Leider das "alte Passwort" vergessen, aber ich möchte ein kurzes Update geben:
Im Spätherbst 2022 wurde dann ein Strafbefehl erlassen,
gegen den Form- & Fristgerecht
E i n s p r u c h
eingelegt worden ist.
Somit ist der Strafbefehl nicht rechtswirksam geworden, und es wurde jetzt ein Hauptverhandlungstermin für Juli 2023 anberaumt.
Mit dem vom Staat beigeordneten Rechtsanwalt wurde nochmals gesprochen, und Dreh- & Angelpunkt der Anklage und des Strafbefehl ist und war ja der Vorwurf, dass man es ganz einfach hätte wissen müßen, dass rote Kennzeichen nicht weiterverliehen werden dürfen...
Dem Pflichtverteidiger wurden daraufhin jetzt noch Dokumente und Beweise übermittelt, dass schon bereits im August 2018 genau diese roten Kennzeichen an eine weitere Person überlassen worden sind, diese Person auch die roten Kennzeichen für einen Tag benutzt hatte, von der Polizei auch nicht angehalten worden ist, aber dann wieder ordnungsgemäß zurückgeschickt hatte.
Da kein (eigenes) Konto vorhanden, hatte diese Person € 50 auf das Konto des Rechtsanwalt überwiesen, was ja auch mit vorheriger Absprache des Rechtsanwaltes 2018 erfolgte.
Mit anderen Worten:
Der Rechtsanwalt wußte 2018 davon, und hatte keine Bedenken geäußert, dass rote Kennzeichen gegen Bezahlung vermietet / weitervermietet werden.
Letztendlich hatte der Rechtsanwalt ja sogar sein Konto auch dafür zur Verfügung gestellt, damit dort Gelder überwiesen werden können zwecks Begleichung der noch offenstehenden Rechtsnawaltskosten aus vorherigen Verfahren 2017
Der Pflichtverteidiger weigert sich nun, diesen Beweis bei Gericht vorzubringen, der ja entlastend ist, und für den Angeklagten spricht, da ja so bewiesen werden kann, dass der Angeklagte es 2018 nicht gewußt hatte, dass rote Kennzeichen nicht (weiter) verliehen werden dürfen, wenn schon ein involvierter Rechtsanwalt ihn (den Angeklagten) 2018 nicht schon davon abgeraten hatte.
Wie soll man sich nun weiter verhalten, wenn der eigene Pflichtverteidiger entlastendes nicht vorbringen möchte??