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Diskussion über eine Veränderung des Jugendamtes

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@ Hallo Standhafter

Zu dem Missbrauchsfall in Friedberg gehören gehörten aber nich mehr
Details dazu,denn meist geht der Täter keiner oder keiner geregelten
Arbeit nach und die Mutter ist berufstätig, sodass sie klar nichts mit-
bekommt.
Als Mutter wirst du da nochmals bestraft, weil es ja schließlich genug
Pflegestellen gibt,die auf Kinder warten.
Wir wissen doch inzwischen, wie lukrativ diese "Plätze" für den Staat
sind und obendrein werden diese Kinder auch nicht therapiert, d.h.sie
werden nochmals durch die Herausnahme traumatisiert.🙄

In diesem Falle hätte der Familienvater sein Recht auf ein Zuhause
verwirkt und müsste eigentlich der Wohnung verwiesen werden so
wie bei Gewalt mit Alkohol.


Miss Maple
 
Irgendwie hat sich dieser Thread etwas tot gelaufen. Allgemeiner Eindruck ist wohl, dass sich die deutschen JÄ grundlegend ändern müssen, nur bei der konkreten Ausgestaltung der Änderungen gibt es Meinungsunterschiede.Kernpunkt ist, dass die JÄ wirksam (!!) und neutral kontrolliert werden müssen, was bisher nicht geschieht. Wie das aber im Einzelnen geschehen soll (darf ja auch nicht allzu viel kosten),darüber herrscht noch ziemliche Ratlosigkeit.

Anders sehen das nur die so genannten "Insider", also Leute, die selbst beim Jugendamt beschäftigt sind. Wenn sich Angehörige des ö.D. auf die Schultern klopfen, ist generell Vorsicht geboten. Auffällig auch, dass kaum "Kunden" in diese Lobshymnen einstimmen. Das sollte zu denken geben.

chio
 
kurzer erfahrungsbericht:

hatte gestern termin vor gericht wegen ausweitung des umgangsrechts.
kurz und gut: der sachbearbeiter JA hat gelogen, dass sich die balken biegen. hat tatsachen verdreht und mich als lügnerin hingestellt. meine argumente dagegen wurden nicht zur kenntnis genommen.
fazit: der richter meinte, ich solle mich mit dem JA einigen. er würde dazu keine entscheidung treffen. aha, vielen dank.

was soll ich bitte noch tun, um meine rechte als mutter zu wahren? wenn man so einem menschen gegenüber steht, dann sind einem die hände gebunden. leidtragend ist in erster linie meine tochter, denn sie hatte sich gewünscht in den ferien zu mir zu dürfen.

es ist zum heulen, irgendwann lauf ich nochmal amok
 
hallo leute hier bin mal wieder was ist alles paziert in der letzten zeit ich habe die frau da gehabt die den erziehungstest gemacht hat dazu ist nur zu sagen die hat nur mit gesprichen und die soll jetzt da von sagen ob ich erziehungsfähig bin oder nicht dann war die gerichtsverhandlung und die war so das ich jetzt zwei stunden in der woche sie sehen darf das wars mal michaela
 
Ein Versuch die Diskussion wieder zu beleben.

Ein umfangreiches Expose zur gesetzlichen Situation der Jugendämter gibt es hier:

BERT STEFFENS Andernach
16.05.2007
Bewertung der Tätigkeit der deutschen Jugendämter und der Familiengerichte, unter der besonderen Berücksichtigung des Grundgesetzes, des Beamtenrechts und der damit verbundenen Pflicht zur Staatsaufsicht über Jugendämter.

Aus dem Inhalt:
Die in Deutschland geübte Rechtspraxis der „halben Dienstherrngewalt“ aus nicht vorhandener Fachaufsicht gegenüber Beamten der Jugendämter, verstößt gegen das Grundgesetz, das BRRG und damit auch gegen das (jeweilige) LBG.

Unter „halber Dienstherrngewalt“ sind Bescheide und ein weiteres Handeln von Beamten der Jugendämter in ihrer rechtlichen Wirkung nichtig, weil grob gesetzeswidrig: Solches Tun findet außerhalb des Grundgesetzes und der Beamtengesetze statt.

Wirkt bei Beamten zu einem wesentlichen Teil keine Dienstherrngewalt, fehlt es überhaupt an einem Dienstherrn i. S. d. BRRG oder eines LBG; dies auch dann, wenn der Dienstherr dies ausdrücklich duldet.

