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EBAY-Verkauf

S

Sternenhimmel

Gast
Selbstverständlich hat der Käufer das Recht auf diesen Wagen. Es ist nicht die Schuld des Käufers wenn der Verkäufer die Versandkosten falsch einschätzt.
Strafrechtlich wird wohl kaum was passieren. der Käufer wird Dich auffordern bis zu einem bestimmten Termin zu liefern - kannst Du das nicht, bist Du in Verzug. Dann wird er Dir ankündigen einen gleichwertigen Kinderwagen woanders zu kaufen - die Differenz zu Deinem Wagen mußt Du dann übernehmen. Es gelten alle Rechte aus dem normalen Kaufvertrag.

Und bitte: Ebay ist ein Computer. Die interessieren sich für solche Sachen nicht. Denn mit den Kaufverträgen haben sie nichts zu tun.
Die sperren höchstens einen Verkäufer, wenn er Geld kassiert und nicht liefert.
Selbstverständlich hat der Käufer das recht die gekaufte ware zu erhalten,aber es kann leider immer mal zu einem Irtum kommen.Es war ja keine Böswilligkeit,sondern einfach ein Irtum.Aus eigner Erfahrung weis ich das man solche Streitfälle melden kann und das das Ebeyteam versucht eine passende Lösung zu finden.Ich war zwar Käufer lag mit der Bezahlung im Verzug,aber es konnte geklärt werden. Ich würde auf jeden Fall versuchen mit Ebey kontakt auf zu nehmen.
 

mikenull

Urgestein
Das Problem wird sein, das man es eben nicht melden kann. Diese Meldungen über einen Streit gibt es dort nur in vorgefertigten Sätzen. Da ist aber garantiert keiner dabei, der besagt

"ich habe die Zahlung bekommen, will aber nicht liefern, weil mir die Versandkosten jetzt doch zu hoch sind".

Es ist auch kein Irrtum - sondern ein Unwissen in der Höhe der Versandkosten. Unwissenheit schützt aber vor nix.

Ebay ist in keinster Weise ein Vertragspartner! Sie bieten höchstens eine Plattform - wie eine Zeitung Kleinanzeigen anbietet. Habe noch nie gehört, das man sich bei Streitigkeiten dorthin zu wenden hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Sternenhimmel

Gast
Das Problem wird sein, das man es eben nicht melden kann. Diese Meldungen über einen Streit gibt es dort nur in vorgefertigten Sätzen. Da ist aber garantiert keiner dabei, der besagt

"ich habe die Zahlung bekommen, will aber nicht liefern".

Es ist auch kein Irrtum - sondern ein Unwissen in der Höhe der Versandkosten. Unwissenheit schützt aber vor nix.
Du hast zwar recht damit das so ein vorgefertigter Satz da nicht steht,aber es gibt eine Telefonnummer und eine E-Mail möglichkeit um solche Dinge zu klären.Irtum oder Unwissen spielt keine Rolle,es sollte auf jeden Fall geklärt werden.
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Also ich habe jetzt mal bei ebay nachgesehen, da ich dunkel in Erinnerung hatte, dass es dort auch Infos über den Versand gibt. 28 € für den Versand müssen nicht sein. Wenn du dich dort einloggst, kannst du auch die Versandmöglichkeiten für Sperrgut finden. Der Versand müsste wesentlich günstiger auch gehen. Was ich entdeckt habe, müsste so um die 12 - 14 € kosten.

LG Sisandra
 

mikenull

Urgestein
Es gilt in allen solchen Fällen deutsches Recht. Und das bezieht sich nur auf Käufer und Verkäufer.
Und wenn der Käufer jetzt schon auf Lieferung besteht, dann weiß der Bescheid, wo es langgeht.
Insofern würde ich versuchen, die Kiste dorthin zu liefern - selbst wenn ich dabei etwas drauflegen müsste. Denn der Käufer sitzt auf jeden Fall am längeren Hebel.
 
S

Sternenhimmel

Gast
Es gilt in allen solchen Fällen deutsches Recht. Und das bezieht sich nur auf Käufer und Verkäufer.
Und wenn der Käufer jetzt schon auf Lieferung besteht, dann weiß der Bescheid, wo es langgeht.
Insofern würde ich versuchen, die Kiste dorthin zu liefern - selbst wenn ich dabei etwas drauflegen müsste. Denn der Käufer sitzt auf jeden Fall am längeren Hebel.
mikenull. ......:(......
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Ich würde übrigens auch nicht anders handeln. Ich kaufe ziemlich oft dort teure Loks für meine Eisenbahn und würde - gerade wenn es günstig war - auf jeden Fall auch auf eine Lieferung bestehen.
Was sonst?
Deshalb finde ich es auf jeden Fall ziemlich fahrlässig hier jemanden zu raten, nichts zu tun. Das könnte teuerer werden, wie das Verschicken des Wagend dorthin - selbst wenn man ein paar Euro drauflegt.
 
H

Hopeless_soul

Gast
Ja, mikenull, das leuchtet mir ein. Aber inwieweit kann es teurer werden ?

das farge ich ja ?! Werde ich auf Schadensersatz verklagt werden ?
ich hab eh kaum genug für mich und die kinder und dann noch sowas wo jemand jetzt wegen 22 euro auf seinem "recht " beharrt.

ich kann das paket gar nicht zur Post bringen. ich hätte Nur abholung machen müssen.ich hab gar nciht die Kraft, diese 25 kg zu tragen. Hab ich vorher ncihr bedacht, dass das Paket sooo gross werden wird.
Draufzaheln und abholen lassen kann ich mir nciht leisten.

ich hab vier Kinder und das alte Ding dort versteigert. es ist keine Speilzeugeisenbahn sondern ein drei jahre alter Kinderwagen für 22 euro.

Mir ist es bald aber schon egal, wenn ich da zu schadensersatz verkalgt werde..das kann ich ja in raten abzahlen, hoff ich !


LG
Hopeless
 

unikat111

Aktives Mitglied
hopeless...gibts niemanden,der mal eben mit anpacken kann?
und soweit ich weiss,kannst du doch sicher das paket auch abholen lassen....irgendwas geht immer---nicht gleich aufgeben ;-)
 

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