Die 347 sind in der Tat die Summe, die du erhalten würdest, wenn du eine Person hast, die sich offiziell als deine "Pflegerin" benennen lässt. Person X
Diese Summe wäre auch dafür gedacht, dass wenn Person X dich wirklich
pflegt, du ihr das vergütest.
Viele Menschen nehmen aber einen Bekannten/Verwandten etc. nur formell und behalten das Geld um es für Taxi, Medikament etc. zu nutzen.
Die Person, die als Pfleger/in eingesetzt ist, ist außer moralisch, zu nichts verpflichtet. Wäre schön, wenn sie ab und an guckt ob du noch atmest, aber selbst wenn sie das nicht täte, träfe sie keine Schuld.
Ich schreibe das jetzt sehr vereinfacht, es ist natürlich komplexer.
Wenn du niemanden hast (so einen Fall habe ich kürzlich begleitet), dann bekommst du die sogenannte Kombileistung.
Am Ende bekommst du auch maximal 347 Euro überwiesen, allerdings in diesem Falle nur, wenn du mit einem Pflegedienst zusammenarbeitest.
Da müsstest du recherchieren, welche Unterstützung du am meisten brauchen könntest.
Dann wird ein Vertrag geschlossen, monatlich abgerechnet und der Differenzbetrag geht auf dein Konto.
Ich habe dir auf die Schnelle was herausgesucht. Ich hoffe es hilft dir ein wenig.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflege-Kombinationsleistung. Mehr zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier.
www.deine-gesundheitswelt.de
Info
Pflegegeld ohne Pflegeperson?
Um Pflegegeld zu erhalten, muss die häusliche Pflege „in geeigneter Weise“ sichergestellt sein.(1) Wie Sie das organisieren, ist allerdings Ihre persönliche Sache. Sie müssen deshalb keine konkrete Pflegeperson benennen können, um Pflegegeld zu erhalten.
Quelle:
Pflegegeld: Höhe, Tabelle & Voraussetzungen
www.pflege.de
gezielte Frage an KI:
Pflegegeld kann auch dann erhalten werden, wenn keine Angehörigen oder Freunde die Pflege übernehmen können. Wenn die Pflege nicht durch Angehörige oder Ehrenamtliche geleistet werden kann, kann ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernehmen. In diesem Fall wird das Pflegegeld mit den Pflegesachleistungen verrechnet. Das bedeutet, dass die Pflegekasse die Kosten für den Pflegedienst übernimmt, und die Höhe des Pflegegeldes entsprechend reduziert wird, wenn Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.