Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Bedingungsloses Grundeinkommen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Für Arbeitslose gab es schon immer Sanktionen, wenn sie bestimmten Aufforderungen nicht nachgekommen sind. Man könnte z.B. zu eben diesen Regelungen zurückkommen.

Wer aber Hartz 4 ( oder ein sog. Grundeinkommen ) ohne jegliche Stelslchrauben verlangt, der vergißt völlig, daß gerade die Arbeitenden ( und das ist die übergroße zahlende Mehrheit ) auch und noch viel schärferen Sanktionen unterworfen sind, wenn sie nicht das tun, was die Arbeitgeber verlangen.
Hat man jemals die Forderung gehört nach "bedingungsloser Arbeit"?😀😀

Man kann wirklich über die Art der Sanktionen bei Hartz 4 Empfängern streiten - manches ist völlig daneben.
Aber ganz ohne kann es nicht gehen.
 
A

Anzeige

Re: Bedingungsloses Grundeinkommen
Für Arbeitslose gab es schon immer Sanktionen, wenn sie bestimmten Aufforderungen nicht nachgekommen sind. Man könnte z.B. zu eben diesen Regelungen zurückkommen.

Wer aber Hartz 4 ( oder ein sog. Grundeinkommen ) ohne jegliche Stelslchrauben verlangt, der vergißt völlig, daß gerade die Arbeitenden ( und das ist die übergroße zahlende Mehrheit ) auch und noch viel schärferen Sanktionen unterworfen sind, wenn sie nicht das tun, was die Arbeitgeber verlangen.
Hat man jemals die Forderung gehört nach "bedingungsloser Arbeit"?😀😀

Man kann wirklich über die Art der Sanktionen bei Hartz 4 Empfängern streiten - manches ist völlig daneben.
Aber ganz ohne kann es nicht gehen.
Arbeit macht frei.😉

Faktisch sind Hartz IV-Sanktionen aber verfassungswidrig, sonst können wir die ab sofort nicht nur weiterhin ignorieren, sondern abschaffen, die Verfassung bzw. Grundgesetz - genauso wie das B`Verfass.-Gericht und seine bescheuerten Urteile, über die wir nur noch milde lächeln - allen voran Richterschaft.

Man kommt da nicht dran vorbei und die Politik wird sich irgendwann entscheiden müssen: Das eine oder das andere.😉

Was man dann mit diesen ganzen Grundgesetzestretern macht und wie man die bestraft, steht auf einem anderen Blatt - wäre aber dringend notwendig.🙄
 
Sie sind sicherlich nicht verfassungswidrig - höchstens einige davon.

Es bleibt dabei: Man kann einer arbeitenden Bevölkerung nicht klarmachen daß diejenigen die aus verschiedenen Gründen nicht arbeiten ihr Geld ohne jegliche Gegenleistung bekommen. Das wird es nie und in keinem Land geben.
 
Sie sind sicherlich nicht verfassungswidrig - höchstens einige davon.

Es belibt dabei: Man kann einer arbeitenden Bevölkerung nicht daß diejenigen die aus verschiedenen Gründen nicht arbeiten ihr Geld ohne jeglcihe Gegenleistung bekommen. Das wird es nie und in keinem Land geben.
Alle, die das festgelegte Existenzminimum beschneiden, das dürften die meisten sein.

Grundrecht auf Existenzminimum, gilt übrigens auch für die arbeitende Bevölkerung. So weit dürfte kein Arbeitgeber sanktionieren, falls doch möglich, muss aufgestockt werden.

Ist auch richtig so, weil es sonst tötet, und niemand hat das Recht, andere in den Tod zu treiben - nicht mal einen eurer "faulen Stinker".
 

