Einen Arzt oder Krankenhaus erfolgreich verklagen klappt selten oder nie. Wo steht denn, dass im Zuge des Ksiserschnitts auch die Eileiter durchtrennt werde sollten? Vielleicht im Einwilligungs- und Aufklärungsbogen. Aber nur indirekt, indem das Verfahren an und für sich dargestellt ist. Aber steht da auch, wann genau das passieren sollte und das es an die Geburt des Kindes gekoppelt ist?
Falls das alles nachweisbar ist, bleibt das Problem, dass man eine Sozialleistung in Anspruch nimmt. Nur das es im Medizinbereich keine Anträge und Bescheide dazu gibt. Deine Frau hat also eine Sozialleistung nach SGB V nicht erhalten. Das kann aber nachgeholt werden. Und damit ist der Anspruch dann erledigt.
Ich denke dass daran eine Klage auf Schadensersatz usw. Scheitern würde, selbst wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist.On das so ist weiß nur ein Fachanwalt. Die Materie ist kompliziert.