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Das Pflegegeld wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Welchen Pflegegrad hats du denn bekommen 1 oder gar keinen? War jemand vom medizinischen Dienst bei dir zu Hause oder hat dich telefonisch befragt?
Den mehr Bedarf musst du beantragen mit ärztlichen Nachweisen. Gesonderte Ernährung wird nur gezahlt , wenn die teurer ist als normale Ernährung.
 
Das Pflegegeld wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Welchen Pflegegrad hats du denn bekommen 1 oder gar keinen? War jemand vom medizinischen Dienst bei dir zu Hause oder hat dich telefonisch befragt?
Schreibt sie doch, Pflegegrad 2.

Das ist das Mühsame, was sie beklagt. Bestimmt sind die Leute gutwillig, aber es ist so kraftzehrend, immer wieder schon gegebene Informationen zu wiederholen, weil die Leute nicht sorgfältig lesen.
 
Für meine Vorschreiberinnen: Sonne hat Pflegegrad 2 gewünscht oder gehofft zu erhalten - der Pflegegrad wurde grundsätzlich abgelehnt (so habe ich es verstanden) und sie ist in den Widerspruch. Ob dann eine 1 oder 2 oder gar nichts rauskommt wird sich wohl erst bei Bearbeitung des Widerspruches zeigen.

Aus dem Originlabeitrag: Ich habe eine Ablehnung erhalten habe aber sofort Widerspruch eingelegt. Die Ablehnung ist bei Erstantrag normal, so wurde es mir gesagt. Mein Widerspruch läuft jetzt.


Hallo, liebe Sonne,
Nein, das Pflegegeld, welches sich aus einem Pflegegrad ergibt, wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Es ist eine zweckgebundene Leistung, die nur der Deckung von Pflegekosten dient und nicht als Einkommen für den Lebensunterhalt gewertet wird. Dies gilt sowohl für den Pflegebedürftigen, der das Pflegegeld erhält zur Weitergabe für pflegende Angehörige.

Tante Google erzählt mir, dass bei Pflegegrad 2 je nach gewählter Leistung zwischen 347 € Pflegegeld für die häusliche Pflege oder 796 € für Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Dienst pro Monat. Für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege stehen 721 € zur Verfügung und in der vollstationären Pflege im Pflegeheim sind es 805 € monatlich.

Am Besten wäre es, Du würdest mal ein Gespräch mit einem Pflegestützpunkt führen, die können Dir am Besten erklären wie diese Gelder eingesetzt werden können. Ein Besuch beim Pflegestützpunkt ist kostenfrei, im Gegensatz zum VDK, der bei uns hier für jede Beratung den Mitgliedsbeitrag erhalten möchte.

Häusliche Pflege ist wenn Bekannte von Dir Deine Pflege übernehmen, ambulanter Dienst sowie Tages- und Nachtpflege laufen über Pflegedienste und im Pflegeheim würdest Du 805 Euro bekommen.
Du musst dich mal mit Deiner Apotheke unterhalten, es stehen Dir auch zu:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 Euro monatlich

Aber das bitte klugerweise mit einer Apotheke abstimmen und keinesfalls bei den Paketen, die Online-Dienste Dir zur Verfügung stellen wollen. Da ist dann das drin, was die Online-Versender billig verscherbeln wollen und nicht das was Du brauchst. Da geht es um Einmalhandschuhe, Unterlagen, Einwegschürzen und solche Dinge.
Das mit dem Mehrbedarf ist zu klären und nicht immer erhältlich. Personen mit einem Pflegegrad 2, die Grundsicherung beziehen, können einen Mehrbedarf geltend machen, wenn sie aufgrund der Behinderung eine kostenaufwändige Ernährung benötigen. Der Mehrbedarf beträgt aktuell 35 % des Regelbedarfs der Stufe 1 (563 €) oder Stufe 2 (506 €), je nach Bedarf.

Viel Glück bei der Bewilligung,
aber nicht immer wird der erste Antrag abgelehnt, zumindest habe ich öfters mal diese Teile durchbekommen, aber das ist schon ein paar Jahre her und somit ist es vielleicht heute noch schwerer als damals.

Grisu
 
Zuletzt bearbeitet:
Für meine Vorschreiberinnen: Sonne hat Pflegegrad 2 gewünscht oder gehofft zu erhalten - der Pflegegrad wurde grundsätzlich abgelehnt (so habe ich es verstanden) und sie ist in den Widerspruch. Ob dann eine 1 oder 2 oder gar nichts rauskommt wird sich wohl erst bei Bearbeitung des Widerspruches zeigen.

Aus dem Originlabeitrag: Ich habe eine Ablehnung erhalten habe aber sofort Widerspruch eingelegt. Die Ablehnung ist bei Erstantrag normal, so wurde es mir gesagt. Mein Widerspruch läuft jetzt.


Hallo, liebe Sonne,
Nein, das Pflegegeld, welches sich aus einem Pflegegrad ergibt, wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Es ist eine zweckgebundene Leistung, die nur der Deckung von Pflegekosten dient und nicht als Einkommen für den Lebensunterhalt gewertet wird. Dies gilt sowohl für den Pflegebedürftigen, der das Pflegegeld erhält zur Weitergabe für pflegende Angehörige.

