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Das dürfte nicht einfach sein.....

Mir sind Fälle bekannt, wo das erreicht werden konnte, aber "normalerweise" versuchen die Änter sich da rauszuwinden.
Es hat wohl geklappt wenn nachgewiesen wurde dass die Personen "hilflos" sind (würde durch einen Pflegegrad unterstützt werden) und auch keine Freunde oder Bekannten haben, die solche Dinge für sie erledigen könnten. Selbiges galt bei dem Fall der mir bekannt ist auch für Umzug. Es war niemand der helfen konnte und somit mussten drei Kostenvoranschläge vorgelegt werden.

In jedem Fall wäre ein ärztliches Attest wichtig - auch wenn dieses dann 10 Euro kosten sollte, aber es wäre die Basis.

Google sagt dazu:
Das Sozialamt kann Kosten für Renovierungen im Rahmen der Grundsicherung übernehmen, wenn es sich um notwendige Schönheitsreparaturen handelt, die der Leistungsempfänger vertraglich schuldet oder die tatsächlich zur Erhaltung der Wohnung anfallen und nicht vom Regelbedarf gedeckt werden können. Die Kosten sind als Teil der Kosten der Unterkunft (KdU) anzusehen und müssen beim Sozialamt beantragt werden.

Du beantragst also dann die Kosten für Renovierungen im Rahmen der Grundsicherung weil es sich um notwendige Schönheitsreparaturen handelt, weil diese zum Erhalt der Wohnung beitragen und im Mietvertrag so vereinbart sind. Diese werden ja nicht vom Regelbedarf gedeckt. Aber wichtig ist natürlich, dass im Mietvertrag tatsächlich diese Verpflichtung genannt wird.

Dieser Bericht könnte Dir noch zusätzlich helfen:

Gruß von Grisu
Von Herzen Danke für deine Antwort. In meinen Mietvertrag steht das ich diese Schönheitsreparaturen machen muss. Dann werde ich das mal beantragen. Danke.
 
Du kannst ja gerne hier den Text vorher nochmals reinstellen bevor er abgeschickt wird. Vielleicht gibt das "Schwarmwissen" noch hilfreiche Infos.

Falls nicht gleich genehmigt wird - Widerspruch - den Inhalt müsste man dann eben überlegen wie dann die Absage wäre.

Ich persönlich würde mir nun den Mietvertrag kopieren, meinen Hausarzt bitten mir ein Attest auszustellen, dass ich selber diese Leistung nicht vollbringen kann. Ich würde übrigens an Deiner Stelle mal noch einen Moment abwarten, falls die Pflegestufe funktioniert wäre das ein Zusatz Argument.

Wichtig wäre halt, dass der Antrag los geht bevor die Verhandlungen über die Bürgergeldänderungen eintreten, ich könnte mir vorstellen, dass die Behörden dann versuchen Gelder einzusparen wenn es ans "Eingemachte" geht. Auch wenn Du kein Bürgergeld bekommst, so wird die Wallung dann ziemlich hoch werden in Sozialämtern, AfA und Co .

Bereite das Schreiben vor, es fällt einem immer wieder etwas zusätzliches ein, welches den Inhalt komplett macht.

Gruß von Grisu
 
Du kannst ja gerne hier den Text vorher nochmals reinstellen bevor er abgeschickt wird. Vielleicht gibt das "Schwarmwissen" noch hilfreiche Infos.

Falls nicht gleich genehmigt wird - Widerspruch - den Inhalt müsste man dann eben überlegen wie dann die Absage wäre.

Ich persönlich würde mir nun den Mietvertrag kopieren, meinen Hausarzt bitten mir ein Attest auszustellen, dass ich selber diese Leistung nicht vollbringen kann. Ich würde übrigens an Deiner Stelle mal noch einen Moment abwarten, falls die Pflegestufe funktioniert wäre das ein Zusatz Argument.

Wichtig wäre halt, dass der Antrag los geht bevor die Verhandlungen über die Bürgergeldänderungen eintreten, ich könnte mir vorstellen, dass die Behörden dann versuchen Gelder einzusparen wenn es ans "Eingemachte" geht. Auch wenn Du kein Bürgergeld bekommst, so wird die Wallung dann ziemlich hoch werden in Sozialämtern, AfA und Co .

Bereite das Schreiben vor, es fällt einem immer wieder etwas zusätzliches ein, welches den Inhalt komplett macht.

