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EBAY-Verkauf

mikenull

Urgestein
Schadensersatz gibt es nur wenn ein Schaden entstanden ist!
Es wird zuerst auf Lieferung geklagt und dann ein gleichwertiger Ersatz besorgt. Und erst dieser eventuelle Mehrpreis ist der Schaden, den der Verkäufer zu tragen hätte - plus angefallener Gerichtskosten.
Wenn Du kein Geld hast, wäre natürlich nichts zu holen - für den Käufer. Bei den Gerichtskosten wäre es aber keineswegs so.

Wie sieht es denn aus, mit auseinanderschrauben? Ein Kinderwagen ist ja nicht aus einem Stück. Da müssen sich "Deichsel", Wagenaufsatz und das Räderpaket auf jeden Fall trennen lassen. Dann hast Du drei Pakete?
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
also ich denke auch, dass es machbar sein müsste, das Ding zu verschicken. Du hast hier echt viele Tipps bekommen, wie Du das hinkriegen kannst.
Du bist doch selbst schuld, das Klage nutzt ja nu nix. Versuch halt möglichst aus der Sache schnell rauszukommen und gut ist. Wenn Du das Ding tatsächlich für 26€ (und ich denke auch, dass das billiger geht) loswirst, dann hast Du eben etwas mehr als 4 Euro verlust gemacht. Na und? Darüber sollte man hinwegkommen, oder?
 
H

~Hina-Ichigo~

Gast
Ich verstehe gar nicht, warum alle so einen Wind drum machen.
Manche schreiben " Ich habe auch mal jmd. verklagt, da ich keine Ware bekam und das Geld auch nicht mehr zurück".
Das ist etwas vollkommen anderes. Hopeless WILL das Geld ihm ja zurücküberweisen.
:rolleyes:
Meine Eltern haben für mich einen Ebay-Account erstellt, bei dem sie manchmal für mich Sachen versteigern (sie hassen Ebay xD)...
Da gabs auch mal welche, die ausversehen zu hoch geboten haben.
Sei es das kleine Kind gewesen oder weiss Gott, wer. ^^"
Ich bzw. meine Eltern haben denjenigen nicht verklagt. Musste nur die Ebay-Gebühren, die dadurch entstanden sind, zurückzahlen und es wurde nochmal eingestellt.
Klar kommt es zu einem Kaufvertrag zustande...es gibt allerdings auch einige wenige Fälle, bei denen einfach nicht geliefert werden kann. Sei es, dass der Artikel geklaut wurde (eher unwahrscheinlich, aber möglich ist allesl lol) oder ähnliches.
Wenn der Käufer zu dumm ist und sein Geld nicht zurückhaben will...bitte. Wenn er denjenigen verklaut bekommt er die Ware trotzdem nicht. :D Wenn, nur Bares....


Das ist jedenfalls meine Meinung. :rolleyes:
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
was heißt denn hier, der Käufer ist zu dumm??

Klar wäre es für alle Beteiligten einfacher, der Käufer würde zurücktreten und das Geld wieder annehmen.
Aber rechtlich und logisch ist er völlig im Recht. Er hat das Ding gekauft und bezahlt und somit Anspruch auf die Lieferung. Alles andere ist Kulanz von Käuferseite...

Falsch verhalten hat sich hier nur die TE, indem sie nicht nachgedacht hat, wie sie das Ding hinterher verschicken will. Ich spreche jetzt mal von Unwissenheit...
 
D

Deichgräfin

Gast
Ein Kinderwagen ist eine praktische Sache,..er hat Räder !!;)
Man kann ihn zur Annahmestelle schieben.
Wieso ganz verpacken ?
Das Oberteil einpacken, Adresse drauf und fertig.

Wenn es mir zu peinlich wäre mit einen verpackten Kinderwagen
zu schieben,würde ich das Teil auf der Annahmestelle verpacken.
Billige Folie (Malerfolie) drumwickeln,eine Rolle Kreppband
drumgeklebt,Adressenetikett drauf ...und ab die Post.;)

L.G.Karin
 
H

~Hina-Ichigo~

Gast
@Sori
Nehmen wir mal an, ein Verkäufer hat den Artikel nicht mehr, den er verkauft hat.
Der Käufer besteht jedoch auf die Ware.
Also herzaubern lässt sich der Artikel bestimmt nicht. Statt den Verkäufer anzuklagen und sinnlos in dem Fall rumzustochern kann er doch einfach seine Kontodaten senden und sich den Betrag zurücküberweisen lassen. Geld bekäme er so oder so nur.
Und Schaden nimt er so auch keinen....
:rolleyes:
Mag manchmal etwas ärgerlich sein, dass man den Artikel doch nicht bekommt...aber man sollte es echt nicht übertreiben.
Ich kenne einige Internet-Shops, bei denen es auch manchmal so läuft.
Sie bestellen nach Bezahlung Artikel nach, bekommen sie allerdings doch nicht mehr rein und überweisen das Geld zurück.
 

mikenull

Urgestein
Du scheinst hier gar nicht mitzulesen, oder?
Der Käufer will den Artikel haben! Das ist sein Recht. Und wenn er diesen nicht bekommt, wird er ihn sich anderweitig besorgen und den Differenzbetrag vom nicht lieferfähigen Verkäufer holen. So ist das Gesetz.

Was irgendwann mal bei Ebay so war, ist nicht relevant.
 
H

~Hina-Ichigo~

Gast
Oh doch, das tue ich.
Wenn ihr das anders seht...bitte. Ich kann diesen Aufstand jedenfalls überhaupt nicht nachvollziehen. Denkt was ihr wollt.
Ich zeige jemanden schließlich auch nicht an, nur weil er beispielsweise meinen Artikel nicht bezahlt. @.@ (Normal wäre eine Bezahlung bei einem Kaufvertrag ja auch bindend)
Dafür gibts ne Verwarnung und (was man leider nurnoch als Käufer machen kann) eine schlechte Bewertung.

Man kanns wegen den paar Euros echt übertreiben.
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Sache und Fakt ist aber, dass eine Auktion bei ebay ein Rechtsgeschäft ist und somit auch bindend. So wie die TE schrieb, ist damit zu rechnen, dass der Käufer sich mit der Rückerstattung des Geldes nicht zufrieden geben will. Das ist zwar bedauerlich, ist aber einfach so.

Hier geht es nicht darum, was jemand, der hier antwortet, täte, sondern was der Käufer evtl. tun wird und laut Rechtslage auch kann.

Letztendlich ist hier maximale Schadensbegrenzung gefragt, nicht mehr und nicht weniger.
 
H

~Hina-Ichigo~

Gast
Ich wollte das dennoch mal gesagt haben. *g*

Ideen von mir:
1.) Als Sperrgut verschicken und Unkosten in Kauf nehmen. (Sind eh "nur" 6 Euro)
Die meisten meinen hier zwar, man käme selbst mit Abholung billiger weg, aber wenn du es anders durchgerechnet hast....

2.) Person ignorieren. :rolleyes: (Sowas würde ich machen) Wegen 22 Euro wird der Käufer sich bestimmt keinen Anwalt beschaffen. Nur mit einer Anzeige wäre zu rechnen...
Wer eine Rückzahlung nicht annimt hat eben Pech gehabt. :mad:


3.) Wenn sich der Wagen nicht auseinandernehmen lässt, hilf mit einer Säge o.ä. nach. lol Okay, diesen Punkt hier bitte nich allzu ernst nehmen.
 

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