Grisu
Aktives Mitglied
Die Voraussetzungen dafür dürften gar nicht erfüllt sein. Auch wäre das evtl. verfrüht falls eine LTA besser auf den 1. Arbeitsmarkt helfen kann.Und wäre es nicht doch eine Arbeit in einer Behindertenwerkstatt möglich und sinnvoll?
Voraussetzungen Werkstätten:
In einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) dürfen Menschen arbeiten, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (weniger als 3 Stunden täglich) arbeiten können, eine Erwerbsminderung haben und ein Mindestmaß an verwertbarer Leistung erbringen, ohne dass ein außerordentlicher Pflegebedarf oder eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung besteht.
Die Arbeit in der Werkstatt gilt als Teilhabe am Arbeitsleben LTA, könnte dann also mit der DRV besprochen werden oder zumindest angesprochen.
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