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Kündigungsfrist bei langjähriger Beschäftigung – bin etwas verwirrt 🤔

Kündigungsfrage

Neues Mitglied
Hallo zusammen,


ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich arbeite seit über 10 Jahren in meinem jetzigen Betrieb (Vollzeit, unbefristeter Vertrag) und überlege, mir beruflich etwas Neues zu suchen.
Jetzt wollte ich mal schauen, wie lange eigentlich meine gesetzliche Kündigungsfrist ist, falls ich selbst kündige – und da hab ich gemerkt, dass das gar nicht so einfach zu durchschauen ist 😅


Im Arbeitsvertrag steht nur:


„Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.“

Aber im Netz finde ich unterschiedliche Angaben. Manche sagen 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, andere schreiben, dass sich das mit den Jahren verlängert.


Ich hab mir zum Verständnis mal diesen Rechner angesehen, der das Schritt für Schritt erklärt und die Frist automatisch anzeigt:
👉 https://fixrechner.de/kuendigungsfristen-rechner/


Der zeigt mir bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit etwas über 4 Monate Frist an – das kam mir ganz schön lang vor.
Stimmt das wirklich so, auch wenn ich selbst kündige?
Oder gilt das nur, wenn der Arbeitgeber kündigt?


Vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit oder kann kurz erklären, wie das rechtlich genau läuft.


Danke schon mal für eure Hilfe! 🙏
 
Das A und O ist Dein Arbeitsvertrag.

Dann ist wichtig wieviele Mitarbeiter Dein Arbeitgeber hat.

Ich kenne es nämlich so (falls im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist!!!!) dass der Arbeitgeber bei langjährigen Mitarbeitern sehr wohl eine längere Kündigungfrist (diese 4 Monate bei 10 Jahren) hat. Der Mitarbeiter aber dem Arbeitgeber mit viel kürzerer Frist (nämlich gesetzlicher) kündigen kann.

So kenne ich es: Wenn ein Mitarbeiter nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit selbst kündigt, muss er die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats einhalten, es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht eine längere Frist vor. Diese Kündigungsfrist ist in § 622 BGB verankert und gilt grundsätzlich auch für Arbeitnehmer, wobei die gesetzliche Staffelung eigentlich für Arbeitgeber gedacht ist, aber durch den Vertrag auf den Arbeitnehmer umgelegt werden kann.

Habt Ihr einen Betriebsrat, dem Du vertrauen kannst, bei dem Du nachfragen kannst???

Ansonsten Arbeitsvertrag studieren.

Gruß von Grisu
 
Im Arbeitsvertrag steht nur:
„Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.“
und das ist die kurze - im anderen Fall würde (so verstehe ich es) im Arbeitsvertrag stehen :

Die Kündigung mitarbeiterseitig beträgt nach xxx Zugehörigkeitsjahren xx Monate, nach yyy Zugehörigkeitsjahren yyyy Monate zum Monatsersten, Monats 15. oder oder oder.....

Hier übrigens ganz deutlich welche Fristen für Arbeitgeber gelten und welche für Arbeitnehmer wenn diese nicht detailliert im Arbeitsvertrag benannt sind:

Hier zitiert aus obigem Link:

§ 622

Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.


Grisu
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie bereits von Grisu geschrieben und belegt, gelten die längeren Fristen für den Arbeitgeber.

In deinem Vertrag steht:
Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen
somit gilt für deine eigene Kündigung nach § 622 Abs. 1 BGB die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats – ganz egal, wie lange du schon im Betrieb bist.
 

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
(zum Ende des Kalendermonats)
2 Jahre1 Monat zum Monatsende
5 Jahre2 Monate zum Monatsende
8 Jahre3 Monate zum Monatsende
10 Jahre4 Monate zum Monatsende
12 Jahre5 Monate zum Monatsende
15 Jahre6 Monate zum Monatsende
20 Jahre7 Monate zum Monatsende
 

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