Gruß von Grisu
Lieber Grisu,
herzlichen Dank. Du bist so lieb. Du meinst ich solle noch warten bis der Pflegegrad Antrag da ist. Werde ich so machen denn da hast Du recht. Und wie Du sagst zum Hausarzt gehen um ein Attest das werde ich auch gleich machen. Ich rufe dann gleich um einen Termin an. Freut mich so sehr weil Du mir damit viel hilfst, ich kenne mich in so Sachen oft gar nicht aus und habe da auch kein so großes Wissen.
Hätte eine Frage an dich: ich muss doch zu meiner Miete noch selber was dazu zahlen und ich finde hier keine Wohnung die günstiger ist und Erdgeschoss. Meinst du ich könnte das versuchen wenn mir der Arzt bescheinigt das ich nicht umziehen kann und ich EG Wohnung brauche , das mir das Sozialamt die volle Miete übernimmt.? Nur eine Frage. Mir hat es nämlich letzte Woche eine Nachbarin gesagt das ihre Bekannte das gemacht hat. Was denkst du? Ist sowas möglich oder brauche ich es gar nicht versuchen? Denn das Attest kostet auch 10€ und wenn es dann umsonst wäre ist auch nicht gut.
Sag es mir bitte wenn ich dich belästige mit meinen ganzen Fragen.
Liebe Grüße und Danke im Voraus.
 
Frag nur, wenn ich Antworten kenne gebe ich sie Dir gerne.

Verbinde doch beide Atteste miteinander: Frau Sonne ist nicht in der Lage einen Umzug oder Renovierungen selber zu bewältigen, da sie gesundheitliche Probleme (Aufzählung der Beeinträchtigungen) hat. Frau Sonne ist durch ihre Einschränkungen auf eine barrierefreie EG-Wohnung angewiesen, die sie derzeit bewohnt. Du kannst in einem Attest alles haben für beide Zwecke. Schreib eine Liste über Deine Einschränkungen und was in dem Attest stehen soll und gib das dann dem Arzt. Es ist nicht gesagt, dass er es so schreibt, aber einen Versuch ist es immer wert.

Ich persönlich würde auf eine Einstufung warten weil es ein gutes Argument ist, vor allen Dingen weniger aufwendig, als wenn Du später in den Widerspruch gehst weil Du dann das Gutachten in Händen hast. Aber ich würde auch nicht zu lange warten, eben nicht bis Verhandlungen zum Bürgergeld durch die Medien gehen.

Ja, es gibt Fälle, in denen werden zu teure Wohnungen übernommen. Ich denke aber es wird nicht so ganz einfach, weil Du bereits dort wohnst. Normalerweise kämpfen die Antragsteller von Anfang an darum, dass die erhöhten Mietkosten vom Amt übernommen werden. Du kannst einen Antrag stellen um Übernahme der vollen Miete auf Grund Deiner Einschränkungen (Aufzählung) .

Nachweise beibringen, dass Du billigere Wohnungen gesucht hast aber nicht bekommen hast. Anzeige oder Online-Anzeige, Tel.-Nr. und Details aufschreiben, Kontaktansprechpartner notieren, Besichtigungstermin, Absagegrund und Datum. Eben Details, mit denen der SB im Notfall Deine Angaben kontrollieren kann.

Versuchen sollte man/frau IMMER ALLES. Wenn es nicht funktioniert, dann besonders gut die Ablehnung durch lesen, wenn möglich in den Widerspruch gehen. Wenn das nicht klappt, dann ein Jahr später alles wieder versuchen. Vielleicht klappt es nie, aber einen Versuch - oder mehrere sollte es immer wert sein - ist halt manchmal schwer, weil nicht immer so viel Kraft da ist.

Du musst einfach Deine Baustellen gut sortieren.

Ich würde mir Tabellen anlegen was zu welchem Thema gemacht werden muss.

Du kannst Dir ja Listen erstellen Thema 1) Pflegestufe - Thema 2) Antrag auf erhöhte Mietkostenübernahme
Basis bei beiden ist dann die Beilage des ärztlichen Befundes - dann jeweils die Begründung warum, wieso, weshalb in einem Anschreiben. Alle Anträge mit Fristen (4 Wochen) versehen und danach eine Sachstandsanfrage stellen was geschehen ist und wann Du mit einer Information rechnen kannst.
Für jeden Vorgang eine Klarsichthülle oder einen Umschlag, dass jedes Thema bei sich bleibt und Du den Überblick behältst.

Gruß von Grisu

@Rose - der VDK kostet einen Jahresbeitrag . Unser VDK hier ist sehr, sehr schlecht und das Geld ist zum Fenster hinaus geworfen. Es gibt gute, Aber Sonne hat nicht das Geld und die Zeit aus zu probieren wie gut oder schlecht ein VDK in ihrer Nähe ist - zumindest habe ich das so verstanden.
In meinem hier war ich zwei Jahre weder war Hilfe in Sachen Rente möglich, noch ein Prüfen des Rentenbescheides als auch kein Wissen über GdB bei Sehbehinderung, absolut KEIN Wissen!!!!!

