cucaracha
Urgestein
Über die Vorschriften des § 182 StGB Abs. 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html
[url]http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
Ich glaube schon, dass du recht hast.
Aber wenn ihre Eltern ihn anzeigen würden könnte er theoretisch Schwierigkeiten bekommen.
Rein praktisch vermute ich es aber nicht.
[/URL]
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html
[url]http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
Ich glaube schon, dass du recht hast.
Aber wenn ihre Eltern ihn anzeigen würden könnte er theoretisch Schwierigkeiten bekommen.
Rein praktisch vermute ich es aber nicht.
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