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Berechnung der Urlaubstage

G

Gelöscht 117789

Gast
Mich würden die Vorteile der anderen Lösung interessieren :)
Das scheint ja auch zu funktionieren ?
In diesem speziellen Fall gibt es keinen Vorteil der anderen Lösung.
Nur Nachteile.
Da hat einfach jemand die Urlaubtage von den alten Verhältnissen auf die neue anteilig heruntergerechnet.
Das wäre kein Problem , wenn es fixe Arbeitstage in der Woche wären. Durch die wechselnden Arbeitstage wird es ein Problem und eine riesige Rechnerei für die Lohnbuchhaltung jedes mal und fehleranfällig ohne Ende.
Da hat jemand nicht richtig nachgedacht vor der Umstellung.
Aber das ist ja , zum Glück , alles umkehrbar.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Die jetzige Regelung ist neu. Kleine Firma, Geschäftsführung manchmal etwas verpeilt. Aber, wie gesagt, alle sind zugewandt und freundlich, eine Lösung wird sicher zu finden sein.
Die Lohnbuchhaltung freut sich ein Loch in den Bauch, wenn Du ihr das mit der 30 Tage-Regel vorschlägst.
Die Arme rechnet sich ja sonst jedes mal tot.
 

_cloudy_

Urgestein
Meine Arbeitszeit ist auch nicht auf die 5 Tage im Vertrag festgelegt, sondern auf 30 Wochenstunden mit 30 Urlaubstagen.
Ist vielleicht die bessere Variante.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Meine Arbeitszeit ist auch nicht auf die 5 Tage im Vertrag festgelegt, sondern auf 30 Wochenstunden mit 30 Urlaubstagen.
Ist vielleicht die bessere Variante.
Aber die üblichen Arbeitstage werden irgendwo festgehalten sein.
Oder sie rechnen es ganz einfach auf die ganzen 5 Tage.
Besser ist das auf jeden Fall.
 
V

von Bodenschatz

Gast
Ich hab gerade einen Knoten im Kopf J Oder?

Wenn jemand 5 Tage die Woche ( Mo-Fr) arbeitet und je 8 Stunden macht, dann hat er an jedem denkbaren gesetzlichen Feiertag frei – und bekommt 8 Stunden.
Nimmt derjenige Urlaub, so fällt nie ein Urlaubstag auf einen Feiertag.
Der Urlaubsanspruch reicht bei einer 5-Tage für 6 Wochen.

Wenn jemand auf 4 Tage die Woche geht, hat er denselben Lohn, jedoch wird von der Arbeitszeit und auch vom Lohn der Teil (= ein Tag) abgezogen, an dem andere kommen müssen, aber er nicht. Das ist der freie Tag.
Wegen Gleichberechtigung erhält er ebenfalls 6 Wochen Urlaub, wozu 6x4=24 Tage reichen.

Ebenfalls fällt natürlich bei der 5-Tage Woche(!) minus ein wechselnder freier Tag auch kein freier Tag (und schon gar kein Urlaubstag) auf einen Feiertag, weil bei den Vollzeitkräften dann ja irgendwann auch mal unbezahlte Freizeit auf einen Feiertag fallen müsste. Unbezahlte Freizeit am Feiertag steht aber der gesetzlichen Lohnfortzahlung entgegen.

Anders verhält es sich, wenn jeder Montag bis Donnerstag Arbeitszeit ist. Daraus ergibt sich, dass der Freitag, Samstag und Sonntag nicht Gegenstand eines Arbeitsvertrags sind, also arbeitsfrei.

Fällt ein Feiertag auf einen Montag bis Donnerstag, so wird dieser bezahlt, ohne dass man arbeiten geht.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ich meine... ja.

Feiertag plus 3 Tage Präsenzpflicht plus ein freier (unbezahlter) Tag = Ende der Arbeitswoche.
Zugrunde gelegt wäre dann eine vertragliche Fünftagewoche, in der ein Tag frei ist und daher nicht bezahlt wird. Frei plus nicht bezahlt kann sich aber nicht auf einen Feiertag beziehen, da dieser frei wäre - aber bezahlt frei.

Ist aber eben Laienmeinung :)
 

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