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Darf er Kuckuskind behalten?

G

Gast

Gast
Erstmal danke für Dein Intresse!
Es war so, das ich alleinstehende Mutter damals schlichtweg überfordert war.
Ich hatte einen Kaiserschnitt, wonoch körperliche Beschwerde hinzukamen.
Nun habe ich einen Verlobten der mir unter die Arme greift.
Kontakt wird mir zu meiner Tochter untersagt, weil man weiss wie sehr ich sie liebe
und zurückhaben möchte.
Auf die Frage wie es meiner Tochter geht antwortet mir das Jugendamt immer das Gleiche.
Wenn ich mit Ironie agumentiere bekomme ich wieder etwas Respekt.
Ansonsten redet sich das Jugendamt raus und wir fühlen und mit dessen Ausreden
mittlerweile richtig verschaukelt.
Auch Deine Einschätzung mich zur Adoption zur drängen ist nicht verkehrt.
Die Angelegenheit mit der Sorgerechtszurückübertragung liegt zur Zeit seit 10 Monaten
beim OLG Düsseldorf- wir warten und warten, es vergeht soviel Zeit.
Ein geregeltes Leben, eine große, ordentliche Wohnung, Arbeit kann mein Verlobter
zusammen mit mir aufweisen.

Aber nochmal eine Frage:
Wie war es gemeint, das man auch ohne Job erziehhungsunfähig gilt?
Damals hatte ich nämlich keinen Job!
 
G

Gast

Gast
Wie sieht es denn aus wenn der biologische Vater tatsächlich nicht bekannt und ermittelbar
gewesen wäre.
Wenn auf einmal der Neue Verlobte auftaucht und das Kind anerkannt hat.
Wenn die Vormünderin auf Aberkennung klagt un der biologische Vater
der sowieso nicht unterhaltsfähig ist (Dauer Sozialhilfeempfänger)
er sich nie um das Kind kümmern würde und es ihm auch nicht die Bohne intressiert.
Wenn der Kuckusvater sogar freiwillig bereit ist Unterhalt zu zahlen
und für das Kind nur Gutes will ??!!
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Zuerst mal würde ich unbedingt auf Umgang klagen!
Gibt es da nicht die Möglichkeit,sich durch eine FÄHIGEN RA helfen zu lassen?

Kann man nicht vor dem Fam.gericht auf SOFORTIGE EINRÄUMUNG EINER UMGANGSREGELUNG klagen?

Ich würde denen täglich die Hölle heiß machen...

Wenn der anerkennende Vater noch nicht RECHTSKRÄFTIG "aberkannt" wurde--- müßte doch auch er das volle Recht haben,sein Kind zu vertreten,sich um Durchsetzung von Umgangsrecht/Sorgerecht bemühen können?

Warum richtet Ihr Euch überhaupt noch an das "mauernde" JA?
Haben die wirklich unumstößlich derzeit "alle Fäden in der Hand" ?

Der Knackpunkt ist für Dich :

Irgendwoher ist offenbar dem JA/Fam.gericht bekannt geworden,daß Dein Verlobter "nicht wirklich" Vater ist..also zwar emotional und rein rechtlich (da Anerkenntnis) ...jedoch nicht "biologisch". Das ist ungünstig.

Ein ehelich geborenes Kind ,bei welchem der Ehemann und die Mutter NICHT die Vaterschaft anficht, gilt mindestens bis zum 18.Geburtstag als ehelich.

Niemand hatte dort bisher das Recht (außer Mutter u. Ehemann) ,daran zu rütteln.
Wenn die Mutter nachweisen konnte,daß der Ehemann mehr als zwei Jahre vom Kuckuckskindstatus wußte,war dessen Klagemöglichkeit dann auch verjährt.

Selbst eine "gut informierte intrigante Person" lief mit ihrem Wissen/Halbwissen ins Leere,wenn sie meinte, "Herr Lehrer ich weiß was--der wahre Papa ist Fridolin" .
Nur das Kind hätte ab 18 dann tätig werden können.