Die oberste Dienstbehörde haftet (siehe § 839 BGB und neueste Rechtsprechung des EuGH) für Schäden und Rechtsverletzungen, die aus solch grundgesetzwidrigen und gegen Beamtengesetze verstoßenden Handlungen ihrer Beamten, wie auch der sonstigen Mitarbeiter entstanden sind.

Alle Tätigkeiten von Richtern, die vom Art. 92 S. 1 GG abweichen, wie auch die entsprechenden gesetzlichen Normen oder Geflogenheiten, sind grundgesetzwidrig, also nichtig.

Ein Verfahrenspfleger, sei es ein Psychologe oder Sozialpädagoge, ersetzt vor Gericht keinen speziellen, unabhängigen Kindesanwalt.

Details siehe: www.Kindesraub.de unter Fachleute - Bert Steffens

Gruesse Franz Romer
 
Wer ist Bert Steffens ?????

Ist das DER Bert Steffens, der auch gegen die Wahl von Kurt Beck eine Verfassungsklage erhoben hat ?
Ist das DER Bert Steffens, der gegen alles und überhaupt ist ? Früher nannte man solche Leute "Klagehansel" ....

Muß ich Bert Steffens kennen? Ist er in irgendeiner Weise überhaupt auf Kenntnisstand? Oder wirft er nur mit Paragrafen um sich ....

Kann jetzt jeder irgendeinen Blubber zum Thema geben? Und wird das für wichtig gehalten ?

na gut, ist auch unwichtig zu wissen, das es solche Leute gibt 😀
 
kurzer erfahrungsbericht:

was soll ich bitte noch tun, um meine rechte als mutter zu wahren?

es ist zum heulen, irgendwann lauf ich nochmal amok

Da wird gejammert, aber wenn Du deinem ungeborenen Kind alle Rechte wie z.B. Unterhaltsansprüche nehmen willst, dann ist das ok. Verweise da nur auf Deinen Thread von gestern.

Hast Du das auch dem Richter gesagt?

Da frage ich mich wirklich, wo eine Fähigkeit der Verantwortungsübernahme gegenüber einem Kind besteht.
 
Es ist immer dasselbe.

Kritikern wird jede fachliche Kompetenz abgesprochen (meist von Leuten, die selbst keine haben), und sie werden persönlich madig gemacht.

Beispielsfälle für Jugendamtshandeln jenseits von Recht und Gesetz werden ignoriert oder, und das ist schon das Höchstmaß an Entgegenkommen, als bedauerliche Einzelfälle abgetan.

Die "Diskussion" hat dann folgendes Niveau:
Standhafter: Muss ich Bert Steffens kennen? Irgendwer wird antworten: Muss Bert Steffens Standhafter kennen?
So kommt man echt weiter.

Die Obrigkeitsgläubigkeit in Deutschland ist groß und ungebrochen. Selbst in der Ex-DDR, wo man es doch eigentlich besser wissen müsste.

chio
 
Es scheint generell schwierig zu sein beim Thema Kinder sachlich zu bleiben.
Da schildert man ein Problem, welches man hat, sei es mit dem JA, dem Richter oder dem anderen Elternteil. Und was passiert? Es tauchen plötzlich Leute auf, die meinen, sie ständen moralisch über dir, hätten den absoluten Durchblick in Bezug auf das herrschende Rechtssysthem ( und nur sie, sonst keiner. Belegt wird das angebliche Wissen mit veralteten, längst nicht mehr aktuellen Texten ), wüssten genau, dass so etwas nie vorkommt und man sich das alles aus den Fingern saugt und haben dann noch die Stirn zu behaupten, man sei nicht erziehungsfähig...
Jedem seine Meinung, klar, aber dann sollte sie bitte 1. wertfrei und sachlich und 2. nicht mit dem Holzhammer vorgetragen werden.
Lieber Kuschelbär: Solange du meine Geschichte nicht kennst ( und wie solltest du, machst du dir doch anscheinend nicht die Mühe mal richtig zu lesen geschweige denn mal nachzufragen ) bitte ich dich, dich etwas zurück zu halten, was deine niedermachenden Kommentare angeht. Du kannst weder beurteilen ob ich eine gute Mutter bin noch kannst du wissen, warum ich die elterliche Sorge alleine behalten möchte. Glaube mir, es gibt dafür mehr als gute Gründe.
 
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