Ich möchte mal wieder erwähnen, daß es auch sehr viele
deutschstämmige Mitmenschen gibt, die g a r k e i n e Leistungen bekommen, weil, der Partner "zu viel" für seine Arbeit bekommt. (siehe dazu 80 Seiten "fachlichen Hinweise zu § 11" Veröffentlichung der Weisung der Arbeitsargentur.de ---> dort hat man dann die Möglichkeit der Überprüfung der Ermessensentscheidung der Kundenbetreuerin des Arbeitsamtes)
Da man ja Arbeit sucht und rentenversichert sein und bleiben möchte, sind die Betreffenden ja, trotzdem sie keinerlei Leistung bekommen, ganz normal als arbeitsuchend beim AA gemeldet.
[Erläuterung: Keine Bange, die Rente wird dadurch nicht etwa höher, aber die Anwartschaftszeit ist gesetzlich so vorgesehen, daß man sich nach den Vorgaben des AA zu richten hat. Werdet Ihr ja wissen. ]
Ich persönlich durfte bisher, bis vorige Woche 3 - drei - Bewerbungen pro W o c h e nachweisen. Seit dieser Woche nur noch drei im Monat. Ich wohne jwd und bin nicht motorisiert. Bin in 6 Wochen 61, ich
bin alt , falls Ihr wißt, was es heißt alt zu sein. Das heißt, ich darf noch 5 Jahre und ein paar Monate mindestens drei Berwerbungen pro Monat nachweisen.
Ich möchte nur darauf hinweisen, daß es auch sehr viele Menschen gibt, die
- gar keiner "Fraktion" angehören,
- gar keine Lobby haben
- die in keiner Erhebung, wie "saktionierte Arbeitssuchende"
- in keiner Beschlußfassung oder sonst welchen ...was weiß ich, die eben
- überhaupt keine Erwähnung finden.
Oder habt ihr schon mal eine Statistik gefunden, wo drin steht: xxx arbeitslose
Leistungsnichtempfänger oder als "Arbeitslose ohne Leistungsempfang"
Erwähnung fanden?
Wenn man keine Leistung bezieht, sind ja somit fast alle anderen weiteren gesellschaftlichen/sozialen Leistungen vergessen, z.B. daß man keine Zuzahlungsbefreiung hat. Außer, daß man dann familienversichert ist, betreffs ärtzlicher Versorgung, wenn man verheiratete ist. Mit der Nichtleistung, das trifft auch auf Partnerschaften zu. Man ist da krankenversichert, weiß ich nur, wenn man sich selber versichert hat, denn
Krankenversicherungsschutz
Zitat:
Grundsätzlich wird angeraten, sich in diesen Fragen durch die örtlichen Krankenkassen beraten zu lassen. Die Verantwortung für ausreichenden Versicherungsschutz, auch bei Partnerschafts- und ERASMUS-Programmen, liegt beim Bewerber.
oder man hat eine freundliche Kundenbetreuerin, die feststellt, daß man durch die Krankenversicherungszahlung hilfebedürftig werden würde.