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Darf er Kuckuskind behalten?

G

Gast

Gast
Es hat sich herausgestellt, das mein Verlobter gar nicht der Vater meiner 1 Jährigen Tochter
ist. Der andere noch in Betracht kommende Vater will von dem Kind abselut nichts wissen,
und wir wollen es auch nicht das der andere die Vaterschaft anerkennt,
da er es sowieso nicht machen würde und mit dem Kind auch nichts zutun haben will.
Unterhalt könnte der andere sowieso nicht zahlen, da es mir bekannt ist.


Jetzt will aber mein Verlobter die Vaterschaft behalten, nur das Jugendamt klagt ihm auf
aberkennung. Welche Rechte hat er, und wie gehen wir am besten vor!


Für Ratschläge ein Dankeschön,

Jasmin & Freddy
 

evma

Aktives Mitglied
warum will das jugendamt nicht das er die vaterschaft annerkannt hat.wieso soll er sie abgeben,wie alt bist du und wie alt ist dein freund.wie lange seid ihr schon zusammen und wohnt ihr in einer wg.
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hallo ihr beiden,
leider ist hier kein Rechtsanwalt aktiv (soweit ich weiß). Das solltet ihr bei einem Fachmann abklären lassen, denke ich.
Gruß, Werner
 
G

Gästchen

Gast
Es hat sich herausgestellt, das mein Verlobter gar nicht der Vater meiner 1 Jährigen Tochter
ist. Der andere noch in Betracht kommende Vater will von dem Kind abselut nichts wissen,
und wir wollen es auch nicht das der andere die Vaterschaft anerkennt,
da er es sowieso nicht machen würde und mit dem Kind auch nichts zutun haben will.
Unterhalt könnte der andere sowieso nicht zahlen, da es mir bekannt ist.


Jetzt will aber mein Verlobter die Vaterschaft behalten, nur das Jugendamt klagt ihm auf
aberkennung. Welche Rechte hat er, und wie gehen wir am besten vor!


Für Ratschläge ein Dankeschön,

Jasmin & Freddy
Das Jugendamt hat doch vollkommen Recht. Warum soll das Kind um Ansprüche, die es mal gegen den Erzeuger hat, verzichten?

Übrigens gibt es neuerdings aktuelle Rechtsprechung - von letzter Woche - dass Kuckucksväter nicht mehr unterhaltspflichtig sind, im Gegensatz zu früher.
 
R

Rübe

Gast
Er kann das Kind adoptieren und somit alle rechte/ Pflichten inne haben. Da der leibliche Vater ja kein Interesse hat, dürfte das dann kein Problem sein...
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Warum sagst Du dem JA,daß es einen "anderen biologischen Vater" gibt,
wenn Ihr euch einig seid,daß Dein Verlobter der Vater ist ?
Das wollt Ihr beide so..und NUR ggü.dem (vollj.)Kind--oder bei z.B. brisanten medizinischen Gründen wäre eine Info sinnvoll...

Wer hat da zuviel gequasselt ? Das JA ist keine "moralische Instanz".
Sowas geht die Tanten dort m.E. einen oberfeuchten Kehrricht an.

In diesem speziellen Fall hätte :auf der Geburtsurkunde z.B. nur die Mama stehen können,im Geburtsregister des Standesamtes desgleichen...und
NIRGENDWO wäre eine Info nötig gewesen---daß Dein Verlobter NICHT der "echte Erzeuger" ist...

Warum "klagt" das JA--- m.E. hat zur Klage nur Anrecht :die Mutter,der "wirkliche" Vater ,bei NICHTEINVERSTÄNDNIS bis 2 Jahre nach Kenntnis der "Kuckucksvater" oder
das Kind ab dem 18.Geburtstag---

bzw. das Kind unter Beiordnung des JA vor 18.

Die Beiordnung des JA "zur Feststellung der Vaterschaft" aber kann nur die Mutter beantragen (oder gilt hier neues Recht?)

--warum hast Du dem JA eine Vollmacht gegeben?

