Meine Frage war ob der Urin auf Drogen untersucht wird. Nur das und nicht mehr. Was man da untersucht und wie ich da durch komme.
Die Frage hab ich doch schon beantwortet:
Hat die Erkrankung aber bereits Behinderungspotential entwickelt und benötigt verschreibungspflichtige Medikation auf Basis eines BTM-Rezepts, kommt man legal um eine ärztliche Diagnose kaum herum: die Behinderung wird festgestellt, ist anzuerkennen und im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherren gebührend zu berücksichtigen.
Für die Behinderung und für Krankheiten kannst Du nichts. Wie Du geschrieben hast, hast Du beste Prüfungsergebnisse.
Daher hat Dein Dienstherr alles richtig gemacht, als er Dir die Stelle gegeben hat.
Die depressive Phase, vielleicht auch die Krankheit willst Du mit Cannabis kurieren, also eine Unterstützung herbeiführen.
Unter
Sowohl Cannabis als auch Antidepressiva werden von Menschen mit Depressionen genutzt. Sie gleichzeitig zu nehmen, erfordert jedoch sorgfältige Überlegungen.
www.royalqueenseeds.de
sind Wechselwirkungen beschrieben.
Verstanden habe ich auf die Schnelle nichts.
Da Du Dich mit der Problematik aber beschäftigt hast und ein Arzt noch tief greifendere Kenntnisse habe sollte, brauchst Du nur mit Deiner Idee dort hin zu gehen um sie umsetzen zu lassen.
Um es mal mit Worten Deines Geschäftsbereichs auszudrücken:
Ein Steuerpflichtiger hat Bauchschmerzen. Es geht aber um Steuern, daher geht er nicht zum Arzt sondern zum Steuerberater. Dieser empfiehlt ihm ein Steuer sparendes Abschreibemodell, was er beim FA einreicht.
Danach kommst Du im Auftrag desselben Dienstherren, der für Dich und Dein Ding verantwortlich ist, und es ist zu prüfen, ob das Vorgehen mit den Vorschriften konform geht.
Dabei gibts kein vielleicht sondern nur ja oder nein - und er bekommt einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Hat er erreicht was er will, verschwinden auch die Bauchschmerzen, und mit dem Steuerbescheid kann er hoch offiziell jedem zeigen, dass er zwar keine Steuern zahlt, das ganze aber legal und nicht durch Verschweigen von steuerlich relevanten Sachverhalten.
Besser kann man es glaub ich echt nicht erklären.