§ 2 ZIEL UND AUFTRAG DES VEREINS; GRUNDPRINZIPIEN UND METHODEN
(1) Das Ziel von Amnesty International ist es, eine Welt zu schaffen, in der alle Menschen
die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Menschenrechtsinstrumenten festgeschriebenen Rechte genießen.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat es sich Amnesty International zur Aufgabe gemacht, im Rahmen ihrer Arbeit zur Förderung aller Menschenrechte durch Ermittlungsarbeit und durch Aktionen schwerwiegende Verletzungen dieser Menschenrechte zu verhindern beziehungsweise zu beenden.
(2) Amnesty International begreift sich als internationale Gemeinschaft von Menschenrechtsverteidigerinnen, deren Grundprinzipien internationale Solidarität, wirksame Aktionen für das einzelne Opfer, globales Handeln, Universalität und Unteilbarkeit der Menschen-rechte, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie Demokratie und gegenseitiger Respekt sind.
(3) Amnesty International wendet sich an Regierungen, zwischenstaatliche Organisationen, bewaffnete politische Gruppen, Unternehmen und andere nichtstaatliche Akteure. Amnesty International strebt eine sorgfältige, schnelle und beharrliche Aufdeckung von Menschenrechtsverstößen an. Die Organisation untersucht Menschenrechtsverstöße systematisch und unparteiisch sowohl in Einzelfällen, als auch dann, wenn in ihnen ein Muster erkennbar wird. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen werden veröffentlicht; Mitglieder, Unterstützerinnen und Mitarbeiterinnen von Amnesty International fordern die Öffentlichkeit auf, Druck auf Regierungen und andere Verantwortliche auszuüben, um die Verstöße zu stoppen.
Neben ihren Aktionen gegen spezifische Menschenrechtsverletzungen appelliert Amnesty International an alle Regierungen, rechtsstaatliche Prinzipien einzuhalten, Menschenrechtsinstrumente zu ratifizieren und einzuhalten. Des Weiteren führt Amnesty International umfassende Programme auf dem Gebiet der Menschenrechtserziehung durch und fordert zwischenstaatliche Organisationen, Einzelpersonen und alle gesellschaftlichen Gruppen auf, die Menschenrechte zu fördern und zu respektieren.
(4) Die Satzung von Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik befindet sich in Übereinstimmung mit der als Anlage beigefügten internationalen Satzung in der jeweils gültigen Fassung.
(5) Die Sektion der Bundesrepublik Deutschland von Amnesty International unterstützt die
internationale Organisation bei der Finanzierung ihrer steuerbegünstigten Aufgaben durch
angemessene Zahlungen.
Quelle:
Satzung von Amnesty International | Amnesty International Deutschland