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EBAY-Verkauf

H

Hopeless_soul

Gast
Hallo,

vielen dank für Eure Mühe.

Nutr teilweise bin icht verwundert was insbesondere Mods wie sori hier so sagen..ich bin selber schuld, mach so und so..

Ganz schön arrogant und von oben herab..

das klagen hilft nix..

Solche weisheiten sind irgendwie oberschlau und gefallen mir persönlich nicht.

ich wünsch euch allen noch ne gute Zeit

LG
Hopeless
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
naja, was soll ich denn sonst sagen?
Das hat doch nichts mit oben herab zu tun?

Aber Du bist nun mal selber Schuld. Und ich hab Dir auch gesagt, was ich machen würde an Deiner Stelle. Nämlich meinen Fehler eingestehen und mich bemühen, die Sache aus der WElt zu schaffen, auch wenn ich dabei ein paar Euro draufzahle.

Nur weil ich Mod bin, muss ich ja den Leuten nicht nach dem Mund reden ;) . Ich bleib da schon ehrlich und mir selbst treu und sag was ich denke.
 
Zuletzt bearbeitet:
T

Teddymama

Gast
hallo...
Ich habe fast das gleiche durch gemacht wie du ,aber dir kann nichts geschen..Sicher kann der Käufer eine anzeige machen auch wenn es nur 22 euro sind,bei mir waren es 30 euro und habe eine anzeige bekommen und mußte zu polizei zur aussage,,aber weiter ist nichts geschen ,,die Dame mußte mir die Defekte wahre zurückschicken ( auf Postweg zerbrochen obwohl Versicherter versand) und ich habe das geld zurück geschickt...und dann war das aus der welt...auser einer schlechten bewertung ist alles wieder ok...Also wird der Käufer von dir das geld wieder zurück bekommen...mehr wird nicht geschen....
 

mikenull

Urgestein
Was mit unserem "Fall" nun aber auch nichts zu tun hat. Wieso sollte der Käufer eine Anzeige machen? Wegen was denn? Ein Betrug liegt nicht vor, denn die Verkäuferin will ja liefern - kann nur aus verschiedenen Gründen nicht.
Es ist einfach nur der Kaufvertrag gestört - und dazu gibt es ganz eindeutige Gesetze und keine Kaffeesatzleserei. Und wenn man z.B. schreibt: "mehr wird nicht geschehen" dann ist das dummes Zeug.
Der Käufer hat Rechte und der ganze Ablauf läßt ahnen, das er darauf nicht verzichten wird. Warum auch? Wenn ich ein "Schnäppchen" finde, will ich das auch haben.

Im übrigen: Wenn die Verkäuferin erstmal in Verzug gesetzt ist ( "Liefern Sie bis zum ......" ) kann der Käufer einen Rechtsanwalt einschalten. Unnötig zu sagen, das die Verkäuferin auch diese Kosten auferlegt bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
T

Teddymama

Gast
mikenull ::Es besteht ein Kaufvertrag und wenn der Käufer auf sein recht besteht kann er eine anzeige machen wegen Berug das steht fest..Das kein Betrug ist das mußt du den Käufer aber erst mal Klar machen,jeder kann sie mal irren mit Versand das ist klar...ist mir auch schon geschen..

Hopeless_soul:: Was ist das den für ein Kinderwagen??
Ich würde auch so wie ~Hina-Ichigo~ es schon geschrieben hat einfach mal bei Hermes nach fragen und die sind echt nicht so teuer...Fragen kostet nichts...
Weißt du den wie weit weg der Käufer wohnt??
 

mikenull

Urgestein
Auch da irrst Du. Zum Betrug gehört die Absicht. Und die hat die Verkäuferin eben nicht. Denn Sie kommuniziert ja mit dem Käufer.
Sie hat sich lediglich im "Versandaufwand" geirrt - was aber kein Grund für einen Rücktritt vom Vertrag sein kann.
 
T

Teddymama

Gast
mikenull ::: Das meine ich ja ein Rücktritt geht nicht so einfach,,es Kommt immer auf den Käufer an...Ich drücke ja auch Hopeless_soul die Daumen das sie sich einig werden aber das ist immer schwer weil der Käufer besteht auf seine Wahre...

Deswegen habe ich ja auch geschrieben das sie sich bei Hermes mal info holen soll ,,, sie muß jett alles versuchen um den wagen zu verschicken ....

Wollte hier echt kein stress machen
 
G

Gast

Gast
Hallo,

Stehe im Moment vor dem gleichen Problem, d.h. wir haben einen schon teuren Artikel ersteigert, jetzt will der Verkäufer uns das Fahrzeug nicht mehr geben da es anscheinend defekt ist. Was sich aber nach verschiedenen Erkundigungen als Lüge herrausgestellt hat.
In unserem Fall ist es sicher dass der Verkäufer noch mehr Geld wollte aber vergessen hat den Mindestverkaufspreis einzugeben.

Weiss einer von euch, wo man die Bedingungen bei Ebay nachlesen oder drucken kann?
Leider konnte ich nichts finden. Oder kann man da auch irgendwelche Unterstützung von ebay bekommen?

Danke für die Hilfe,
 

mikenull

Urgestein
Du solltest ausführlicher darlegen um was es geht.
Ebay besagt klipp und klar das in allen Auktionen Kaufverträge zustandekommen. ( wozu man Ebay allerdings nicht bräuchte )
Der Verkäufer hat die Pflicht den Gegenstand herauszugeben - Du hast die Pflicht das Teil abzuholen und zu bezahlen.
 
G

Gast

Gast
Hallo,

zu Ebay wollte ich etwas fragen und nicht extra einen neuen thread eröffnen vielleicht kann mir ja jemand einen Tip geben.

Ich habe vor Monaten einen Artikel gekauft (um die 100 Euro)den ich nie geliefert bekam. Mal hat es geheißen er wäre beim Versand beschädigt worden woraufhin ich mein geld zurück verlangt habe, aber nie bekommen.

Irgendwann habe ich den Verkäufer deswegen angezeigt. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Verkäufer zahlt das Geld jetzt erst recht nicht zurück. Zivilrechtliche Ansprüche müsste ich jetzt geltent machen beim Amtsgericht oder so, dazu bräuchte man aber einen Anwalt, der wohl teurer wird als der Streitwert.

Oder kann man das selber machen, eine Klage beim Gericht, und wenn wie?

Freundlichen Gruß
 

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