Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Anklage wegen Verleih von roten Kennzeichen

Nur der Autohändler darf rote Kennzeichen besitzen und benutzen. Der Bekannte kann dann im Auftrag des Händlers Überführungsfahren oder Testfahren machen. Der Bekannte darf die Nummernschilder aber nicht als Privatperson nutzen und erst recht nicht
diese Weiterverleihen. Für private Zwecke gibt es Kurzzeitkennzeichen.

Von daher ist die Betrugsabsicht offensichtlich. Ein Mann der sein Geld mit Überführungsfahren verdient weiß so etwas!

Die Frage ist hier nur, ob der Autohändler sich ebenfalls strafbar gemacht hat. Das wäre der Fall, wenn er tatsächlich einer Überweisung der Einnahmen aus dem Verleihen auf das Konto seines Anwalts zugestimmt hat. Aber dieser Bakannte kommt aus dieser Nummer nicht raus. Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und er war nicht unwissend!
 
Selbst wenn dein Bekannter eine Strafanzeige gestellt hätte, wäre er nicht um die eigene Bestrafung herumgekommen.
Er hat gewerbsmäßig Kennzeichen vermietet. Hat er dafür ein Gewerbe angemeldet und Steuern gezahlt?
Wohl kaum. Das die Zahlungen nicht auf's eigene Konto gingen, ist dabei wohl eher nebensächlich.
Das Geld sollte doch als Bezahlung des Anwalts dienen, also doch Einnahmen für deinen Bekannten.
Nur das er den Zwischenschritt des eigenenen Kontos ausgelassen hat.
Ob die restlichen Einwände wirklich strafmildernd wirken können, kann ich als Laie nicht beurteilen.
Letztendlich wurde vorsätzlich gehandelt.
Das die ganze Sache illegal war, durfte wohl bekannt gewesen sein.
 
Ich rate deinem Bekannten zur Verhandlung zu gehen und sich irgendwelche, an den Haaren herbeigezogenen, Ausreden oder Rechtfertigungen zu sparen. Sprich, er soll nicht die Zeit des Richters und des Staatsanwalts verschwenden. Die haben eh schon alle Ausreden und Rechtfertigungen gehört und die Geschichte von deinem Bekannten, ist alles andere als gut und sorgt höchstens dafür, dass der Richter den Eindruck hat, dass man ihn für dumm verkaufen will.

Wenn (ich kenne mich bei dieser Art Vergehe nicht aus) keine Anwesenheitspflicht besteht, bekommt er die Entscheidung und die Strafe per Post mitgeteilt. Wenn er mit dem Urteil nicht einverstanden ist, muss er Widerspruch einlegen. Davon rate ich aber ab.
 
Mal anders gefragt....

Dein Bekannter hielt es für eine gute Idee, mit jemanden, mit dem er selbst lange im Rechtsstreit war und vor Gericht verloren hat, solch eine Aktion zu starten?
Dumm ist der, der Dummes tut.....
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben