Nicht bei den verstorbenen Erblassern hättest Du Dich wehren können, sondern bei den Erben natürlich. Gegen die hättest Du Ansprüche stellen können. Aber damals gab es noch kein Internet wo man sich kostenlos solche Auskünfte rausziehen kann, wenn man nicht kostenpflichtig zu einem Anwalt gehen will.Nein als ich es erfuhr waren beide tot und ich enterbt.