Ich weiß nicht woher diese "Weisheit" geboren wurde...
Als Grundstücksbesitzer einer Immobilie wird dein Grundstück (mit Haus) nach gesetzlichen Kriterien geschätzt.
Dann bekommst du den Messbescheid.
Dieser Messbescheid (Satz) ist relativ gering. Sagen wir mal (ist) eine krumme Zahl... 83,69.
Die Gemeinde beschließt den Hebesatz und der ist meinetwegen 590%.
Dann zahlst du 493,77€ im Jahr.
Bei entsprechenden Mietwohnungen steigen jedoch der Einheitswert an und damit die jährliche Grundsteuer.
So ist z.B. eine Steuerhöhung von 2012 bis heute (von 413 auf 690), also um 277 Punkte höher angesetzt worden... Ist doch nicht wegzudiskutieren... und auch kein Klacks.
Die Grundsteuer A, B und Gewerbesteuern sind die Hauptsteuern einer Kommune.
Durch eine verfehlte Agenda Politik werden die Löhne niedriger. Der Anteil an der Einkommensteuer und Schlüsselzuweisungen ebenfalls faktisch relativ niedriger und der Mietzuschuss eben höher.
Des Weiteren steigen jedoch die Umlagen für die Jugendhilfe drastisch fast unbezahlbar - ich schreibe das ebenfalls der Agenda Politik zu - und weil eben Grundsteuern auf die Miete umgelegt werden dürfen, steigen die Mieten, was wiederum zu höheren Mietzuschuss führt. Usw...
Ist dir die "Ortsübliche Miete" bekannt?
Ist dir nach dem Mietgesetz die Erhöhungsklausel bekannt?
Der Hebesatz wurde vor ein paar Jahren erhöht, um die allgemeinen Wertsteigerungen für Immobilien (Immobilienblase....) nachzuvollziehen. Ganz simpel. Warum sollen die Gemeinden nicht mehr Geld insbesondere für eigengenutzte Immobilien verlangen, wenn deren Marktwert steigt? Denn die Grundlage (Meßbescheid) ändert sich nicht, die basiert auf den Werten von 1964 und ändert sich nicht durch Preisanstiege in den Mieten. Am Einheitswert und damit am Meßbescheid (der aus dem EW resultiert) ändert sich nur was, wenn sich am Grundstück selbst was ändert, durch Baumaßnahmen, Abriß, Neubau, Aufteilung, sonstwas, und auch das wieder nach Wertvorgaben anno 1964, weil die nun mal festgesetzt sind, aktuelle Realwerte fließen da nicht ein.
Auch mit ortsüblichen Mieten (die von heute, nicht von 1964) und mit maximalen Erhöhungen von Mieten hat das ganze nichts zu tun, abgesehen davon daß die Vermieter natürlich den höheren Hebesatz auf die Miete umlegen. Ist auch nicht so, als ob nur Mieter Grundsteuer zahlen müßten und die Besitzer nicht. Besitzer können die Abgaben der vermieteten Objekte auf Mieter umlegen, aber für ihre eigene Wohnung müssen sie selber löhnen. Oder für ihren Garten, Acker, Laden, Gewerbeeinheit und jeden anderen Grundbesitz.
Dazu läuft übrigens gerade eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, daß die Grundsteuer-Besteuerung (insbesondere für Eigennutzer!!!) verfassungswidrig sei, da sie auf Uralt-Werten basiere (siehe oben) und deshalb nicht mehr zeitgemäß sei. Der wahre Grund der Klage ist der, Eigennutzer von der Grundsteuer komplett zu befreien... aber dieser Schuß könnte nach hinten losgehen, da eben die Gemeinden zu gut Teil von den Grundsteuern leben. Die Gewerbesteuer, das zweite Standbein, läßt sich auch nicht unbegrenzt erhöhen, sonst vergrault man die Gewerbetreibenden. Eine Abschaffung für Eigennutzer (Mieter natürlich nicht - diese Kosten lassen sich ja umlegen
🙄) ist deshalb illusorisch, und bei Neuberechnung mit heutigen Werten kann es schlechterdings nur teurer werden, aber niemals billiger, weil der Standard bei Gebäuden (Ausstattung etc.) seit 1964 kräftig gestiegen ist. Vom gigantischen Verwaltungsaufwand, sämtliche Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten, ganz zu schweigen. Das geht nämlich nicht einfach, indem man ein paar Zahlen in einen Computer haut, sondern da müßten Beamte X-Tausende von Akten in jeder Gemeinde erst mal auf die aktuellen Werte bringen, bevor man überhaupt an eine Neuberechnung denken könnte. (Und diese Büchse der Pandora macht niemand auf, der Verstand besitzt.)