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Anhörung - auf Vermittlungsvorschlag nicht beworben

Ja, aber die Sache sieht doch so aus als hättest du bislang keinen Erfolg gehabt. Schraubt man dann nicht automatisch irgendwann seine Ansprüche herunter und probiert einen Job der nicht erste Wahl gewesen ist??
Ja schon...aber mein Problem ist auch, dass ich mich voll unsicher fühle und mir nicht mehr viel zutraue. Vor allem dann nicht, die erste Ansprechpartnerin für den Notar zu sein.
 
Wenn du keine Arbeit annimmst, die deiner Ausbildung entspricht, auf was für ein Jobangebot wartest du denn dann?

Ansonsten solltest du dir vielleicht deine Eingliederungsvereinbarung nochmal durchlesen. Im Regelfall berechtigt dich diese nicht, Arbeit abzulehnen, die dich nicht interessiert oder dir keinen Spaß macht.
 
Aller Anfang ist schwer aber so geht es auch anderen Menschen. Sogar wenn man nicht länger arbeitslos gewesen ist, sondern einfach nur den Job wechselt. Auch dann ist alles neu und man muss sich an Kollegen und die Arbeitsabläufe gewöhnen. Und das ist jetzt so grausam? Das ist ganz normal im Leben.

Was du machst ist einfach den Kopf in den Sand stecken.
Wenn es dir da so gut gefällt, dann lasse halt alles so wie es ist. Zwingt dich ja keiner, wenn du eh runter sanktioniert bist.
 
Du musst dich auf die Vermittlungsvorschläge zumindest bewerben. Ob du zum Gespräch eingeladen wirst usw. ist doch erst mal nebensächlich. Aber wenn du das eben nicht gleich begründest, warum du dich da nicht drauf bewerben möchtest, bekommst du halt eine Sanktion.

So ist halt das System. Arbeitslosengeld erhalten, sich aber aktiv um Arbeit bemühen..,.
 
Geht das denn als Begründung?
"Ich habe mich nicht bei der Kanzlei beworben, weil ich das letzte Mal in der Ausbildung im Notariat (für ein paar Monate) gearbeitet habe und somit auch keine wirkliche Berufserfahrung in dem Bereich habe. Daher dachte ich, dass meine Qualifikation/Berufserfahrung für die Stelle nicht ausreicht und ich würde mir die Stelle auch nicht zutrauen u.a. die erste Ansprechpartnerin für den Notar zu sein."
 
Geht das denn als Begründung?
"Ich habe mich nicht bei der Kanzlei beworben, weil ich das letzte Mal in der Ausbildung im Notariat (für ein paar Monate) gearbeitet habe und somit auch keine wirkliche Berufserfahrung in dem Bereich habe. Daher dachte ich, dass meine Qualifikation/Berufserfahrung für die Stelle nicht ausreicht und ich würde mir die Stelle auch nicht zutrauen u.a. die erste Ansprechpartnerin für den Notar zu sein."

Ja. Aber das hättest du gleich dem Arbeitsamt schreiben sollen. Du bekommst jetzt kein Geld mehr, weil du eine Sanktion bekommen hast, oder wie hängt das jetzt zusammen?
 
Ja genau...du kennst dich wahrscheinlich nicht in dem Bereich aus oder? Das kann man nicht einfach so wieder lernen. Hab mich schon bei anderen Stellen fürs Notariat beworben und habe auch Absagen bekommen, weil ich keine Berufserfahrung dadrin habe.
Dann hättest du jetzt eine weitere absage und keine Probleme. So hast du Probleme und keine Absage.
Lernen kann man alles wieder auch mit 27 oder 28.
 

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