Da ich aber nur Laie bin, kann ich mich irren---es gab evl.Sonderfälle.
Straftaten hemmten evl.die Verjährung etc.

Wie das "neue Recht" sich auswirkt --ob vor allem der "wahre Vater" nun auch klagen kann --ob das JA da mehr Rechte hat...müßte ein Fachanwalt wissen.

Wann und in welcher Form wurde bekannt,daß/ob es einen " biologischen Vater" gibt, der nicht identisch mit Deinem Verlobten ist?
Gibt es eine schriftliche Erklärung oder stochert das JA nur im Nebel?
Da es um ganz private Angelegenheiten geht,hast m.E. nur Du hier Rechte. Datenschutz.

Lediglich ein zu Unrecht belasteter (Dein Verlobter) könnte z.B. Schadensersatz fordern .
Das JA könnte dierekt gegen Dich dann klagen,wenn Du z.B. unter beweisbaren Falschangaben Dir Unterhaltsvorschuß erschleichen würdest.

Das Kind könnte ab 18 ebenfalls klagen.

Wenn jetzt das JA rechtswirksam das Kind vertritt --und diesem aber einen Vater zuordnen will ,der nie Unterhalt zahlen möchte/kann--- würde ich als 18Jährige dann mir schwer überlegen,ob ich nicht das JA auf Schadensersatz verklage...weil ja der "bereitstehende Papa" am Unterhaltzahlen gehindert wurde durch das Vorgehen des JA.

Die Situation ist ja ähnlich der von "still adoptierten" Kindern oder eheinternen Regelungen--wenn ein zeugungsunfähiger Mann einverstanden mit dem nachwuchsbringenden Fremdgehen der Frau ist.

Auch da ist es reine Privatsache- das Kind gilt als ehelich.

"Tante Auguste" könnte rumschwadronieren ohne Ende... ein blauhaariges Kind wäre trotzdem rechtswirksam der Abkömmling der grünhaarigen Eltern..oder so.

Mein Vorschlag: Anwalt fragen, auf Umgang klagen (einstw.Anordnung?) ,
abwägen ob sofortige Heirat dem Problem abhülfe (Ehelicherklärung des Kindes?) ,ob und wie Informationen über den "wahren Sachverhalt" rausgehen in Zukunft.


Ich kenne aus der Bekanntschaft einen erfolgreichen Fall.
Das Paar war bei Kindzeugung kurz getrennt ,der "wahre Vater" und das Paar haben sich bei einem Notar zusammengefunden und dort fixiert,daß
der Erzeuger auf alle Rechte am Kind verzichtet und ebenso auch der "Kuckucksvater" (um spätere Schadensersatzklage zu verhindern )...
Das Paar hat geheiratet und überall sich als leibliche Eltern angegeben.

An Behörden ging keine Info über den "wahren" Sachverhalt .
Die Rechte des Kindes wurde dadurch gewahrt,daß es am 18.Geburtstag informiert wird bzw. bei medizinischen Fragen natürlich abgesichert ist (Lebendorganspende wäre so ein Fall) .
Ich war nur informiert ,weil mich der "Erzeuger" hier als Freund um Rat bat.
Die anderen Personen kenne ich nicht.

Es ist ein brisantes Thema,da ja die Rechte mehrerer Personen sich überlagern.

Eine eindeutige Regelung gibt es sicher nicht.
Deshalb-- prüfe alle Varianten!

Das Kind wird belastet z.B. auch,wenn es extreme Schulden des "Kuckucksvaters" erbt ---und der "Erzeuger" später vermögend ist.

Die moralische Frage (Entwicklung der Ehe! , stille Aversionen gegen erwachsenes Kind..etc.etc.) ist auch sehr kompliziert.

Das Kindeswohl sollte an oberster Stelle stehen..das ist aber nicht nur die materielle Absicherung...

Ich bin sehr unschlüssig ,was in Deinem Fall richtiger wäre.

Gruß!
Micky
 
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