In meinem Beispiel behaupten allerdings mehrere Zeugen unabhängig voneinander, kein non-verbales Einverständnis beobachtet zu haben. Vielleicht einen Kuss. Aber der gilt nicht als Einverständnis für Sex, oder?
Die Klägerin behauptet, dass sie angetrunken und überfordert war. Und dass sie eigentlich gar keinen Sex wollte und keine Einwilligung kommuniziert hat.
Verstehst du, was ich meine? Man kommt da ganz schnell in eine Ecke, in der man nicht sein will.
Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass irgendein Richter eine Vergewaltigung annehmen würde, nur weil ein paar Leute in der Disko NICHT gesehen haben, dass die Frau ja gesagt hat. Dazu müssten die zeugen schon die ganze zeit an der Seite der Frau gewesen sein.
DAS ist mit Unschuldsvermutung gemeint: Wenn Dich jemand anzeigt, weil Du etwas gestohlen haben sollst, so reicht auch kein zeuge, der nicht gesehen hat, dass Du es nicht warst, verstehst Du?
Die Behandlung von Zeugenaussagen ändert sich ebenfalls nicht mit dem Gesetz- ein Zeuge ist nur dann ein Zeuge, wenn er zweifelsfrei beurteilen kann, dass sie nicht ja gesagt hat und dass ihre nonverbalen Signale ganz klar waren.
Wenn der zeuge einfach nur nicht gesehen hat, ob sie ja gesagt hat, ist er kein Zeuge.
(ZB wäre ein Zeuge einer, der sagen kann: "Sie hat mir vorher x mal gesagt, dass der Typ sie nervt und belästigt, dann habe ich sie kurz Richtung Klo gehen sehen und sie war allein ohne ihn und kam dann ganz verstört zurück"- das wäre eine Zeugenaussage- wobei auch diese nicht ausreichen würde, um allein darauf eine vergewaltigung aufzubauen)
wie gesagt: Die Gerichte sind nicht blöd und dads was hier so für Aufruhr sorgt, ist bei ANDEREN Delikten bereits immer schon gängige Praxis: Also Ja heißt ja gilt in nahezu allen rechtsbereichen bereits und führt dort trotzdem nicht zu totaler Willkür. Im Gegenteil: Dieses Prinzip machts erst sinnvoll.
Das wird hier irgendwie vergessen: Wenn DU etwas kaufst, gilt auch dein JA als Kaufentschluss: Dass Du nicht nein gesagt hast, ist noch lange kein Kaufvertrag. Überall sonst zählt das ja, was ja auch sinnvoll ist. Warum sollte es bei Sexualdelikten anders sein? Stell Dir mal vor, was in usnerer Welt los wäre, wenn ALLE gesetze auf dem Nein basieren würden? DANN hätten wir katastrophale Zustände:
Stell Dir mal folgendes vor: Es klingelt, Du machst auf, ein typ geht in Deine Wohnung und raubt sie aus. Du hast Schiß und wehrst Dich nicht, sondern lässt ihn machen. Hinterher sagt man: Sorry, das war kein raub: Hättest Dich ja wehren können. Der Räuber wusste ja nicht, dass Du das nicht willst.
Absurd, oder?
Also warum soll diese absurde Vorstellung im sexualstrafrecht plötzlich das Allheilmittel sein?
Also nochmal: Ich verstehe nicht, warum hier einige Männer so aufschreien: Das was passiert ist in anderen Rechtsbereichen ganz klar akzeptierte Praxis.
Wenn vor dem Sex keine verbale Abklärung stattgefunden hat, dann haben das beide verpeilt. Und beide haben Schuld.
Nochmal: Es reichen nonverbale Signale.
Warum wird ein Mann dadurch zum potentiellen V***?
Nochmal: Er wird dann zum V***, wenn sie nicht zugestimmt hat. Wenn sie zustimmt und es sich hinterher anders überlegt (aber nicht lügt, so wie Du es in deinem Beispiel sagst) so ist sie selber schuld. Auch mit solchen Fällen sind gerichte doch von jeher vertraut.
Wenn die Frau- wie Du sagst, die Wahrheit sagt und zugibt, die Signale zwar auf grün gestellt zu haben, obwohl sie nicht wollte, so ist dem Mann nichts anzulasten.
das war aber auch schon immer so! Wo ist das bitte neu?
Siehe Fall Lohfink: Auch da akzeptierte das Gericht nicht, dass sie hinterher nen Rückzieher gemacht hat.
irgendwie scheinst Du davon auszugehen, dass Richter total plemplem sind und überhaupt nicht nachfragen, wie die Situation wirklich war.
Wie gesagt. Wenn es unterschiedliche Aussagen gibt, wird die Glaubwürdigkeit begutachtet und wenn ein Mann erklären kann, warum er glauben musste, dass sie will, so hat das normalerweise auch Gewicht. Ich will nicht sagen, dass es in der Praxis nicht zu Irrtümern kommen kann: Justizirrtümer sind was fatales was es leider immer wieder gibt, aber Du stellst es so hin, als würde der Justizirrtum nun plötzlich gängige Praxis werden und als hätte irgendwer das Ziel Unschuldige einzubuchten. Das ist doch albern.
Wenn von beiden Seiten kein offizielles Einverständnis gegeben wurde, wird ein Mann vor Gericht zum Täter und eine Frau zum Opfer.
:kopfgegenwand: jetzt komm schon- langsam glaube ich, Du stellst Dich blind!
Zur Info: Wer beschuldigt wird und wer nicht, hängt davon ab, wer Anzeige macht und wer nicht: Wenn Dich eine Frau überrumpelt und DU Anzeige machst, wird die Frau zum Täter, bzw zur Angeklagten. Das ist Dir doch bekannt oder?
Vielleicht sollte man auch mal dran erinnern, dass diese Taten von denen wir hier sprechen auch nur verhandelt werden, wenn Anzeige erfolgt: Ich dachte zwar, das wäre klar, aber man weiß ja nie!
Warum legt man da unterschiedliche Maßstäbe an? Ich dachte, Frauen und Männer haben gleiche Rechte und gleiche Pflichten.
Haben sie doch: Du darfst eine Frau, die etwas gegen Dein Ja tut genauso anzeigen. Oder war Dir das nicht klar?
Wenn zwei sich gegenseitig überrumpeln und keiner Lust hatte, so sind die beiden doch selber schuld.
oder meinst Du sie haben sich dann wohl gegenseitig vergewaltigt, oder wie? Ernsthaft: ich frage mich schon was das soll: Geht es denn nicht ein bißchen objektiver?