Tante Google erzählt mir, dass bei Pflegegrad 2 je nach gewählter Leistung zwischen 347 € Pflegegeld für die häusliche Pflege oder 796 € für Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Dienst pro Monat. Für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege stehen 721 € zur Verfügung und in der vollstationären Pflege im Pflegeheim sind es 805 € monatlich.

Am Besten wäre es, Du würdest mal ein Gespräch mit einem Pflegestützpunkt führen, die können Dir am Besten erklären wie diese Gelder eingesetzt werden können. Ein Besuch beim Pflegestützpunkt ist kostenfrei, im Gegensatz zum VDK, der bei uns hier für jede Beratung den Mitgliedsbeitrag erhalten möchte.

Häusliche Pflege ist wenn Bekannte von Dir Deine Pflege übernehmen, ambulanter Dienst sowie Tages- und Nachtpflege laufen über Pflegedienste und im Pflegeheim würdest Du 805 Euro bekommen.
Du musst dich mal mit Deiner Apotheke unterhalten, es stehen Dir auch zu:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 Euro monatlich

Aber das bitte klugerweise mit einer Apotheke abstimmen und keinesfalls bei den Paketen, die Online-Dienste Dir zur Verfügung stellen wollen. Da ist dann das drin, was die Online-Versender billig verscherbeln wollen und nicht das was Du brauchst. Da geht es um Einmalhandschuhe, Unterlagen, Einwegschürzen und solche Dinge.
Das mit dem Mehrbedarf ist zu klären und nicht immer erhältlich. Personen mit einem Pflegegrad 2, die Grundsicherung beziehen, können einen Mehrbedarf geltend machen, wenn sie aufgrund der Behinderung eine kostenaufwändige Ernährung benötigen. Der Mehrbedarf beträgt aktuell 35 % des Regelbedarfs der Stufe 1 (563 €) oder Stufe 2 (506 €), je nach Bedarf.

Viel Glück bei der Bewilligung,
aber nicht immer wird der erste Antrag abgelehnt, zumindest habe ich öfters mal diese Teile durchbekommen, aber das ist schon ein paar Jahre her und somit ist es vielleicht heute noch schwerer als damals.

Grisu
Lieber Grisu,
Ach lieben herzlichen Dank für deinen ausführlichen Kommentar und der Erklärung. Das hilft mir sehr viel. Jetzt weiß ich wie das läuft. Ich kenne mich mit den Pflegegraden und den Bestimmungen überhaupt nicht aus. Du kennst dich da ja so gut aus. Bist Du Anwältin? Ich muss schon sagen , Du weißt so viel bei den Sozialangelegenheiten. Finde ich toll. Mir wurde von meiner Hausärztin gesagt , Sie möchte mich nur vor warnen das die aller meisten Anträge auf Pflegegrad meistens abgelehnt werden. Aus Ihrer Erfahrung!!! Sonst ist alles beim alten .
Ich hätte eine Frage an Dich, weißt Du ob die Grundsicherung die Renovierung bezahlt ( Wohnung malern) Farbe und jemand der mir das malert. Oder einen Zuschuss, wie man das nennt. Denn von der Hilfe kann ich es nicht bezahlen, leider kann ich aufgrund meiner Erkrankung die Wohnung nicht selber malern. Vielleicht weißt Du da Bescheid.! Danke!
Liebe Grüße
 
Ich hätte eine Frage an Dich, weißt Du ob die Grundsicherung die Renovierung bezahlt ( Wohnung malern) Farbe und jemand der mir das malert. Oder einen Zuschuss, wie man das nennt. Denn von der Hilfe kann ich es nicht bezahlen, leider kann ich aufgrund meiner Erkrankung die Wohnung nicht selber malern. Vielleicht weißt Du da Bescheid.! Danke!
Liebe Grüße
Das dürfte nicht einfach sein.....

Mir sind Fälle bekannt, wo das erreicht werden konnte, aber "normalerweise" versuchen die Änter sich da rauszuwinden.
Es hat wohl geklappt wenn nachgewiesen wurde dass die Personen "hilflos" sind (würde durch einen Pflegegrad unterstützt werden) und auch keine Freunde oder Bekannten haben, die solche Dinge für sie erledigen könnten. Selbiges galt bei dem Fall der mir bekannt ist auch für Umzug. Es war niemand der helfen konnte und somit mussten drei Kostenvoranschläge vorgelegt werden.

In jedem Fall wäre ein ärztliches Attest wichtig - auch wenn dieses dann 10 Euro kosten sollte, aber es wäre die Basis.

Google sagt dazu:
Das Sozialamt kann Kosten für Renovierungen im Rahmen der Grundsicherung übernehmen, wenn es sich um notwendige Schönheitsreparaturen handelt, die der Leistungsempfänger vertraglich schuldet oder die tatsächlich zur Erhaltung der Wohnung anfallen und nicht vom Regelbedarf gedeckt werden können. Die Kosten sind als Teil der Kosten der Unterkunft (KdU) anzusehen und müssen beim Sozialamt beantragt werden.

Du beantragst also dann die Kosten für Renovierungen im Rahmen der Grundsicherung weil es sich um notwendige Schönheitsreparaturen handelt, weil diese zum Erhalt der Wohnung beitragen und im Mietvertrag so vereinbart sind. Diese werden ja nicht vom Regelbedarf gedeckt. Aber wichtig ist natürlich, dass im Mietvertrag tatsächlich diese Verpflichtung genannt wird.

Dieser Bericht könnte Dir noch zusätzlich helfen:

Gruß von Grisu
 
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