Hi,
ich bin schon etwas länger arbeitslos, bekomme keine Leistungen mehr und habe einen Brief von der Agentur für Arbeit bekommen mit der Überschrift "Anhörung", weil ich mich auf einen Vermittlungsvorschlag nicht beworben habe. Da soll ich jetzt erklären weshalb ich es nicht gemacht habe. Es geht um eine Anwaltskanzlei, die eine ReNo suchten. Da steht "Notariatserfahrung von Vorteil" und als Aufgaben u.a. "erster Ansprechpartner für den Notar, Terminvergabe, Erstellung von Rechnungen etc.
Ja, ich bin gelernte ReNo, habe aber das letzte Mal in der Ausbildung im Notariat (für ein paar Monate) gearbeitet habe und somit auch keine wirkliche Berufserfahrung in dem Bereich.
Würde das als Begründung gehen:
"Ich habe mich nicht bei der Kanzlei beworben, weil ich das letzte Mal in der Ausbildung im Notariat (für ein paar Monate) gearbeitet habe und somit auch keine wirkliche Berufserfahrung in dem Bereich habe. Daher dachte ich, dass meine Qualifikation/Berufserfahrung für diese Stelle nicht ausreichen würde und ich würde es mir auch nicht zutrauen u.a. die erste Ansprechpartnerin für den Notar zu sein."
Was würde passieren wenn die die Begründung nicht als ausreichend sehen? Die Stelle ist jetzt eh schon nicht weg.
ich bin schon etwas länger arbeitslos, bekomme keine Leistungen mehr und habe einen Brief von der Agentur für Arbeit bekommen mit der Überschrift "Anhörung", weil ich mich auf einen Vermittlungsvorschlag nicht beworben habe. Da soll ich jetzt erklären weshalb ich es nicht gemacht habe. Es geht um eine Anwaltskanzlei, die eine ReNo suchten. Da steht "Notariatserfahrung von Vorteil" und als Aufgaben u.a. "erster Ansprechpartner für den Notar, Terminvergabe, Erstellung von Rechnungen etc.
Ja, ich bin gelernte ReNo, habe aber das letzte Mal in der Ausbildung im Notariat (für ein paar Monate) gearbeitet habe und somit auch keine wirkliche Berufserfahrung in dem Bereich.
Würde das als Begründung gehen:
"Ich habe mich nicht bei der Kanzlei beworben, weil ich das letzte Mal in der Ausbildung im Notariat (für ein paar Monate) gearbeitet habe und somit auch keine wirkliche Berufserfahrung in dem Bereich habe. Daher dachte ich, dass meine Qualifikation/Berufserfahrung für diese Stelle nicht ausreichen würde und ich würde es mir auch nicht zutrauen u.a. die erste Ansprechpartnerin für den Notar zu sein."
Was würde passieren wenn die die Begründung nicht als ausreichend sehen? Die Stelle ist jetzt eh schon nicht weg.