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Behandlungsfehler während Kaiserschnitt (Eileiter Entfernung)

Lev1904

Mitglied
Guten Tag

Meine Frau hat vor 3 Monaten unser Zweites Kind per Kaiserschnitt zur Welt gebracht werden einer Beckenendlage.
Alle sind gesund und munter um das wichtigste vorweg zu nehmen.
Leider wurde jedoch seitens des Krankenhauses nicht korrekt gearbeitet.
Meine Frau wollte da wir mit der Familienplanung durch sind ihre Eileiter während dem Kaiserschnitt entfernen lassen. Dies geschah aber während des Kaiserschnitts nicht. Die Ärztin beichtete dies und versicherte das sie das Ganze kostenlos mit einer Bauchspiegelung nachholen würde.
Trotzdem bedeutet dies für meine Frau wieder Krankenhaus mit eventuellem Aufenthalt. Das ganze mit jetzt zwei Kindern und einem Vollzeit Beschäftigten Mann.

Kann man hier in irgendeiner Form gegen das Krankenhaus vorgehen und Schadensersatz fordern.

Verdienstausfall, zusätzliche Schmerzen, eventuelle Urlaubstage die benötigt werden.

Vielen Dank für Tipps !
 
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XXXXXGuest

Gast
Guten Tag

Meine Frau hat vor 3 Monaten unser Zweites Kind per Kaiserschnitt zur Welt gebracht werden einer Beckenendlage.
Alle sind gesund und munter um das wichtigste vorweg zu nehmen.
Leider wurde jedoch seitens des Krankenhauses nicht korrekt gearbeitet.
Meine Frau wollte da wir mit der Familienplanung durch sind ihre Eileiter während dem Kaiserschnitt entfernen lassen. Dies geschah aber während des Kaiserschnitts nicht. Die Ärztin beichtete dies und versicherte das sie das Ganze kostenlos mit einer Bauchspiegelung nachholen würde.
Trotzdem bedeutet dies für meine Frau wieder Krankenhaus mit eventuellem Aufenthalt. Das ganze mit jetzt zwei Kindern und einem Vollzeit Beschäftigten Mann.

Kann man hier in irgendeiner Form gegen das Krankenhaus vorgehen und Schadensersatz fordern.

Verdienstausfall, zusätzliche Schmerzen, eventuelle Urlaubstage die benötigt werden.

Vielen Dank für Tipps !
Wann wurde deine Frau über die unterlassene Entfernung der Eileiter aufgeklärt? Vermutlich doch nach der OP und nicht nach 3 Monaten?

Für eine finanzielle Forderung jetzt sehe ich zwei Probleme.

Zum einen kann das Krankenhaus sagen, dass sie die OP gleich hätte nachholen können (während des Krankenhausaufenthalts wegen des Kaiserschnitts).

Dann hätte es die Entlassung vermutlich nur ein oder zwei Tage verzögert.

Oder ging das da aus medizinischen Gründen nicht?

Zum anderen bin ich mir nicht sicher, ob so eine Infertilitäts OP bei Frauen Kassenleistung ist (glaube, Männer müssen bei Vasektomie was zahlen).

Und der Grund für die OP war ja hier der Kaiserschnitt wegen der Beckenendlage. Also insofern: bin mir nicht sicher, ob euch da eine Entschädigung zusteht.

Am besten kompetent von einem Anwalt für Medizinrecht beraten lassen (Erstberatung hat einen festen Satz).

Rein praktisch gesehen könntet ihr die OP in deinen 2 Monaten Eltern Zeit machen lassen.

Alles Gute!
 

Q-cumber

Aktives Mitglied
Hallo @Lev1904,

das ist wirklich eine schwierige Frage, die Du da stellst.
Die Besonderheit ist ja sozusagen, dass nicht ein Eingriff fehlerhaft durchgeführt wurde, sondern dass eine zugesagte, medizinisch nicht notwendige Elektivleistung während eines anderen, erforderlichen Eingriffs unterlassen wurde, obwohl diese zugesagt war.

Als juristischer Laie kann ich Deiner Argumentation folgen, dass eine erneute Operation einen Mehraufwand in Form von Urlaubstagen, Kinderbetreuung, etc. bedeuten würde.

Wie da aber die rechtliche Lage tatsächlich aussieht: keine Ahnung.
Ich würde Dir daher auch raten, Dich an einen Fachanwalt für Medizinrecht zu wenden.
Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Ich würde mich erkundigen, inwiefern diese für Beratung und Anwaltskosten aufkommt.

