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Bin in einer Notlage

Joa, habe gerade so eine Dauerverordnung (Muster 4) für Krankenbeförderung für regelmäßige Fahrten ins Onkologische MVZ (6 Monate) vor der Nase. Wurde von denen ausgestellt, hat mit der Pflegekasse nichts zu tun.
Bitte mal richtig lesen!

Daher schrieb ich auch von Verordnungen, die von einem Arzt ausgestellt werden und die GKV die Kosten trägt.
Bitte mal richtig lesen!

Ja genau, richtig lesen. @Sonne00 bekommt keine Chemo und keine Dialyse, also gibt es auch keine Dauerverordnung für Krankenfahrten.
 
Geld, das auf ein Konto eines Grundsicherungsempfängers eingeht, wird als Einkommen angerechnet. Außer es handelt sich um Spenden von der Wohlfahrt (Caritas & Co.). D. h. wenn man einen Spendenaufruf machen würde, auf den gängigen Plattformen, und man würde Geld bekommen, dann würde das vom Amt angerechnet, d. h. von der Grundsicherung abgezogen. Ein Geldeingang wird nicht als "Spende" gesehen, nur weil jemand "Spende" in den Verwendungszweck schreibt.
Das macht die Sache natürlich nicht leichter. Was wäre wenn ein Taxiunternehmen anbieten würde kostenlos zu fahren oder Menschen sich zusammentun würden um ein Taxiunternehmen für regelmäßige Fahrten zu bezahlen oder sich eine Privatperson finden würde, die bereit wäre Fahrten zu übernehmen? Also ohne Bargeld bzw. Überweisung auf das Konto der TE?

Heißt natürlich nicht, dass sich sowas oder sojemand finden lässt, aber wenn es entsprechende Angebote gäbe, wäre das theoretisch möglich?
 
Auch solche Schenkungen in ''Naturalien'' sind anrechnungsfähig... selbst ein Pfund Kaffee zu weihnachten gabs hier mal, das ging durch die Presse... und wenn das Amt mal nachfragt, wie man die Fahrten denn jetzt finanziert... die wissen ja um das Dilemma, könnten die sagen, ...ja Frau Sonne00, daß müssen wir ihnen leider anrechnen. Wirklich anrechnungsfrei sind nur carikative Geschichten oder aus nem Fond der gemeinnützig ist, einem gemeinnützigen Verein etc. Es ist nicht leicht, jemandem mit Grundsicherung was zukommen zu lassen...
 
Das macht die Sache natürlich nicht leichter. Was wäre wenn ein Taxiunternehmen anbieten würde kostenlos zu fahren oder Menschen sich zusammentun würden um ein Taxiunternehmen für regelmäßige Fahrten zu bezahlen oder sich eine Privatperson finden würde, die bereit wäre Fahrten zu übernehmen? Also ohne Bargeld bzw. Überweisung auf das Konto der TE?

Heißt natürlich nicht, dass sich sowas oder sojemand finden lässt, aber wenn es entsprechende Angebote gäbe, wäre das theoretisch möglich?

Also wenn ich Menschen helfe, dann in Forum von Geschenken, Einkäufe oder Bargeld. Und wer das dann meldet ist......
 
Auch solche Schenkungen in ''Naturalien'' sind anrechnungsfähig... selbst ein Pfund Kaffee zu weihnachten gabs hier mal, das ging durch die Presse... und wenn das Amt mal nachfragt, wie man die Fahrten denn jetzt finanziert... die wissen ja um das Dilemma, könnten die sagen, ...ja Frau Sonne00, daß müssen wir ihnen leider anrechnen. Wirklich anrechnungsfrei sind nur carikative Geschichten oder aus nem Fond der gemeinnützig ist, einem gemeinnützigen Verein etc. Es ist nicht leicht, jemandem mit Grundsicherung was zukommen zu lassen...

Absolut pervers ist das.
Wie kam das den bitte raus mit dem Kaffee?
 
Auch solche Schenkungen in ''Naturalien'' sind anrechnungsfähig... selbst ein Pfund Kaffee zu weihnachten gabs hier mal, das ging durch die Presse... und wenn das Amt mal nachfragt, wie man die Fahrten denn jetzt finanziert... die wissen ja um das Dilemma, könnten die sagen, ...ja Frau Sonne00, daß müssen wir ihnen leider anrechnen. Wirklich anrechnungsfrei sind nur carikative Geschichten oder aus nem Fond der gemeinnützig ist, einem gemeinnützigen Verein etc. Es ist nicht leicht, jemandem mit Grundsicherung was zukommen zu lassen...
Naturalien sind nicht grundsätzlich anrechnungsfrei.
Doch auch schlecht nachweisbar. Gerade 1 Pfund Kaffee.

Alles was über das Konto läuft, wird früher oder später nachgewiesen.

Ich meine es gäbe auch eine Regel, dass Schenkungen unter 40 € anrechnungsfrei sind.
Nun ja, wenn jetzt jemand 50 € in Bar bekommt, wer gibt das schon an.
Obschon angegeben werden müssten eigentlich auch schon < 40 € , nur würden die nicht berechnet.
Ich meine das jetzt jeweils auf einem Monat bezogen.
 
Für einen Spendenaufruf bräuchte man also einen extrem vertrauenswürdigen Dritten, der sein Konto zur Verfügung stellt, an den die Spenden gezahlt werden und der das Geld an das Taxiunternehmen weiterleitet. Und dann müssen alle strengstes Stillschweigen bewahren, damit das Amt nicht rausbekommt, dass da Geld geflossen ist. Schwierig.
Wobei ich mich auch frage ob das "kostenfreie anbieten einer Mitfahrgelegenheit zum Wundzentrum" wirklich angerechnet werden darf (und wenn ja mit welcher Begründung). Man müsste das ganze so formulieren/regeln, dass Sonne auf gar keinen Fall Probleme bekommt.

Keine Ahnung, ob das was bringen würde: Wenn Sonne für sich einen Betreuer beantragt, und dem sagt: es muss geregelt werden, wie die Fahrten zur Wundversorgung und zu Arztbesuchen finanziert werden. Vielleicht hätte der dann noch eine Idee...
 
Meines Wissens nach leider nicht. Es gibt eine ungeschriebene Regel, dass 50 € zu Weihnachten oder zum Geburtstag anrechnungsfrei sind. Das würde ich aber nicht testen, bzw. sicherheitshalber vorher beim Sozialverband nachfragen. Meines Wissens hat man darauf nämlich keinen Anspruch, es ist wohl nur, so habe ich es verstanden, eine "Nettigkeit" des Staats...

 

ja genau, es hängt auch mit dem Zweck zusammen, für was das Geld ggf. verwendet wird.

Hier auch mal ein relevantes Urteil
 

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