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Lohnt sich eine Begräbniskostenvorsorge? Eure Empfehlungen und Meinungen

@Andreas900
Bezüglich des Nachlasskontos ist es so eine Sache. Das handhabt u.U. jede Bank in ihrem Rahmen anders. Ich weiss bis heute nicht, was auf den Konten meines Manns los ist. Ohne Erbschein habe ich leider keinen Zugriff....
 
@Andreas900
Bezüglich des Nachlasskontos ist es so eine Sache. Das handhabt u.U. jede Bank in ihrem Rahmen anders. Ich weiss bis heute nicht, was auf den Konten meines Manns los ist. Ohne Erbschein habe ich leider keinen Zugriff....
Die Banken regeln das alle gleich. Um an das Konto zu kommen brauchst du immer den "Erbschein". Deswegen schrieb ich vom "legitimierten Erbenden". Du musst der Bank belegen können, dass du der Erbe bist. Dann kommst du ans Konto und kannst davon auch eine Bestattung bezahlen.

Den Erbschein bekommt man vom Nachlassgericht bzw. dem Notar. Das dauert meist maximal 4-6 Wochen. Ich empfehle hier dringenst ein klares Testament, denn wenn es länger dauert als die 4-6 Wochen dann meist weil irgendeine Unklarheit im Testament ist oder Erben einen Testamentsstreits vom Zaun brechen.

Und wie gesagt bezogen auf das Threadthema sprechen wir hier von im Schnitt vielleicht 3 Wochen, für die das Geld zur Bestattung vorgestreckt werden müsste. Wie gesagt, der Gedenke ist ehrenhaft, aber für mein Ableben habe ich keine Skrupel Erben im Worst Case ein paar Euro für einen Kleinkredit aufzubürden. Dafür zahle ich doch nicht über Jahre eine Begräbniskostenvorsorge. (Die nebenbei bemerkt natürlich auch das Erbe schmälert ;-) )
 
Man könnte eine zweckgebundene Zahlung zB auf ein Treuhandkonto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG ansparen oder leisten, ohne an einen Bestatter gebunden zu sein, weil Umstände sich ändern können.
Die dort eingezahlten Beträge müssten als zweckgebundenes Schonvermögen dem Zugriff Dritter entzogen sein.
Der später gewählte Bestatter würde die Sterbeurkunde dort vorlegen und bekäme den angesparten Betrag nebst Zinsen zur Deckung von Kosten überwiesen.

Im Idealfall würde der Bestattungspflichtige sich zunächst nach den Kosten erkundigen ohne das verfügbare Budget zu nennen. Er erfährt dann, ob eine Zuzahlung erforderlich ist oder der Erbmasse eine Erstattung zugeführt werden kann und entscheidet entsprechend.
 
Man könnte eine zweckgebundene Zahlung zB auf ein Treuhandkonto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG ansparen oder leisten, ohne an einen Bestatter gebunden zu sein, weil Umstände sich ändern können.
Die dort eingezahlten Beträge müssten als zweckgebundenes Schonvermögen dem Zugriff Dritter entzogen sein.
Der später gewählte Bestatter würde die Sterbeurkunde dort vorlegen und bekäme den angesparten Betrag nebst Zinsen zur Deckung von Kosten überwiesen.

Im Idealfall würde der Bestattungspflichtige sich zunächst nach den Kosten erkundigen ohne das verfügbare Budget zu nennen. Er erfährt dann, ob eine Zuzahlung erforderlich ist oder der Erbmasse eine Erstattung zugeführt werden kann und entscheidet entsprechend.
Lach typisch Beamter. Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare Formulare...
Klingt für mich sehr umständlich, bürokratisch und auch unverstehbar.
 
Nee nix "typisch Beamter". Ich habe auch eine Verfügung ausgestellt. Allerdings sieht die so aus, dass ich ohne weiteres Pipapo einfach verbuddelt werden will.
Sprich: Keine Trauerfeier (wer sollte auch trauern?), nur einfacher Sarg zur Einäscherung, einfachste Urne und anonym ab unter die Erde ohne weiteren Aufwand und ohne weitere Kosten.
 
Nee nix "typisch Beamter". Ich habe auch eine Verfügung ausgestellt. Allerdings sieht die so aus, dass ich ohne weiteres Pipapo einfach verbuddelt werden will.
Sprich: Keine Trauerfeier (wer sollte auch trauern?), nur einfacher Sarg zur Einäscherung, einfachste Urne und anonym ab unter die Erde ohne weiteren Aufwand und ohne weitere Kosten.
Dann hast du das von der Treuhand AG usw wohl nicht gelesen.

Wo hinterlegst du deine Verfügung oder wie hast du das gemacht?

(P.S hallo 😍)
 

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