Wobei: Sonne kann ja mal dort anrufen und auf deren Angebot einer ersten kostenfreien Beratung hinweisen und sich dann überlegen was sie davon hält, wenn diese erste Beratung wirklich kostenlos ist!

Denn bei allen weiteren Angelegenheiten werden neben dem Jahresbeitrag Zusatzkosten verlangt, da reicht der Jahresbeitrag nicht. Die Kosten für weiterführende rechtliche Schritte wie Widerspruchs- oder Klageverfahren werden erst später ermittelt und hängen von der konkreten Situation ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Frag nur, wenn ich Antworten kenne gebe ich sie Dir gerne.

Verbinde doch beide Atteste miteinander: Frau Sonne ist nicht in der Lage einen Umzug oder Renovierungen selber zu bewältigen, da sie gesundheitliche Probleme (Aufzählung der Beeinträchtigungen) hat. Frau Sonne ist durch ihre Einschränkungen auf eine barrierefreie EG-Wohnung angewiesen, die sie derzeit bewohnt. Du kannst in einem Attest alles haben für beide Zwecke. Schreib eine Liste über Deine Einschränkungen und was in dem Attest stehen soll und gib das dann dem Arzt. Es ist nicht gesagt, dass er es so schreibt, aber einen Versuch ist es immer wert.

Ich persönlich würde auf eine Einstufung warten weil es ein gutes Argument ist, vor allen Dingen weniger aufwendig, als wenn Du später in den Widerspruch gehst weil Du dann das Gutachten in Händen hast. Aber ich würde auch nicht zu lange warten, eben nicht bis Verhandlungen zum Bürgergeld durch die Medien gehen.

Ja, es gibt Fälle, in denen werden zu teure Wohnungen übernommen. Ich denke aber es wird nicht so ganz einfach, weil Du bereits dort wohnst. Normalerweise kämpfen die Antragsteller von Anfang an darum, dass die erhöhten Mietkosten vom Amt übernommen werden. Du kannst einen Antrag stellen um Übernahme der vollen Miete auf Grund Deiner Einschränkungen (Aufzählung) .

Nachweise beibringen, dass Du billigere Wohnungen gesucht hast aber nicht bekommen hast. Anzeige oder Online-Anzeige, Tel.-Nr. und Details aufschreiben, Kontaktansprechpartner notieren, Besichtigungstermin, Absagegrund und Datum. Eben Details, mit denen der SB im Notfall Deine Angaben kontrollieren kann.

Versuchen sollte man/frau IMMER ALLES. Wenn es nicht funktioniert, dann besonders gut die Ablehnung durch lesen, wenn möglich in den Widerspruch gehen. Wenn das nicht klappt, dann ein Jahr später alles wieder versuchen. Vielleicht klappt es nie, aber einen Versuch - oder mehrere sollte es immer wert sein - ist halt manchmal schwer, weil nicht immer so viel Kraft da ist.

Du musst einfach Deine Baustellen gut sortieren.

Ich würde mir Tabellen anlegen was zu welchem Thema gemacht werden muss.

Du kannst Dir ja Listen erstellen Thema 1) Pflegestufe - Thema 2) Antrag auf erhöhte Mietkostenübernahme
Basis bei beiden ist dann die Beilage des ärztlichen Befundes - dann jeweils die Begründung warum, wieso, weshalb in einem Anschreiben. Alle Anträge mit Fristen (4 Wochen) versehen und danach eine Sachstandsanfrage stellen was geschehen ist und wann Du mit einer Information rechnen kannst.
Für jeden Vorgang eine Klarsichthülle oder einen Umschlag, dass jedes Thema bei sich bleibt und Du den Überblick behältst.

Gruß von Grisu

@Rose - der VDK kostet einen Jahresbeitrag . Unser VDK hier ist sehr, sehr schlecht und das Geld ist zum Fenster hinaus geworfen. Es gibt gute, Aber Sonne hat nicht das Geld und die Zeit aus zu probieren wie gut oder schlecht ein VDK in ihrer Nähe ist - zumindest habe ich das so verstanden.
In meinem hier war ich zwei Jahre weder war Hilfe in Sachen Rente möglich, noch ein Prüfen des Rentenbescheides als auch kein Wissen über GdB bei Sehbehinderung, absolut KEIN Wissen!!!!!

