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Darf der Staat foltern?

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maximilian

Aktives Mitglied
Ich würde ja gern mal mit nem aktuellen Fall und etwas Ausdehnung der Diskussion Würze reinbringen.

Tierethiker unterstellen Primaten eine gleiche Leidensfähigkeit und ein ähnliches Bewusstsein wie wir, und meinen dadurch müssten auch die gleichen Maßstäbe wie bei Menschen angelegt werden. Aber das machen wir nicht, würden wir auch um keine Contergan-Folgen mit nem anderen Medikament zu haben, weibl. Strafgefangene schwängern und mit Medikamenten füttern, dann abtreiben und schauen ob das Kind nen Schaden hatte?

Im Moment steht ja die Forschung dieses IIRC Hamburger Forschers zur Disposition der versucht Grundlagenforschung im Gehirn zu treiben. Viele Menschen sind von Parkinson oder anderen Demenziellen oder zerstörenden Hirnkrankheiten wie Parkinson oder MS betroffen. Wärt ihr dafür da Affen zwangsweise zu operieren, Drähte überall ins Hirn zu schieben, und sie mit nem anklebten Bolzen am Kopf in nen Probandenstuhl einzuspannen, wenn sie ihre Tests machen.
Ich meine in paar Jahrzehnten könnten mit solcher Forschung vllt. Querschnittsgelähmte ein künstliches Exoskelett (roboteranzug) per direkter Gedankenableitung aus dem Kopf steuern (die können mit ihren Drähten einzelne Nervenzellen finden, die z.B. nur feuern, wenn sich etwas im Blickfeld von oben nach unten bewegt, weit ist diese Vorstellung also nicht mehr weg!).

Wieviel Folter passt uns noch Konzept, wenn es an unseren Artverwandten geschieht, die genauso wahrnehmen und leiden wie wir. Wieviel Folter ist für euch in solchen Fällen noch ok? Vor allem interessieren mich Antworten von Menschen die Angehörige mit solchen Erkrankungen (Alzheimer, Parkinson, MS, Querschnittslähmung, etc.) haben.
 
M

Miro

Gast
Hallo,

ich schließe mich dem Mike an: der Staat darf niemals, unter keinen Umständen foltern.



Überschriften der Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention,


wie durch das 11. Zusatzprotokoll eingeführt (Quelle: Europäischer Gerichtshof)

Konvention von 1950
Artikel 2 Recht auf Leben
Artikel 3 Verbot der Folter
Artikel 4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
Artikel 5 Recht auf Freiheit und Sicherheit
Artikel 6 Recht auf ein faires Verfahren
Artikel 7 Keine Strafe ohne Gesetz
Artikel 8 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Artikel 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Artikel 10 Freiheit der Meinungsäußerung
Artikel 11 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Artikel 12 Recht auf Eheschließung
Artikel 13 Recht auf wirksame Beschwerde
Artikel 14 Verbot der Benachteiligung

Lg, Miro
 
M

Miro

Gast
Und allen, die sich prinzipiell gegen Folter ausgesprochen haben, natürlich.:):eek:

lg, Miro
 
B

Benjamin-29

Gast
ich schließe mich dem Mike an: der Staat darf niemals, unter keinen Umständen foltern.
Ich schließe mich auch an. Noch viel mehr schließe ich mich aber Maximilian an:

Es ist so, dass Menschen nicht die einzigen Lebewesen sind, die Leiden empfinden. Wie begründet man dann, dass Menschen kein Leid empfinden sollten - Tiere aber schon?

Was ist also der Wert um den es geht? Geht es darum, dass Leiden vermieden werden soll - oder geht es darum, dass nur Menschen nicht leiden sollen?
 

mikenull

Urgestein
Mmmh, darauf habe ich in den zahllosen "Glaubensthreads" auch schon hingewiesen.
Meiner Ansicht nach, sollte man in diesem Bereich ( Tier-Massenhaltung-Versuche etc. ) den Volksentscheid einführen.
Wollen wir Tierversuche? Welche wollen wir? Wollen wir Massentierhaltung?
Einfach aus dem Gefühl heraus das automatisch nicht alles erlaubt sein darf. Es ist wie bei den Atomkraftwerken. Es muß im Volk einen Konsenz darüber geben, was erlaubt sein darf.

Dies betrifft selbetverständlich nicht die Folter an Menschen.
Da hat das Verbot zu gelten.
 
H

hablo

Gast
der potenzielle nutzen einer folter ist sicher geringer als der gesellschaftliche schaden:
angenommen, es gelänge, aus einem terroristen etwas heraus zu quetschen - muss das dann viel an information sein?
die sind ja auch nicht blöd, so dass ein jeder nur das bisschen info für seinen auftrag bekommt.

wenn folter gestattet werden würde, dann sinkt sicher peu-à-peu die hemmschwelle: erst wird nur bei terroranschlägen gefoltert, dann bei morden, dann bei entführungen - und schließlich bei kleinkram.....
darin würde ich persönlich die größte gefahr sehen.

ich glaub, für jenen frankfurter kommissar, der den mendelson jr. retten wollte, ist die sache eher gimpflich ausgegangen.....
aber trotz seines edlen motives war die ganze untersuchung natürlich richtig.
folter sollte verboten bleiben - und nur im nachhinein in ausnahmefällen nach einer untersuchung straffrei bleiben.
(wer als polizist meint, foltern zu müssen, muss mit einer untersuchung rechnen;
ich glaube, so ein langwieriges verfahren wg. folter ist schon schlimm genug für einen polizisten - das sollte abschreckend genug sein!)
 
E

ein Mensch

Gast
in meinen augen nein, es ist barbarisch, allerdings gibt es extremsituationen, zb. entführtes kind wo es nachvollziehbar ist, aber eine rechtliche grundlage dafür sollte es auf keinen fall geben.
 
W

willy

Gast
Ich bin in jedem Fall gegen Folter - was auch dem Gesetz entspricht. Es darf nicht die geringste Ausnahme geben.

Aber: Ich weiß z.B. das oft auf Polizeirevieren bei Vernehmungen von Verdächtigen "leichte" Folter angewandt wird. Einen meiner Bekannten hat man mal mit Handschellen eine Zeitlang an ein Heizungsrohr auf der Polizeiwache angekettet. Freilich ist sowas nur äußerst selten beweisbar - es wird aber gemacht.
Mein Gott,
ich hoffe doch,er hat sich von dem Trauma erholt?
 
W

willy

Gast
Er sollte und darf nicht und doch geschieht es tagtäglich. Es ist ne Tatsache das hinter verschlossenen Türen mehr geschieht als uns bewusst ist. Guantanamo als Beispiel ist nur die Spitze des Eisbergs...

Soul...
Die USA befinden sich im Krieg.
Guantanamo ist prinzipiell richtig.
 
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