Warum beendest Du nicht SOFORT die Beistandschaft ?

Man kann doch die Beistandschaft ganz konkret formulieren--für Unterhalt,für Vaterschaftsanerkennung...

Wenn der leibliche Vater überhaupt nicht ermittelbar ist (das JA aber nun prinzipiell von der Existenz eines solchen hörte...) -- dürfte auch eine Adoption durch Deinen Verlobten in Frage kommen!

M.E. hast Du (wenn Du volljährig bist? ) als Mutter allein alle Rechte,
im Interesse Deines Kindes zu handeln...


Wie begründet das JA die Klage? Was sagt der Richter?

Geht zu einem Fachanwalt für Familienrecht!
 
G

Gast

Gast
Danke, für Eure Anregungen!
Ich sehe auch das der biologische Vater, der sich nie etwas von seiner Tochter anehmen
würde nicht im Intresse des Kindes steht.
Mein Verlobter und ich leben zusammen in Lebensgemeinschaft
und er liebt meine Tochter als wenn es seine eigene wäre.
Leider sieht es aus, das meine Tochter bei Pflegeeltern lebt, weil ich damals
alleine nicht erziehungsfähig und auch nicht verheiratet war.
Natürlich kämpfen wir um die Kleine, aber die Vormünderin steht uns zur Zeit in Nacken
und klagt auf Aberkennung.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Warum nicht gleich alle wesentlichen Fakten genannt?

Also müßtest Du zuerst mal erreichen,daß Du wieder das alleinige Sorgerecht hast (bzw.auch der anerkennende Vater?!) und die Vormundschaft aufgehoben wird.

Solange es die Regelung mit Pflegschaft gibt,werdet Ihr schlechte Karten haben.

Wenn Ihr verlobt seid,ist definitiv eine Heirat geplant?
Mit dem Hintergrund eines stabilen Umfeldes (Ehepaar,Wohnung,Arbeit..) dürfte einer Rückholung in Deinen Haushalt nicht allzuviel im Wege stehen,oder wie siehst Du Deine "Erziehungsfähigkeit" heute?

Der Trick des JA wäre hier: biologischen Vater als "Sorgeberechtigten" einsetzen, Dich zur Freigabe zur Adoption an Pflegeeltern drängen...der "wahre" biologische Vater ,so er ermittelbar ist, wird mit fliegenden Fahnen ALLEM zustimmen,was ihn aus der kostentreibenden Pflicht entläßt... Eine andere Erklärung für eine Klage (gegen Dich??? gegen den Verlobten??)
auf Aufhebung der Vaterschaft seh ich grad nicht.



Unterhalt könnte der andere sowieso nicht zahlen, da es mir bekannt ist.

Du widersprichst Dir...einmal meinst Du,es gäbe KEINERLEI Namen oder Erkenntnis über die Person des "echten" Vaters--dann wiederum ist Dir aber doch dessen Einkommen bekannt...
Bedenke: Du machst Dich u.U.strafbar bei WISSENTLICHER FALSCHAUSSAGE. Du trägst auch ggf.alle Prozeßkosten,wenn das JA Dir nachweisen kann,daß Du bewußt einen falschen Namen angibst!

Auch Dein Kind kann ab 18 dann gegen Dich klagen..wenn es Dir nachweisen kann,daß Du seine Rechte wissentlich verletzt hast.



Seit wann lebt das Kind in der Pflegefamilie?
Es ist erst ein Jahr..das sind prägende Zeiten...


Erziehungsfähigkeit hat man auch als Alleinstehende ohne Job...
So ganz wird mir der Grund nicht klar für die Inobhutnahme des Kindes.
Bist Du krank? War das Kind in Gefahr?

Hast Du überhaupt regelmäßigen Kontakt? Gibt es Umgangsregelungen?
Wie ist Deine Einschätzung über die Situation des Kindes?
Geht es ihm gut dort?

Welche Rechte hat die Vormünderin---und durch welche gerichtliche Beschlüsse ist sie eingesetzt?
Befristet oder unbefristet?
 
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