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Berechnung der Urlaubstage

G

Gelöscht 117789

Gast
Ich habe jetzt das hier ja gefunden:


Daraus die Beispiele:

Beispiel:
Ein Beschäftigter muss sich von Montag bis einschließlich Donnerstag bereithalten und dabei insgesamt zehn Stunden pro Woche arbeiten. Seinen Urlaubsanspruch können Sie folgendermaßen berechnen:

  • 20 : 5 x 4 Bereithaltetage = 16 Tage.
An diesen 16 Tagen muss der Arbeitnehmer nicht für den Abruf durch Ihr Unternehmen zur Verfügung stehen.

Dies funktioniert jedoch nur so lange, wie der Mitarbeiter seinen Urlaub in ganzen Wochen nimmt.

Möchte er nur einzelne Bereithaltetage freinehmen, stellt sich die Frage, wie viele Abruftage für den Rest der Woche noch zur Verfügung stehen. Müsste der Mitarbeiter für den Rest der Woche noch für die volle Arbeitszeit zur Verfügung stehen, wäre sein Urlaub im Prinzip wertlos. Sie sollten daher die Anzahl der Arbeitsstunden anteilsmäßig reduzieren.

Beispiel:
Ein Mitarbeiter muss 20 Stunden pro Woche arbeiten. Er muss sich von Montag bis Freitag bereithalten und nimmt Montag sowie Dienstag Urlaub. Der Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage im Jahr. Die restlichen Arbeitsstunden können Sie nun nach folgender Formel berechnen:

Vereinbarte Stundenzahl pro Woche: Anzahl der Tage pro Woche (an denen sich der Mitarbeiter bereithalten muss) x übrige Bereithaltetage = Stunden (die der Mitarbeiter in dieser Woche noch bei Ihnen arbeiten muss)


  • 20 : 5 x 3 = 12 Stunden.
Dann könnte man so rechnen:

30 Std-Woche / 4 Bereithaltetage x 3 übrige Bereithaltetage
= 22,50 Std Restarbeitszeit / 7,5 Stunden = 3 Tage Urlaub
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Aber, so könnte man rechnen.
Man könnte aber auch den vorher festgelegten Arbeitsplan zugrunde legen.
Wenn Du dann an dem Feiertag nicht eigeteilt gewesen wärst, würdest Du in die Röhre schauen und dieser nicht als freier Tag zählen, so dass Du tatsächlich 4 Tage Urlaub nehmen müsstest.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Wie gesagt, die sauberste Lösung wäre 30 Tage Urlaub bezogen auf die 5-Tage - Woche und die Auf- oder Abrechnung der dann noch geschuldeten Stunden.
 

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Man könnte aber auch den vorher festgelegten Arbeitsplan zugrunde legen.
Den Arbeitsplan gibt es für die Urlaubswoche ja nicht. Wenn ich schon im Oktober letzten Jahres für die Woche nach Pfingsten Urlaub eingetragen habe, bin ich da von vornherein raus aus der Planung.

Ich denke, es werden 3 Urlaubstage sein. Mein Arbeitgeber ist sehr umgänglich, wir werden sicher eine gute Lösung finden.

Danke für deine Beiträge!
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Den Arbeitsplan gibt es für die Urlaubswoche ja nicht. Wenn ich schon im Oktober letzten Jahres für die Woche nach Pfingsten Urlaub eingetragen habe, bin ich da von vornherein raus aus der Planung.

Ich denke, es werden 3 Urlaubstage sein. Mein Arbeitgeber ist sehr umgänglich, wir werden sicher eine gute Lösung finden.

Danke für deine Beiträge!
Warum geht ihr nicht - rückwirkend - zurück auf die 30-Tage-Regel?
Das wäre für alle einfacher.
Machbar ist das - auch Lohn-Technisch.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Ich werde das nächsten Montag klären.
Ja. Das wäre gut.
Weil bei der 30 - Tage Regel würde sich das dann ganz einfach so rechnen (bei einem Urlaubstag)
30 Stunden á 5 Tage / 5 = 6 Stunden durchschnittliche Arbeitszeit täglich.
30 Std. minus 6 Stunden = 24 Stunden Restarbeitszeit in der betreffenden Woche.
Wie dann diese restlichen Stunden gearbeitet werden ist Vereinbarungssache.
Denn das jetzige komplizierte Problem zieht sich ja durch, denn es betrifft ja die Feiertage, die Urlaubstage und die Tage bei der Lohnfortzahlung.

Ich würde den Vorschlag machen und könnte wetten, dass darüber keiner beleidigt ist.
 

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