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Sternenhimmel
Gast
Selbstverständlich hat der Käufer das recht die gekaufte ware zu erhalten,aber es kann leider immer mal zu einem Irtum kommen.Es war ja keine Böswilligkeit,sondern einfach ein Irtum.Aus eigner Erfahrung weis ich das man solche Streitfälle melden kann und das das Ebeyteam versucht eine passende Lösung zu finden.Ich war zwar Käufer lag mit der Bezahlung im Verzug,aber es konnte geklärt werden. Ich würde auf jeden Fall versuchen mit Ebey kontakt auf zu nehmen.Selbstverständlich hat der Käufer das Recht auf diesen Wagen. Es ist nicht die Schuld des Käufers wenn der Verkäufer die Versandkosten falsch einschätzt.
Strafrechtlich wird wohl kaum was passieren. der Käufer wird Dich auffordern bis zu einem bestimmten Termin zu liefern - kannst Du das nicht, bist Du in Verzug. Dann wird er Dir ankündigen einen gleichwertigen Kinderwagen woanders zu kaufen - die Differenz zu Deinem Wagen mußt Du dann übernehmen. Es gelten alle Rechte aus dem normalen Kaufvertrag.
Und bitte: Ebay ist ein Computer. Die interessieren sich für solche Sachen nicht. Denn mit den Kaufverträgen haben sie nichts zu tun.
Die sperren höchstens einen Verkäufer, wenn er Geld kassiert und nicht liefert.