Alles Gute
 
G

Gelöscht 123617

Gast
Ehrlich, Kindesvater - m.E. bist du jetzt mal in der Verantwortung! Deine Frau hat 2 Kinder ausgetragen und zur Welt gebracht und das ist echt kein Zuckerschlecken. Und nun soll sie auch noch die Sterilisation auf sich nehmen?
Sorry, aber wie feige bist du als Mann, für den das nur ein Minieingriff wäre, eigentlich?
 

Yara

Aktives Mitglied
Das ist sehr ärgerlich, nun muss deine Frau wieder in die Klinik. Auch wenn die Entfernung der Eileiter laparoskopisch durchgeführt wird.
Das bedeutet einen erneuten nicht unerheblichen Aufwand für euch, denn das muss ja alles von neuem organisiert und geplant werden, mit zwei Kindern ist das nicht so einfach und im Anschluss ist deine Frau auch nicht sofort wieder voll belastbar.
Tut mit leid für euch, dass das während des Kaiserschnittes nicht durchgeführt wurde.
Deine Frau könnte ja mal vertraulich mit ihrer Frauenärztin darüber sprechen, ob sie Erfahrungen bezüglich eines Entschädigungsaufwandes hat, wenn zugesagte Operationen derartig verpennt wurden.
Ansonsten könntet ihr euch bei einem Fachanwalt Auskunft einholen.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Ehrlich, Kindesvater - m.E. bist du jetzt mal in der Verantwortung! Deine Frau hat 2 Kinder ausgetragen und zur Welt gebracht und das ist echt kein Zuckerschlecken. Und nun soll sie auch noch die Sterilisation auf sich nehmen?
Sorry, aber wie feige bist du als Mann, für den das nur ein Minieingriff wäre, eigentlich?
sehe ich auch so. Eine Hysterektomie ist KEIN Pappenstil, auch, wenn es endoskopisch gemacht wird. das Gefühl ist über Wochen danach einem Kaiserschnitt nicht unähnlich und tragen und heben ist auch nicht möglich.
darüber hinaus:
wenn ihr gesetzlich versichert seit, zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, bzw. halt Krankengeld für die Zeit der OP,
das gilt für Euch beide ...
Das ist ja mehr oder weniger "Schadensersatz." Ein echter "Schaden", also etwas, was durch Geld wieder hergestellt werden kann, ist nicht entstanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Melissa 987

Gast
sehe ich auch so. Eine Hysterektomie ist KEIN Pappenstil, auch, wenn es endoskopisch gemacht wird. das Gefühl ist über Wochen danach einem Kaiserschnitt nicht unähnlich und tragen und heben ist auch nicht möglich.
darüber hinaus:
wenn ihr gesetzlich versichert seit, zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, bzw. halt Krankengeld für die Zeit der OP,
das gilt für Euch beide ...
Das ist ja mehr oder weniger "Schadensersatz." Ein echter "Schaden", also etwas, was durch Geld wieder hergestellt werden kann, ist nicht entstanden.
Hier geht es nicht um eine Hysterektomie, sondern um Sterilisation.
Bei einer Hysterektomie würde die Gebärmutter entfernt.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Kann man hier in irgendeiner Form gegen das Krankenhaus vorgehen und Schadensersatz fordern.
Das von Dir beabsichtigte "Vorgehen" gegen das Krankenhaus wegen Schadenersatz dürfte eine juristische Fragestellung aufwerfen.
Derartige juristische Konstellationen zeichnen sich dadurch aus, dass man einen Vertrag geschlossen hat, der nicht erfüllt wurde.
Wer sich in der Situation benachteiligt fühlt, muss also nachweisen, dass es den entsprechenden Vertrag gab, was davon nicht erfüllt wurde, und welcher Schaden genau erlitten wurde - und der Höhe nach beziffert werden kann.
Nur so kann überhaupt ein Anspruch geltend gemacht werden.

Bei Euch wird es an einer nachweisbaren Absprache fehlen, dass die Eileiter nicht mehr vorhanden sein sollen, und an einem nachweisbaren Schaden, der entstanden ist, weil die Eileiter sich noch dort befinden wo sie sein sollen.
Es wird schwierig werden dem Krankenhaus nachzuweisen, dass im Rahmen der Geburt die andere Sache mit zusätzlichem Personal und Gerät zu der Zeit einfach hätte mit erledigt werden können, dass dazu der Auftrag bestand und auch bestätigt wurde, dass das Angebot der Nachbesserung weniger als die vereinbarte Leistung ist und daher bereits jetzt ein Schaden entstanden ist.
 

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