie irgendein user schon schrieb : es gibt im netz milliarden von nacktbildern, warum sollte man sich für irgendwelche bilder von irgendwem (in negativer art und weise) interessieren?

mit anderen worten , wo genau sind nacktbilder irgendein druckmittel??? dann ist man eben nackt, ist doch nichts dabei. solange man nicht irgendwas annormales oder so auf den bildern abgezogen hat...
 

nichtabgeholt

Aktives Mitglied
das ist zum Glück nicht so.
So einfach ist das m.E. nicht.

In vielen Fällen werden Fotos gemacht, um sich gegenseitig aufzugeilen. Hier ist die Löschung schon dadurch begründet, dass der Verwendungszweck entfällt.

Wenn aber Fotos verschenkt werden, dann erhält der Beschenkte mit dem Foto auch das private Nutzungsrecht. Dieses erlischt nicht nach Ende der Beziehung.
 

nichtabgeholt

Aktives Mitglied
4) im worst case, was ist bitte dran an solchen bildern? wir wurden alle nackt geboren und nacktheit ist was völlig normales. ich finde, die menschen sollten generell lernen, viel entspannter mit sowas umzugehen, und nicht zu tun, als wären bilder im nackten zustand sonstwas dramatisches. sind es nicht. dafür macht keiner irgendeine welle, denn wie irgendein user schon schrieb : es gibt im netz milliarden von nacktbildern, warum sollte man sich für irgendwelche bilder von irgendwem (in negativer art und weise) interessieren?
Würde die Gesellschaft die Prüderie aus dem viktorianischen Zeitalter ablegen, wäre es am Ende für alle einfacher. Niemand bräuchte dann Komplexe haben - ob am Strand, beim Arzt oder beim Kennenlernen eines Partners. Stattdessen wird Prüderie staatlich noch sanktioniert.

Aber da die meisten von uns nun mal so ticken, weil wir so erzogen wurden, ist das Anliegen der TE natürlich nachvollziehbar.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Also ich ksnn nur aus dem Prüfungskontext übertragen;
das Recht an der Prüfung liegt bei dem Ersteller;
diese darf kopiert werden, aber nur für eigene Zwecke,
wäre hier:
darf die Fotos behalten, aber nur für sich. Sobald die Fotos/die Prüfung weiter gegeben werden, wird gegen Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht verstoßen?

Ich würde einen Anwalt einen Brief schreiben lassen,
das sind keine 3000.-
,Stundensatz sind glaube ich 260.- bzw. sie können Dir auch eine Pauschale anbieten -was sie mit den 3000.- wohl gemacht haben.
 

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