Wobei: Sonne kann ja mal dort anrufen und auf deren Angebot einer ersten kostenfreien Beratung hinweisen und sich dann überlegen was sie davon hält, wenn diese erste Beratung wirklich kostenlos ist!

Denn bei allen weiteren Angelegenheiten werden neben dem Jahresbeitrag Zusatzkosten verlangt, da reicht der Jahresbeitrag nicht. Die Kosten für weiterführende rechtliche Schritte wie Widerspruchs- oder Klageverfahren werden erst später ermittelt und hängen von der konkreten Situation ab.
Lieber Grisu,
Wow, ich Danke Dir ja so sehr. Vielen Dank. Du machst Dir so viel Arbeit mir das zu schreiben usw.. Ich ging nicht zur VDK weil mir deine Erklärungen völlig ausreichen. Und ich mach das so wie Du es sagtest. Auch mit der Antragsstellung der Mietübernahme schreib ich es so wie Du es vorgeschlagen hast denn das ist super so. Dürfte ich Dir das zeigen bevor ich es wegschicke? Würde es Dir schicken. Und der Ärztin habe ich jetzt Notizen gemacht was das Attest beinhalten sollte. Das werde ich in Zukunft immer so machen denn das ist eine super Idee von dir. Sie hat mich immer nur gefragt für was das Attest ist und so ist es viel besser.
Heute werde ich mir so Akte oder Verzeichnis anlegen, wie Du sagtest dass ist auch ein guter Tipp denn ich habe bis jetzt alles in eine Mappe gepackt und habe ewig was nicht gefunden. Da hast Du auch recht. Du hast mir schon wieder Mega viel geholfen mit deinen Wissen. Danke.
Bis dann
Liebe Grüße Sonne
 
Gerade eben hast du noch geschrieben dass du dort schon öfters warst um dich zu beraten lasse
Ja, ich bekam da immer nur Beratung (kurz) kostenlos. Oder telefonische Fragen. Von daher war es nicht schlecht aber so richtig weiter geholfen haben die mir nicht zu der Zeit. Aber ich denke für Rente glaube ich kennen die sich schon aus.
 
Hallo, liebe Sonne,
natürlich kannst Du mir die Anschreiben vor der Versendung nochmals schicken, entweder per Mitteilung oder hier im Thema.

Wobei ich halt wirklich kein Rechtsanwalt bin und ein VDK-Rechtsanwalt, der es auch wirklich gut mit seinen Leuten meint, sicherlich kompetenter wäre.

Aber ich denke mal, nachdem was sich recherchieren lässt und ich über ein externes, anderes Forum zu solchen Themen erfahre ist nicht ganz von der Hand zu weisen ;-) Gerade der organisatorische Teil (für einen Kaufmann logisch, für andere nicht) hilft den Durchblick zu erhalten oder zu bekommen. War ganz wichtig als bei mir EMR und GdB gleichzeitig kamen. Eigentlich brauchte ich bei beiden selbige Unterlagen, aber mal das höher bewertet und mal das....
Und da hatte ich VDK und eine Rechtsanwältin für Sozialrecht im Boot und war so was von verlassen, das lässt sich gar nicht schildern. Ich habe dann dem VDK ganz schnell gekündigt und bin beim Sehbehindertenverband eingetreten. Dort ist zumindest der juristische Beratungsbereich sehr gut weil dort eben selber sehbehinderte Rechtsanwälte sind. Aber die Dinge die zuvor mit VDK und Rechtsanwältin durchgezogen worden sind da waren eben nicht so erfolgreich wie bspw. mit einem sehr teuren anderen Fachanwalt, den ich leider erst später kennen gelernt habe (aber da geht es um Beträge für dessen Beratung mit ein zwei Briefen knapp unter 1000 Euro).

In diesem Sinne: leg Deine Mappen oder Ordner an, beginne Stichworte aufzuschreiben und Dir vielleicht auch hier die Links ab und zu anzusehen, die zu Deinen Themen gespostet werden, da sind oft gute Hilfen dabei.

Au noch was: schau mal nach, dass Du alle Berichte über Dich, die es von den Fachärzten der letzten beiden Jahre gibt, ebenfalls sammelst und je 1 Kopie zu den Vorgängen dazu legst. Eventuell hat Deine Hausärztin alle diese Berichte und kann diese für Dich kopieren. Vielleicht dann den Mädels in der Praxis etwas für die Kaffeekasse geben, dann klappt das ganz gut. Ich lasse immer ein kleiines Scheinchen dort (wenn es Dir möglich ist). Im Copy-Shop wären es auch Laufereien und würde alles Geld kosten.

Gruß von Grisu
 
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