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15 und 28 - geht das?

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Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

[url]http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter


Ich glaube schon, dass du recht hast.

Aber wenn ihre Eltern ihn anzeigen würden könnte er theoretisch Schwierigkeiten bekommen.
Rein praktisch vermute ich es aber nicht.
[/URL]
 
ging mir nicht ums rechthaben ; )
ist eben eine kritische altersphase, was diese regelung angeht. daher zig einschränkungen und sonderregelungen.
das ist auch richtig so für viele.
deshalb schrieb ich auch, dass es ihm anzurechnen ist, vor der mutter kein versteckspiel zu treiben.
die meisten würden da keinen elternkontakt wollen. mir gefällt nur dieses abschieben des eventuellen freundes der te in die kinderschänderecke nicht.
 
Klar ... und ein Pädophiler würde hier auch viel Spass wünschen...
Die TE macht eh, was sie will. Und da sie sich für soo reif und erwachsen hält ........
Zeigt nur, dass síe wirklich erst 15 ist ....... 😉
 
Man kann von Gleichaltrigen verarscht werden. Man kann von Älteren verarscht werden. Mann kann von Jüngeren verarscht werden.

Hab vor einigen monaten auf ner Hochzeit grade die Geschichte eines ganz süßen Paares mitbekommen. Sie 23, er 34. Seit 2 Jahren verheiratet. und seit 10 Jahren zusammen. Man kann sich vorstellen, sie damals 13, er 24. Gab auch massiven Widerstand aus den Familien. Kann man ja auch verstehen. Aber die beiden haben nie aufgegeben und haben mich echt berührt. Ich habe selten ein Paar gesehen, bei dem die Liebe so echt und so spürbar war ! 🙂

Von daher. Wir haben nur ein Leben. Und was wenn man dann deswegen die große Liebe verpassen würde?!
 
Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt
StGB - EinzelnormSchutzalter

Ich glaube schon, dass du recht hast.

Aber wenn ihre Eltern ihn anzeigen würden könnte er theoretisch Schwierigkeiten bekommen.
Rein praktisch vermute ich es aber nicht.

Über die Rechtslage habe ich mich bereits mehrfach informiert und bin ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass er nur unter bestimmten Voraussetzungen straffällig werden würde. Selbst bei Anzeige eines Erziehungsberechtigten wird vor Gericht nicht direkt auf "schuldig" wegen Ausnutzung der fehlenden sexuellen Selbstbestimmung plädiert, sondern alles im Einzelfall untersucht. Hierbei zählen Hinweise auf das Alter oder fehlende Erfahrung nicht als absolute Totschlag-Argumente.
 
Redest du mit ihm auch so geschwollen, wie du hier schreibst, um ihm deine geistige Reife überdeutlich vor Augen zu führen?
Sein aufrichtiges Interesse kann gespielt sein.Vielleicht will er nur mal eine Jungfrau knacken und fühlt in euren Gesprächen über Sex schon mal vor.
Was macht ihr eigentlich, wenn ihr euch trefft? Wo geht ein fast 30-jähriger mit einer 15-jährigen hin, die noch unter dem Jugendschutzgesetz steht?
Hat er dich seinen Eltern auch schon vorgestellt?

Reden tue ich so gar nicht, schreiben allerdings schon. Ich weiß auch gar nicht, was das von euch soll - Ich versuche mit meiner Ausdrucksweise niemanden davon zu überzeugen, dass ich ja ach so reif sei.
Ich ziehe es vor, schönes, klares Deutsch zu verwenden - meist auch einfach um Missverständnisse zu verhindern, die auf schriftlichem Wege immer wieder auftreten.

Wir waren bisher in einer Art Restaurant und Bar und haben da unser erstes Date verbracht und bei mir zu Hause ein wenig entspannt einfach die Gesellschaft des anderen genießen.
Seine Eltern kenne ich noch nicht, aber das muss ja auch nicht sein, bevor wir nicht in einer Beziehung sind.
Ihr scheint ja alle schon fest davon auszugehen, dass wir uns Paar schimpfen, jedoch lernen wir uns noch kennen - allerdings eben nicht auf freundschaftlicher Ebene, sondern mit "romantischer" Intention.
 
Das ist ja auch gut so. Soll Sie auf DICH oder mich hören? 😀

Wie wär's damit, dass ich einfach auf mich und meine Gefühle höre, statt auf gesichtslose Fremde im Netz?
Beim besten Willen, eure Meinung ist interessant, aber um Himmels Willen nicht ausschlaggebend.
 
Und, was rate ich Dir: Probier es aus. Ihr könnt eine wundervolle Zeit haben, und falls diese irgendwann endet, so what. Jede Trennung kann schmerzhaft sein, aus welchem Grund und wann auch immer. Wenn Du verliebt bist, er für Dich da ist, ist doch alles gut.

Ab 16 bist Du vielleicht auch auf der sicheren Seite, was evtl. auch Euer Intimleben angeht.

Genießt es, habt Spaß und hört nicht auf die Miesmacher 😉

Das ist ja mal ein echt lieb gemeinter Rat, dankeschön.
(Und nein, ich wollte nicht schon die ganze Zeit einen Beitrag, der mir meine Pläne bestätigt, allerdings liest man so etwas zweifellos lieber, als irgendwelche Pädophilie-Vorwürfe ihm gegenüber oder schwerwiegende Zweifel an meinem Verstand.)
 
"Wie wär's damit, dass ich einfach auf mich und meine Gefühle höre, statt auf gesichtslose Fremde im Netz?"

Warum schreibst du dann diesen gesichtslosen? 😕 Um eine sinnlose Diskussion loszutreten? Verstehe ich nicht.
 
"Wie wär's damit, dass ich einfach auf mich und meine Gefühle höre, statt auf gesichtslose Fremde im Netz?"

Warum schreibst du dann diesen gesichtslosen? 😕 Um eine sinnlose Diskussion loszutreten? Verstehe ich nicht.

Die Frage hast du mir schon einmal so ähnlich gestellt.
Kurze Antwort, damit sie dich auch erreicht:


Interesse an der Meinung der Allgemeinheit.
 
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