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Berechnung der Urlaubstage

G

Gelöscht 117789

Gast
Ich meine... ja.

Feiertag plus 3 Tage Präsenzpflicht plus ein freier (unbezahlter) Tag = Ende der Arbeitswoche.
Zugrunde gelegt wäre dann eine vertragliche Fünftagewoche, in der ein Tag frei ist und daher nicht bezahlt wird. Frei plus nicht bezahlt kann sich aber nicht auf einen Feiertag beziehen, da dieser frei wäre - aber bezahlt frei.

Ist aber eben Laienmeinung :)
Meine wäre eine Profi - Meinung und der zufolge wäre die 5Tage-Woche inklusive 30 Tage Urlaub das Fairste, Beste, und Einfachste für alle Beteiligten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Nochmal eine Rückmeldung dazu:

Ich habe mit unserer Personalverantwortlichen geredet und wir haben uns geeinigt, dass ich mit 30 Tagen Urlaub ausgehend von einer 5-Tage-Woche rechne.
 
G

Gelöscht 77252

Gast
ich habe meine Arbeitszeit auf 30h/Woche bzw. 4 Arbeitstage reduziert und dazu auch eine Vertragsänderung (ab 1. Mai 2021) bekommen. Mein Urlaubsanspruch beträgt jetzt 24 Tage.
Gratulation zu sechs Wochen Urlaub!

Der Mindesturlaubsanspruch in Deutschland beträgt vier Wochen.
Arbeitet jemand an fünf Tagen pro Woche, hat er somit 20 Urlaubstage.
Arbeitet er an vier Tagen pro Woche, hat er 16 Urlaubstage.
Arbeitet er an zwei Tagen pro Woche, hat er acht Urlaubstage.

Wie gesagt, das ist der Mindesturlaubsanspruch. Gewährt ein Chef mehr, so kann sich der Arbeitnehmer freuen.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Ich kenne eigentlich niemanden, der nur die gesetzlichen Urlaubstage hat. 30 Tage sind hier bei uns überall üblich.
 

_cloudy_

Urgestein
Ich habe schon für ein Dienstleistungsunternehmen gearbeitet, wo ich in Vollzeit nur 24 Urlaubstage hatte. Feiertage wurden nur die Vollfeiertage, also die bayerischen nicht, gezahlt.
Viele solcher Anbieter zahlen nur den geringsten Urlaub, den sie müssen.

Jetzt habe ich seit Jahren auch 30 Urlaubstage bei 30 Stundenwoche.

Schön, dass ihr euch so gut geeinigt habt Geißblatt.
 

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