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EBAY-Verkauf

H

Hopeless_soul

Gast
Hallo ins rund,

ich hab mal eine Frage bezüglich Ebay.

ich habe dort einen Kinderwagen versteigert, den ich jetzt aber nicht versebnden kann, da er sich nciht auseinandernehmen lässt und als Sperrgut für 26 euro verschickt werden müsste. habe aber nur 22 euro dafür bekommen.

Habe das dem Käufer mitgeteilt und ihn gebeten, mir seine daten durchzugeben, dass ich das geld zurücküberweisen kann.

Er weigert sich und möchte die Herausgabe des Kiwagens einkalgen und hat ihn als nicht erhaltenen Artikel bei ebay gemeldet.

er hat ihn für 22 euro ersteigert. Wird soetwas strafrechtlich evrfolgt obwohl ich den gesamten betrag den er mir überwiesen hat mehrmals erstatten wollte. Der Käufer kehnt dies ab und möchte den wagen.

Ich krieg den noch ncihtmals zur Post egbracht mit meinem 1.55 Körpergröße..ein richtiges sperriges Ding. Hätte besser nur abholung gemacht aber hinterher ist ma imma schlauer:eek:

LG
Hopeless
 

unikat111

Aktives Mitglied
ich würde sagen----da hast du pech gehabt...
der käufer hat den wagen ersteigert und nun auch das recht ,ihn zu bekommen.
an deiner stelle würde ich eher diesen verlust als "lehrgeld" nehmen und in zukunft besser informiert solche geschäfte machen .
 
S

Sternenhimmel

Gast
Hallo ins rund,

ich hab mal eine Frage bezüglich Ebay.

ich habe dort einen Kinderwagen versteigert, den ich jetzt aber nicht versebnden kann, da er sich nciht auseinandernehmen lässt und als Sperrgut für 26 euro verschickt werden müsste. habe aber nur 22 euro dafür bekommen.

Habe das dem Käufer mitgeteilt und ihn gebeten, mir seine daten durchzugeben, dass ich das geld zurücküberweisen kann.

Er weigert sich und möchte die Herausgabe des Kiwagens einkalgen und hat ihn als nicht erhaltenen Artikel bei ebay gemeldet.

er hat ihn für 22 euro ersteigert. Wird soetwas strafrechtlich evrfolgt obwohl ich den gesamten betrag den er mir überwiesen hat mehrmals erstatten wollte. Der Käufer kehnt dies ab und möchte den wagen.

Ich krieg den noch ncihtmals zur Post egbracht mit meinem 1.55 Körpergröße..ein richtiges sperriges Ding. Hätte besser nur abholung gemacht aber hinterher ist ma imma schlauer:eek:

LG
Hopeless
Hast Du den keine Versandgebüren genannt ?? Auf jeden Fall Klicke mal bei Ebey im Kontrollzentrum auf Streitfall,melde Deine Situation sonst bekommst Du auf eine Verwarnung die sogar zur sperre führen kann..Ebey kann zwischen Dir und Deinem Käufer vermitteln,er muss nicht von dem Kauf zurück treten,aber wird es vieleicht mit der Unterstützung vom Ebey -team tuen.Melde den Streitfall auf alle Fälle,Viel Glück und fürs nächste mal;)erst überlegen was Du wie anbietest.Lg
 
H

Hopeless_soul

Gast
Hallo,

ja sicher hat er das recht seine ware zu bekommen.

Sicher werde ich soetwass nicht nochmal machen.Kann aber jedem mal passieren..

Aber meine Frage ist: Kann ich strafrechtlich verfolgt werden wenn ich den Wagen nciht schicke sondern die Rückzahlung des geldes anbiete ?
LG
Hopeless
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

unikat111

Aktives Mitglied
da würde ich mich wirklich mit ebay kurzschliessen.
doch letztendlich ist ein kaufvertrag zustande gekommen und bevor sich die kosten für dich erhöhen und der käufer dann doch im recht ist,würde ich nachgeben,denn es war ja deine unwissenheit.
viel glück!!
 
G

Gast

Gast
nein da kannst du nicht strafrechtlich belangt werden.
du kannst dem käufer mitteile das du die versandkosten falsch eingeschätzt hast und er die wahl hat die höeren kosten übernimt oder em sein geld zurück bekommt.

hatte das gleiche nur als käufer, habe dann den vorschlag gemacht das ich die ware abhollen lasse wo der verkäufer nicht drauf einging nun ist mein geld weg und keine ware.
selbst eine anzeige brachte nichts , wegen geringfügigkeit.
sag einfach bei ebay bescheit wie die lagge ist und mach dir keinen kopf.
mfg
 
H

Hopeless_soul

Gast
Hallo gast,

danke dir !

ja, ich würde dem man doch das geld zurücküberweisen, aber er will das nciht...obwohl dieser riesenwagen eben einfach nciht zu evrsenden geht

LG
hopeless
 
S

Sternenhimmel

Gast
Hallo gast,

danke dir !

ja, ich würde dem man doch das geld zurücküberweisen, aber er will das nciht...obwohl dieser riesenwagen eben einfach nciht zu evrsenden geht

LG
hopeless
Da der Käufer nicht darauf eingeht und Du Ihm ja das Geld zurück überweisen möchtest,rate ich Dir noch einmal-Melde den Streitfall dem Ebeyteam. So kannst Du eine Verwarnung vermeiden und Du weist das Du alles unternommen hast was möglich ist.Angst das man Dich strafrechtlich verfolgen kann,das brauchst Du nicht zu haben den Du möchtst es ja klären.Viel Glück.Gruss catcry
 

mikenull

Urgestein
Selbstverständlich hat der Käufer das Recht auf diesen Wagen. Es ist nicht die Schuld des Käufers wenn der Verkäufer die Versandkosten falsch einschätzt.
Strafrechtlich wird wohl kaum was passieren. der Käufer wird Dich auffordern bis zu einem bestimmten Termin zu liefern - kannst Du das nicht, bist Du in Verzug. Dann wird er Dir ankündigen einen gleichwertigen Kinderwagen woanders zu kaufen - die Differenz zu Deinem Wagen mußt Du dann übernehmen. Es gelten alle Rechte aus dem normalen Kaufvertrag.

Und bitte: Ebay ist ein Computer. Die interessieren sich für solche Sachen nicht. Denn mit den Kaufverträgen haben sie nichts zu tun.
Die sperren höchstens einen Verkäufer, wenn er Geld kassiert und nicht liefert.
 

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