Wer aber Hartz 4 ( oder ein sog. Grundeinkommen ) ohne jegliche Stelslchrauben verlangt, der vergißt völlig, daß gerade die Arbeitenden ( und das ist die übergroße zahlende Mehrheit ) auch und noch viel schärferen Sanktionen unterworfen sind, wenn sie nicht das tun, was die Arbeitgeber verlangen.
Hat man jemals die Forderung gehört nach "bedingungsloser Arbeit"?😀😀

Na was das angeht... Wenn man relativ weich fällt, kann man als Arbeitnehmer auch besser verhandeln. Krank ins Büro und heimliche Überstunden und Wochenendarbeit aus Angst vor Jobverlust - und wenn es der größte Sch...job ist - würden sich so manche dann wohl sparen.
 
Bei einem Grundeinkommen?
Jaaaa, was hindert denn diesen Götz Werner daran, seinen Mitarbeiterinnen ein Grundeinkommen ( er ist Milliardär - also das Angebot für eine längere bestimmte Zeit ) anzubieten - oder die Arbeit bei ihm?
Wieviele seiner Angstellten würden noch kommen?
 
Die Vehemens, mit der hier selbsternannte Verfassungsrechtler Hartz 4 immer wieder als verfassungswidrig darstellen, erstaunt mich stets auf neue.

Man muss nur ein beliebiges möglichst bedeutendes Grundrecht wie Menschenwürde heranziehen und kann alles argumentieren.

Anfang diesen Jahres wurde zb behauptet, die Sozialleistungen für Kinder in Hartz-IV-Haushalten verstießen in ihrer Höhe gegen die Menschenwürde. Das Bundessozialgerichts wies dies zurück.

Sehr gut fasste das auch die Zeitung "Die Welt" zusammen als sie schrieb "
Die Menschenwürde ist kein Geschenk. Das Grundgesetz gibt dem Staat den Auftrag, Menschenwürde zu gewährleisten – nicht zu schaffen. Dort heißt es "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Von einer staatlichen Herstellung der Würde ist hier nicht die Rede.
Das Grundgesetz geht davon aus, dass die Menschenwürde immer schon da ist. Sie gehört bereits zum Menschen und geht der staatlichen Gewalt voraus. Die staatliche Gewalt wird auf die Rolle der Achtung und des Schutzes begrenzt und verpflichtet."
(Zitat Ende)

Menschenwürde ist keineswegs etwas, das der Staat uns geben muss, vielmehr geht es darum allen Bürgern ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Wenn jemand arbeiten kann und dies nicht tut, dann nutzt er die Möglichkeit zu seinem eigenen menschenwürdigen Leben nicht.
Der Staat hat insofern nur eine Verpflichtung mit Sozialsystemen einzugreifen/unterstützen insofern jemand keine Arbeit findet.

Aus dieser Argumentation heraus, glaube ich, dass Hartz 4 zurecht niemals am Grundgesetz scheitern wird und das BGE in keinster Weise die Menschenwürde im Sinne des Grundgesetztes verkörpert.

 
Gegen das Grundgesetz würde höchstens verstossen, wenn selbst Lebensmittelgutscheine verwehrt blieben. Ich bin auch der Meinung das viele hier auch Edy, sehr gerne mit dem Grundgesetz wedeln. Ich sehe aber keinen Passus, in welchem tatsächlich wortwörtlich steht, dass jedem Menschen dies zustehen würde. Dann wären wir nämlich bei "Bedingungslos". So aber ist hier und da von bedürftigen die Rede. Und genau genommen, fällt eine Bedürftigkeit genau in dem Moment weg, in welchem ein Jobangebot vorliegt.
 
Die Strategen übersehen in ihrer Einfalt auch, daß der Gesetzgeber im Falle der Wegfall von Sanktionen - was jetzt die finanziellen betrifft - sofort reagieren würde: Dann nämlich wird das Geld sicherlich komplett und immer ausgezahlt - aber beim ersten Job bis zur Pfändungsgrenze wieder einkassiert. So ganz auf der Nudelsuppe sind die nämlich nicht dahergeschwommen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Esox Ergebnis zu einer Studie zu einem Grundeinkommen Gesellschaft 41

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben