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Darf der Staat foltern?

Status
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L

Lena7

Gast
Das klingt aber ziemlich berechnend und schauderhaft was Du da schreibst....was verstehst Du denn unter foltern:confused::eek: Du würdest jemanden also richtig quälen?:eek:
 
D

Dr. House

Gast
Wenn der Zweck ein honoriger ist, dann ja.

Folter ist ein zu negativ besetzter Begriff. Ich will einfach nur sagen, dass ich Gewalt als Mittel nicht ablehne. Es sollte nur das letzte Mittel sein und der Zweck ein Guter.
 

mikenull

Urgestein
Es gibt keine "honorigen" Zwecke. Was ist denn das für ein Unsinn?
Wer Guantanamo befohlen hat und ausführt, gehört vor ein Gericht gestellt.
Wer sich auf diesselbe Stufe wie Täter stellt ist keinen Deut besser.
 
D

Dr. House

Gast
Unsinn. Natürlich gibt es honorige Zwecke.

Wenn jemand auf dem Verhörstuhl sitzt und mit einem Grinsen zugibt, er hat irgendwo eine Bombe, wird aber nicht sagen, wo sie ist, dann ist die Folterung ein honoriger Zweck.
 

mikenull

Urgestein
Da irrst Du Dich aber wie meistens. Das ist eben kein honoriger Zweck. Denn einen solchen gibt es weder in deutschen noch amerikanischen Gesetzen.

"Honorige Zwecke" gibt es höchstens bei Diktatoren.
 
E

ein Mensch

Gast
naja ich denke es hat jeder vll. eine extremsituation im kopf wie man sie aus filmen kennt, vll. ein entführtes kind, irgendwo lebendig vergraben, der entführer gefaßt und zu keiner auskunft bereit, in so einer situation, die sicherlich äußerst selten vorkommt, muss jeder selbst entscheiden was er tut, und der richter sollte dann diese umstände berücksichtigen.

aber eine legale möglichkeit das zu tun, sollte es auf keinen fall geben, damit wäre dem "mißbrauch" tür und tor geöffnet. vor allem unschuldige müssen geschützt werden, auch das leben vieler das vll. auf dem spiel steht, rechtfertigt in meinen augen nicht, dass ein vll. unschuldiger brutal gefoltert wird.
 
D

Dr. House

Gast
Genau deshalb sagte ich ja, der Staat sollte nicht versuchen, dies gesetzlich zu regeln. Wenn viele Menschenleben auf dem Spiel stehen, dann sollten der einzelne Polizist entscheiden und dann hinterher, seine Strafe dafür bekommen - natürlich nur symbolisch.
 

mikenull

Urgestein
So ist die Gesetzeslage. Und das ist auch gut so.
Und natürlich ist es Quatsch von einer "symbolischen Strafe´" zu reden. Das Gesetz sieht Mindeststrafen vor, unter die kein Richter gehen kann.
 
W

willy

Gast
Es gibt keine "honorigen" Zwecke. Was ist denn das für ein Unsinn?
Wer Guantanamo befohlen hat und ausführt, gehört vor ein Gericht gestellt.
Wer sich auf diesselbe Stufe wie Täter stellt ist keinen Deut besser.
Auf einen groben Klotz, gehört auch ein grober Keil.

Die rechtsstaatliche Justiz kann diese Probleme nicht lösen, da sie von den vermeintlichen Übeltätern nicht zur Kenntsnis, geschweige denn ernst genommen wird.
Nein, sie ist sogar Teil des erklärten Feindes.

Wenn man sich dazu die Zahlen der Gefängnisinsassen Guantanamos anschaut, etwa 800 an der Zahl, kann man anbetracht der Gebiete, die die OEF durchkämmt, nicht davon ausgehen, dass sie dort jeden Hans und Franz oder sonstigen harmlosen kleinen Bauern einsperren.
Deshalb ist Guantanamo prinzipiell richtig, allerdings eine ungünstige Lösung, da sich die USA damit selbst ein Bein stellen.
Vielmehr hätte man diese Insassen an dubiose Regime weitergeben sollen, wo sie dann auch vor der Weltöffentlichkeit für immer verschwunden wären
 
Zuletzt bearbeitet:

Missis

Aktives Mitglied
Deshalb ist Guantanamo prinzipiell richtig, allerdings eine ungünstige Lösung, da sich die USA damit selbst ein Bein stellen.
Vielmehr hätte man diese Insassen an dubiose Regime weitergeben sollen, wo sie dann auch vor der Weltöffentlichkeit für immer verschwunden wären
Au weia, ist das eine gruselige Einstellung. Weiter vorne schrieb es schon jemand... menschenverachtend! Da frage ich mich, ob sich im stillen Kämmerlein so mancher nicht wünscht, selbst als Folterknecht so richtig die Sau rauslassen zu können, irgendwo fern ab der Öffentlichkeit...
 
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