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Anklage wegen Verleih von roten Kennzeichen

......... und jetzt versucht er sich, mit Ausreden aus der Verantwortung zu ziehen.

Nein, keine Ausreden, sondern die näheren Umstände und auch das Verhalten des Autohändlers und das Fehlverhalten des Ausleihers mit in die Verantwortung ziehen.

Der Ausleiher war es, der die Kennzeichen, die ihm für eine Woche geliehen wurden, unterschlagen hatte, und damit noch 2 Monate weiter gefahren ist, bis er schließlich von der Polizei gestoppt wurde
 
Ich finde den Sachverhalt interessant.
Er spricht aber mehrfache unterschiedliche Sachverhalte an.


Die Ausleiher
haben gegen Geld Kennzeichen gemietet. Die Fahrzeuge hatten keine eigene Zulassung, vermutlich auch keine eigene Versicherung, waren auch nicht versteuert.
Durch Anbringen der roten Kennzeichen könnte - wenn es sich nicht zweckwidrige Verwendung handelt- die steuerliche Seite erledigt sein. Sofern die Versicherung mitspielt, könnten die KFZ versichert gewesen sein.
Dem Willen des Entleihers zufolge wurden die Kennzeichen aber nicht vertragsgemäß zurück gegeben, sondern ggf Straftaten damit verursacht ( Versicherung, Steuer..)
Begangene Straftaten bedürfen des Vorsatzes, der vom Gericht nachzuweisen wäre und der gerade bei absprachewidriger Längerverwendung eher unzutreffend ist. Es bleibt aber die erstmalige Verwendung.
(...)

Die Ausleiher hatten das Kennzeichen für eine Woche, und haben es dann unterschlagen und sind damit so lange weitergefahren, bis sie von der Polizei gestoppt wurden.

Du siehst:
Man braucht einen RA, der Bock auf Gedankenspiele hat und im Gegensatz zu Laien den Vorgang umfassend beleuchtet, um Sachverhalte Anderen als dem Mandanten anzulasten.

Und genau hier ist der Anschein, dass der Anwalt auf diese Gedankenspiele erst gar kein Bock hat
 
Das war selten dämlich, als Zahlungsempfänger den Rechtsanwalt des Autohändlers anzugeben. Der sieht ja, dass die Überweisung nicht vom Beklagten kommt, sondern einem Dritten. Und diese Dritten schulden ihm nichts, also forscht er nach was da los und die Sache fliegt auf.

Der Rechtsanwalt wußte ja vor davon, und gab sein Einverständnis.

Der Ausleiher hatte ja das Geld auf das Konto überwiesen und sogar noch den Zusatz im Verwendungszweck Rote Kennzeichen geschreiben.

Der Anwalt hatte das Geld angenommen, und nichts gesagt, und den Betrag verbucht.

Die Sache ist erst aufgeflogen, nachdem Monate später die Ausleiher mit den Kennzeichen von der Polizei angehalten und kontrolliert wurden, und das Fahrzeug nicht in den Papieren eingetragen war.


Dein Bekannter wollte auf diesem Wege den von ihm begangenen Betrug verdecken. Er wollte sagen, dass er mit diesem Zahlungen ja nichts zu tun hat.

er inserierte bei Ebay Kleinanzeigen unter seinem richtigen Namen mit einer Telefonnummer , die sogar auf seinen Namen registriert ist.

Nur eine Kontonummer konnte er nicht angebenen, weil er kein Konto hat.

Selbst Schuld, würde ich sagen. Und der Pflichtverteidiger ahnt wohl, dass es mit einer aufwändigen Beweisaufnahme für seinen Mandanten eher nicht schlimmer kommt. Von daher will er die Sache erledigen. Und außerdem verdient der Verteidiger einen Einheitssatz. Wenn er 1000 Seiten Gerichtsakten aus einem anderen Verfahren durcharbeiten soll, um damit seinen Mandanten jetzt im Strafverfahren zu vertreten- da winkt der einfach ab.

Ach jetzt ist das Rätsel gelöst:

Der Anwalt verdient an dem zusätzlichen Aufwand nichts, und deswegen will er das Entlastende einfach unter den Tisch fallen lassen
 
Er hatte die Begleitdokumente so von dem Autohändler bekommen.
Ist denn der Autohändler dazu berechtigt, Kennzeichen zu verleihen?
Ja, der Autohändler schon, wenn er das beantragt hatte.

Wenn Dein Bekannter also im Auftrag des Autohändlers gearbeitet hat, war er dessen Mitarbeiter. Gab es einen Vertrag dazu?

Das hier macht es allerdings schwer daran zu glauben, dass er nur im Auftrag handelte:

er inserierte bei Ebay Kleinanzeigen unter seinem richtigen Namen mit einer Telefonnummer , die sogar auf seinen Namen registriert ist.

Nur eine Kontonummer konnte er nicht angebenen, weil er kein Konto hat.

In der Anklageschrift steht, dass Dein Bekannter die Papiere gefälscht hat. Dass es gefälschte Papiere waren, hat das Gericht schon festgestellt. Was sagt denn der Autohändler zu alldem? Der müsste das doch alles bestätigen können?
 
Nein, keine Ausreden, sondern die näheren Umstände und auch das Verhalten des Autohändlers und das Fehlverhalten des Ausleihers mit in die Verantwortung ziehen.

Der Ausleiher war es, der die Kennzeichen, die ihm für eine Woche geliehen wurden, unterschlagen hatte, und damit noch 2 Monate weiter gefahren ist, bis er schließlich von der Polizei gestoppt wurde
Nein, dein Bekannter hat hier falsch gehandelt. Er ist Besitzer der Kennzeichen und ist somit auch mit den Regeln vertraut. Für den Fall, dass jemand die Nummernschilder unterschlägt, hätte man eine Anzeige machen können und die Schilder als gestohlen gemeldet.
 
Nein, dein Bekannter hat hier falsch gehandelt. Er ist Besitzer der Kennzeichen und ist somit auch mit den Regeln vertraut. Für den Fall, dass jemand die Nummernschilder unterschlägt, hätte man eine Anzeige machen können und die Schilder als gestohlen gemeldet.
Ja, da hat der Bekannte schlicht und ergreifend geschlafen, dass er sich mit Emails hinhalten ließ und den Versprechungen des Ausleihers Glauben schenkte, die Kennzeichen zurückzubekommen.

Einmal war es ein Urlaub, dann Krankheit, weswegen er die Kennzeichen nicht schicken konnte, dann hatte er plötzlich kein Geld fürs Porto, aber am Abend des 05.12.2018 schickte er plötzlich eine Email mit der Ankündigung der sofortigen Rückgabe der Kennzeichen und wann man sich treffen könne.

In Wirklichkeit hatte er da die Kennzeichen schon gar nicht mehr, da die Polizei die am
05.12.2018 gegen Mittag eingezogen hatte.

Mein Bekannter hätte schon im November 2018 eine Strafanzeige machen müßen, dann wäre ihm gar nichts passiert!!
 
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