H
Hopeless_soul
Gast
Hallo ins rund,
ich hab mal eine Frage bezüglich Ebay.
ich habe dort einen Kinderwagen versteigert, den ich jetzt aber nicht versebnden kann, da er sich nciht auseinandernehmen lässt und als Sperrgut für 26 euro verschickt werden müsste. habe aber nur 22 euro dafür bekommen.
Habe das dem Käufer mitgeteilt und ihn gebeten, mir seine daten durchzugeben, dass ich das geld zurücküberweisen kann.
Er weigert sich und möchte die Herausgabe des Kiwagens einkalgen und hat ihn als nicht erhaltenen Artikel bei ebay gemeldet.
er hat ihn für 22 euro ersteigert. Wird soetwas strafrechtlich evrfolgt obwohl ich den gesamten betrag den er mir überwiesen hat mehrmals erstatten wollte. Der Käufer kehnt dies ab und möchte den wagen.
Ich krieg den noch ncihtmals zur Post egbracht mit meinem 1.55 Körpergröße..ein richtiges sperriges Ding. Hätte besser nur abholung gemacht aber hinterher ist ma imma schlauer
LG
Hopeless
ich hab mal eine Frage bezüglich Ebay.
ich habe dort einen Kinderwagen versteigert, den ich jetzt aber nicht versebnden kann, da er sich nciht auseinandernehmen lässt und als Sperrgut für 26 euro verschickt werden müsste. habe aber nur 22 euro dafür bekommen.
Habe das dem Käufer mitgeteilt und ihn gebeten, mir seine daten durchzugeben, dass ich das geld zurücküberweisen kann.
Er weigert sich und möchte die Herausgabe des Kiwagens einkalgen und hat ihn als nicht erhaltenen Artikel bei ebay gemeldet.
er hat ihn für 22 euro ersteigert. Wird soetwas strafrechtlich evrfolgt obwohl ich den gesamten betrag den er mir überwiesen hat mehrmals erstatten wollte. Der Käufer kehnt dies ab und möchte den wagen.
Ich krieg den noch ncihtmals zur Post egbracht mit meinem 1.55 Körpergröße..ein richtiges sperriges Ding. Hätte besser nur abholung gemacht aber hinterher ist ma imma schlauer
LG
Hopeless